TIERSCHUTZ
im Fokus
Der Tierschutz hat in der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert erhalten. Dabei rückt auch die Nutztierhaltung unter Gesichtspunkten des Tierwohls immer weiter in den Vordergrund. Die Heimtierhaltungen gelangen in der Regel durch Bürgerbeschwerden in den Fokus der behördlichen Überwachung. Hier zeigen sich oft falsches Verständnis von Tierschutz und vermeintliche Tierliebe als Ausgangspunkt von Haltungsproblemen.
Ordnungsbehörden ziehen Amtstierärzte z.B. zur Beurteilung der Aggressivität von Hunden hinzu, damit sachgerechte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können. Die hieraus resultierenden Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sind anspruchsvoll, zeitaufwändig und erfordern neben einem breit gefächerten Fachwissen besonderes Geschick im Umgang mit Mensch und Tier.
Während die privaten Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen Schlachthöfe, Tiertransporteure und deren Fahrzeuge ebenso einer regelmäßigen Kontrolle wie Landwirtschaftsbetriebe, Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit-und Fahrbetriebe, Tierpensionen, gewerbliche Züchter und Tiertrainer.
TIERSCHUTZ
im Fokus
Der Tierschutz hat in der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert erhalten. Dabei rückt auch die Nutztierhaltung unter Gesichtspunkten des Tierwohls immer weiter in den Vordergrund. Die Heimtierhaltungen gelangen in der Regel durch Bürgerbeschwerden in den Fokus der behördlichen Überwachung. Hier zeigen sich oft falsches Verständnis von Tierschutz und vermeintliche Tierliebe als Ausgangspunkt von Haltungsproblemen.
Ordnungsbehörden ziehen Amtstierärzte z.B. zur Beurteilung der Aggressivität von Hunden hinzu, damit sachgerechte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können. Die hieraus resultierenden Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sind anspruchsvoll, zeitaufwändig und erfordern neben einem breit gefächerten Fachwissen besonderes Geschick im Umgang mit Mensch und Tier.
Während die privaten Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen Schlachthöfe, Tiertransporteure und deren Fahrzeuge ebenso einer regelmäßigen Kontrolle wie Landwirtschaftsbetriebe, Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit-und Fahrbetriebe, Tierpensionen, gewerbliche Züchter und Tiertrainer.
TIERSCHUTZ
im Fokus
Der Tierschutz hat in der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert erhalten. Dabei rückt auch die Nutztierhaltung unter Gesichtspunkten des Tierwohls immer weiter in den Vordergrund.
Die Heimtierhaltungen gelangen in der Regel durch Bürgerbeschwerden in den Fokus der behördlichen Überwachung. Hier zeigen sich oft falsches Verständnis von Tierschutz und vermeintliche Tierliebe als Ausgangspunkt von Haltungsproblemen.
Ordnungsbehörden ziehen Amtstierärzte z.B. zur Beurteilung der Aggressivität von Hunden hinzu, damit sachgerechte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können.
Die hieraus resultierenden Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sind anspruchsvoll, zeitaufwändig und erfordern neben einem breit gefächerten Fachwissen besonderes Geschick im Umgang mit Mensch und Tier.
Während die privaten Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen Schlachthöfe, Tiertransporteure und deren Fahrzeuge ebenso einer regelmäßigen Kontrolle wie Landwirtschaftsbetriebe, Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit-und Fahrbetriebe, Tierpensionen, gewerbliche Züchter und Tiertrainer.
TIERSCHUTZ
im Fokus
Der Tierschutz hat in der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert erhalten. Dabei rückt auch die Nutztierhaltung unter Gesichtspunkten des Tierwohls immer weiter in den Vordergrund.
Die Heimtierhaltungen gelangen in der Regel durch Bürgerbeschwerden in den Fokus der behördlichen Überwachung. Hier zeigen sich oft falsches Verständnis von Tierschutz und vermeintliche Tierliebe als Ausgangspunkt von Haltungsproblemen.
Ordnungsbehörden ziehen Amtstierärzte z.B. zur Beurteilung der Aggressivität von Hunden hinzu, damit sachgerechte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können.
Die hieraus resultierenden Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sind anspruchsvoll, zeitaufwändig und erfordern neben einem breit gefächerten Fachwissen besonderes Geschick im Umgang mit Mensch und Tier.
Während die privaten Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen Schlachthöfe, Tiertransporteure und deren Fahrzeuge ebenso einer regelmäßigen Kontrolle wie Landwirtschaftsbetriebe, Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit-und Fahrbetriebe, Tierpensionen, gewerbliche Züchter und Tiertrainer.
