Tiergesundheitsrecht im Wandel - AHL-Seminar am 26.04.2021: Ihr Teilnahmezertifikat
- Details
- Geschrieben von Cegla-admin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie an der gestrigen Live-Veranstaltung teilgenommen haben, können Sie sich im Kursraum Ihr Teilnahmezertifikat herunterladen.
Loggen Sie sich dafür auf www.akademie.vet mit Ihrem selbst zugeteilten Passwort ein (Reiter oben rechts "Einloggen") und gehen über "Ihre Kursbuchungen" wieder in den Kursraum. Im Container „Bescheinigung“ beantworten Sie bitte eine Proforma-Frage. Anschließend können Sie die Teilnahmebescheinigung herunterladen.
Bitte senden Sie diese Teilnahmebescheinigung per Mail an den Bbt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sie erhalten dann vom BbT nach verifiziertem Eingang der Teilnahmegebühren per Post die ATF-Bescheinigung zusammen mit einer Rechnung. Bitte haben Sie jedoch etwas Geduld. Unsere Mitarbeiterinnen ín der Geschäftststelle bemühen sich, Ihnen diese Unterlagen so schnell als möglich zukommen zu lassen.
Mit kollegialen Grüßen
für den Vorstand des BbT
Dr. Chr. Cegla
Regelungen für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen (Stand: 2020)
- Details
- Geschrieben von Veterinärbehörde des Landes Bremen
Merkblatt Reisen mit Hund_Katze Frettchen des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (Stand: 16.10.2020) mit Übersetzungen in Französisch, Polnisch, Ungarisch, Bulgarisch und Russisch.
Regelungen für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen Innerhalb der EU
- Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden.
- Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
- Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein, der Impfschutz ist erst 21 Tage nach der Impfung ausgebildet und abhängig vom Impfstoff maximal 3 Jahre gültig.
- Welpen dürfen erst im Alter von 12 Wochen erstmalig geimpft werden. Das bedeutet, dass mit Welpen frühestens mit 15 Wochen zwischen EU-Staaten gereist werden darf.
- Es muss grundsätzlich ein blauer EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der vollständig ausgefüllt ist.
- Tiere müssen mittels Tätowierung oder seit 2011 mit Mikrochip gekennzeichnet und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein
13.02.2021 Pressemeldung 01/21 - Bundesratsentschließung Tiertransporte Drittstaaten - Drucksache 755/20
- Details
- Geschrieben von Cegla-admin
Amtstierärzte begrüßen die Entschließung des Bundesrates zu Tiertransporten in Drittländer
Der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. (BbT) begrüßt die Entschließung des Bundesrates zu Tiertransporten in Drittländer vom 12.2.2021. Gerade die Abfertigung von Langstreckentransporten in weit entfernte Länder hat die Veterinärämter immer wieder vor Probleme gestellt, weil unabhängig von allgemeinen Belangen des Tierschutzes die Beurteilung der ordnungsgemäßen Versorgung der Tiere während des gesamten Transports extrem schwierig ist. "Wir fordern schon seit Jahren, dass die Transportrouten von übergeordneten Stellen geprüft werden. Im letzten Jahr haben wir gegenüber der Bundesregierung hierfür auch die EU-Kommission ins Spiel gebracht", so BbT-Präsident Vogel.
Offener Aufruf - Amts-, Lebensmittelhygiene- oder Fleischhygienepraktika
- Details
- Geschrieben von Cegla-admin
Offener Aufruf an alle Veterinärämter, Fleischhygieneämter und Veterinärmedizinische Untersuchungsämter
Nachrichtlich BbT Landesverbände, Landestierärztekammern, BTK, DVG, Fakultätentag, BVVD
Aufruf an die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in den Veterinärämtern, den Fleischhygieneämtern und den Veterinärmedizinischen Untersuchungseinrichtungen
pro Praktikum für die tierärztliche Kollegenschaft der Zukunft
Ob Amts-, Lebensmittelhygiene- oder Fleischhygienepraktikum es wird die Solidarität für die Tiermedizinstudierenden gebraucht. Coronapandemie-bedingt ist die Durchführung der geplanten Praktika erschwert. Ich bitte Sie liebe Kolleginnen und Kollegen dringend um Unterstützung bei der Absicherung der studentischen Praktika in ihren Zuständigkeitsbereichen.
