Fall Wilke befeuert Kontroll-Debatte - Lebensmittel Zeitung Ausgabe 41/2019
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- Geschrieben von Bericht in der Lebensmittelzeitung 41/2019
(mit Stellungnahme des Präsidenten des BbT, Dr. Holger Vogel)
Tönnies fordert „zentrale Instanz“ – Bayern könnte als Vorbild dienen – Skandal wird in einem Atemzug mit Fipronil, Ehec & Co. genannt
Frankfurt. Infolge des „Wilke-Skandals“ ist eine Debatte über eine Neuaufstellung der Lebensmittelüberwachung entbrannt.
Nun hat sich sogar der Chef von Deutschlands größtem Fleischkonzern Tönnies zu Wort gemeldet in der Diskussion über listerienverseuchte Wurst von Wilke. Obliegt die Kontrolle bisher den Landratsämtern, so fordert Clemens Tönnies am Rande der Anuga eine „zentrale Instanz“. Dabei legt er sich nicht fest, ob ihm eine Bundes- oder eine Landesbehörde vorschwebt. Jedenfalls bedürfe es mehr Objektivität. Derzeit gebe es in fast jedem Landkreis andere Überwachungsvorgaben.
Nachruf Prof. Dr. Hermann Trautwein
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- Geschrieben von Cegla-admin
Am 28. August 2019 verstarb unser Kollege Prof. Dr. Hermann Trautwein im Alter von 93 Jahren.
Trautwein gehörte von 1982 bis 1992 dem Vorstand des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT) als 1. Vizepräsent an. Dieser Zeitraum war geprägt von vielen Veränderungen für die Kollegenschaft im Bereich des öffentlichen Veterinärwesens. Das herausragende Ereignis der Zeit war die Wiedervereinigung Deutschlands. Die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Bundesländern bei der Bewältigung der durch die Wiedervereinigung entstandenen Aufgabenfülle, war eine große Herausforderung für den BbT. Der Vorstand veranstaltete und koordinierte Seminare und Arbeitstagungen mit denen diese Mammutaufgabe bewältigt wurde. Ob Fragen der Einführung neuer Struktur- und Organisationsformen oder Fragen des Vollzug einschlägiger Rechtsvorschriften - am Zusammenwachsen von Ost und West und an der Integration der neuen Landesverbände hatte Trautwein maßgeblichen Anteil.
Unsicherheit bei Schlachthöfen: Nur noch vier Monate Zeit für Anschaffung und Nachrüstung elektrischer Betäubungsgeräte und -anlagen
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- Geschrieben von BTK, BbT, BpT, TVT und VBAG
Gemeinsame Presseinformation der Bundestierärztekammer e. V., des Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V., des Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V., der Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz
Berlin, 09.09.2019 – Unklar ist, ob die derzeit auf dem Markt angebotenen Geräte für tierschutzkonforme Betäubung geeignet sind, da keine Bauartzulassung mit Funktionsprüfung erfolgt. Tierärztliche Verbände fordern deshalb eine entsprechende Zulassungspflicht.
Das Thema Elektrobetäubung von Schweinen im Rahmen der Schlachtung führt regelmäßig zu Schlagzeilen. Nicht nur von Journalisten, sondern auch bei wissenschaftlichen Untersuchungen und amtlichen Kontrollen werden dabei inakzeptabel hohe Quoten an schlecht betäubten Schweinen festgestellt. Bis Ende 2019 müssen etliche Schlachtbetriebe aufgrund einer EU-Verordnung neue elektrische Betäubungsgeräte und -anlagen anschaffen oder Altgeräte umrüsten. Allerdings gibt es keine Zulassungspflicht, bei der die angebotenen Geräte auf ihre grundlegende Eignung für tierschutzkonforme Betäubung in der praktischen Anwendung geprüft werden.
Deshalb fordern die Bundestierärztekammer (BTK), der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt), die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, dass das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte auf den Weg bringt. Bis dahin sollte übergangsweise ein freiwilliges Prüfverfahren für Elektrobetäubungsgeräte durch ein unabhängiges Bundesinstitut angeboten werden.
Webinar: Tierschutz im Schlachtbetrieb: Unternehmerverantwortung vom Abladen über Betäubung und Entblutung
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- Geschrieben von Cegla-admin
Wie können Unternehmer sicherstellen, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben in ihrem Schlachtbetrieb eingehalten werden? Wie können die Mitarbeiter der Betriebe zur Einhaltung der betrieblichen Standardarbeitsanweisungen motiviert werden? Und wie kann die amtliche Überwachung die Umsetzung der betrieblichen Eigenkontrollen im Bereich Tierschutz nachhaltig überprüfen?
Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Schlachtbetrieben, deren Tierschutzbeauftragte und Unternehmer und an Tierärzte, die im Schlachthof und in der Überwachung tätig sind.
Anordnungen nach Tierschutzrecht - Was bewirkt das amtstierärztliche Gutachten?
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- Geschrieben von Cegla-admin
Liebe KollegInnen,
am 15.06.2019 habe ich in der IHK Potsdam beim Landesverband Brandenburg diesen Vortrag gehalten. Ich diskutierte die Bedeutung des Amtstierärztlichen Gutachtens nach Paragraf 16a Tierschutzgesetz. Meine Gedanken möchte ich auch Ihnen zur Verfügung stellen.
Mit kollegialem Gurß
Dr. Christine Bothmann, Vizepräsidentin des BbT
Sachgebiet Tierschutz
Tiertransporte in Drittländer - Schriftwechsel mit Frau BMin J.Klöckner
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Anschreiben des Präsidenten des BbT, Dr. Holger Vogel, an Frau Bundesministerin Julia Klöckner vom 10.02.2019
Langzeittransporte von Tieren in Drittländer
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Julia Klöckner,
der großen Brisanz des Themas wegen muss ich mich in der insbesondere für die Amtstierärzteschaft schwierigen Angelegenheit an Sie wenden.
Zu den Aufgaben der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte gehört es regelmäßig, Tiertransporte innerhalb der europäischen Union und bis in Drittländer abzufertigen; das bedeutet Zeugnisse auszustellen und zu unterschreiben, die den Transport der Tiere aus rechtlicher Sicht ermöglichen. Der Amtstierarzt prüft das Vorliegen der tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Voraussetzungen.
BbT-Kongress 2019
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- Geschrieben von Cegla-admin
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 38. BbT-Veterinärkongress,
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