Nur Sie können vor Ort die Möglichkeiten und Grenzen einschätzen!
Einen Einblick in unsere Arbeit und die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Praxisbedingungen können die Universitäten und Hochschulen nicht übernehmen.
Initiative neue Qualität der Arbeit - INQA
- Details
- Geschrieben von A. Piontkowski
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Zeiten wie diesen kann es hilfreich sein, sich Anregungen für eine Gestaltung des Arbeitslebens zu holen, die den eigenen Bedürfnissen möglichst entgegenkommt. Hier kann ein Blick auf inqa.de/DE/startseite/startseite.html lohnen. Dahinter verbirgt sich die Homepage der "Initiative neue Qualität der Arbeit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Mit freundlichen vorweihnachtlichen Grüßen
Dr. Arno Piontkowski
Dissertation zur Garantenstellung des Amtstierarztes
- Details
- Geschrieben von Cegla-admin
Liebe Kolleg*innen,
im Februar 2020 wurde eine neue Dissertation auch zum Thema Garantenstellung des amtstieräztlichen Dienst veröffenlicht:
Studien zum Strafrecht - 106
Die Garantenstellung des Amtstierarztes
Unter besonderer Berücksichtigung der rechtsphilosophischen und empirischen Implikationen von § 17 Tierschutzgesetz
Annabelle Thilo
07.10.2020 Pressemeldung 02/20 - Tiertransporte von Nutztieren in Drittländer
- Details
- Geschrieben von Cegla-admin
Am 2. Oktober hat der BbT sich jeweils mit einem Brief an Frau Bundesministerin Klöckner und Herrn Bundesminister Müller zu Langstreckentransporten von Zucht- und Nutztieren in Drittländer gewandt. Die Amtstierärzteschaft lehnt Drittlandtransporte von Nutztieren ab. Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst sind jedoch in letzter, rechtlicher Konsequenz verpflichtet, diese dennoch abzufertigen. Dabei wird ihnen die alleinige Verantwortung für die Plausibilisierung der Angaben seitens der Antragsteller zugemutet. Weiteres entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Text des Briefes an die Bundesminister.
Inhalt der Briefe (Text):
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner,
sehr geehrter Herr Bundesminister Müller,
in verschiedenen Zielländern für Langstreckentransporte von Zucht- und Nutztieren bestehen unseres Wissens Kooperationen mit Ihren Häusern zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort. Die Förderung beinhaltet auch den Aufbau von Rinderbeständen in diesen Ländern, in deren Kontext dann die Transporte lebender Tiere über tausende von Kilometern stattfinden. Der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. lehnt grundsätzlich lange Beförderungen von Zucht- und Nutztieren in Drittländer ab.
Die höchste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verlangt allerdings von unseren Mitgliedern als „Fachleute“ eine umfassende Prüfung der Transportbedingungen und –routen, sowie der Versorgungsstellen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 bis zum Bestimmungsort dieser Transporte. Dies geschieht aber aus dem lokalen Blickwinkel eines/einer Bediensteten der für die Abfertigung zuständigen Behörde. Auf ihnen liegt die alleinige Verantwortung für die Plausibilisierung der Angaben, die Abfertigung der Transporte und die Ausstellung der Transportbescheinigungen.
Es ist unseren Mitgliedern faktisch nicht möglich, die Transportbedingungen und -routen sowie die Eignung der Versorgungsstellen für die erforderlichen Entladungen realitätsnah zu beurteilen. Mehrfache Überprüfungen in der Vergangenheit zeigten eine deutliche Inkongruenz zu den von den Transporteuren vorgelegten Transportunterlagen. Dies kann allerdings in den meisten Fällen erst nach erfolgtem Transport festgestellt werden.