HEIM- &
HAUSTIERE
Neben den Bürgerbeschwerden rücken Heim- und Haustierhaltungen u.a. bei Ausstellungen, Beantragungen von Zuchtgenehmigungen oder Reisen außerhalb der EU in den Fokus der Veterinärbehörden. Die oberste Prämisse ist dabei selbstverständlich der Schutz der Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden, welche auch durch Stressoren oder die Verpaarung von Tieren mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen verursacht werden können. Ein tierschutzgerechter Umgang mit Tieren bedarf daher sachkundiger Personen.
LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZTIERE
Die landwirtschaftliche Tierhaltung rückt vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit, wodurch auch die Forderungen nach mehr Tierschutz in diesem Bereich zunehmen. Die Haltungsbedingungen und Tierleistungen werden bei veterinärbehördlichen Kontrollen vor dem Hintergrund des gesetzlichen Rahmens kritisch betrachtet und überprüft. Bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln und Gewinnung von Tierprodukten spielen dazu die Bereiche Tiertransporte, Betäubung und Tötung eine wichtige Rolle, die tierärztlichen Sachverstand und gründliche Kontrolle erfordern.
VERSUCHS
TIERE
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keinen tierversuchsfreien Alternativen zur Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund muss jeder Tierversuch bei der jeweils zuständigen Behörde beantragt und in einem umfangreichen Verfahren genehmigt werden. Dabei wird auch auf die Umsetzung des 3R-Prinzips (Replacement – Vermeidung, Reduction – Verminderung und Refinement – Verbesserung) geachtet. Nach erfolgter Genehmigung wird nicht nur die Durchführung von Versuchen, sondern auch die Tierhaltung außerhalb der Versuche behördlich überwacht.
HEIM- & HAUSTIERE
Neben den Bürgerbeschwerden rücken Heim- und Haustierhaltungen u.a. bei Ausstellungen, Beantragungen von Zuchtgenehmigungen oder Reisen außerhalb der EU in den Fokus der Veterinärbehörden. Die oberste Prämisse ist dabei selbstverständlich der Schutz der Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden, welche auch durch Stressoren oder die Verpaarung von Tieren mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen verursacht werden können. Ein tierschutzgerechter Umgang mit Tieren bedarf daher sachkundiger Personen.
LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZTIERE
Die landwirtschaftliche Tierhaltung rückt vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit, wodurch auch die Forderungen nach mehr Tierschutz in diesem Bereich zunehmen. Die Haltungsbedingungen und Tierleistungen werden bei veterinärbehördlichen Kontrollen vor dem Hintergrund des gesetzlichen Rahmens kritisch betrachtet und überprüft. Bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln und Gewinnung von Tierprodukten spielen dazu die Bereiche Tiertransporte, Betäubung und Tötung eine wichtige Rolle, die tierärztlichen Sachverstand und gründliche Kontrolle erfordern.
VERSUCHSTIERE
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keinen tierversuchsfreien Alternativen zur Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund muss jeder Tierversuch bei der jeweils zuständigen Behörde beantragt und in einem umfangreichen Verfahren genehmigt werden. Dabei wird auch auf die Umsetzung des 3R-Prinzips (Replacement – Vermeidung, Reduction – Verminderung und Refinement – Verbesserung) geachtet. Nach erfolgter Genehmigung wird nicht nur die Durchführung von Versuchen, sondern auch die Tierhaltung außerhalb der Versuche behördlich überwacht.
HEIM- & HAUSTIERE
Neben den Bürgerbeschwerden rücken Heim- und Haustierhaltungen u.a. bei Ausstellungen, Beantragungen von Zuchtgenehmigungen oder Reisen außerhalb der EU in den Fokus der Veterinärbehörden. Die oberste Prämisse ist dabei selbstverständlich der Schutz der Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden, welche auch durch Stressoren oder die Verpaarung von Tieren mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen verursacht werden können. Ein tierschutzgerechter Umgang mit Tieren bedarf daher sachkundiger Personen.
LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZTIERE
Die landwirtschaftliche Tierhaltung rückt vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit, wodurch auch die Forderungen nach mehr Tierschutz in diesem Bereich zunehmen. Die Haltungsbedingungen und Tierleistungen werden bei veterinärbehördlichen Kontrollen vor dem Hintergrund des gesetzlichen Rahmens kritisch betrachtet und überprüft. Bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln und Gewinnung von Tierprodukten spielen dazu die Bereiche Tiertransporte, Betäubung und Tötung eine wichtige Rolle, die tierärztlichen Sachverstand und gründliche Kontrolle erfordern.
VERSUCHSTIERE
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keinen tierversuchsfreien Alternativen zur Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund muss jeder Tierversuch bei der jeweils zuständigen Behörde beantragt und in einem umfangreichen Verfahren genehmigt werden. Dabei wird auch auf die Umsetzung des 3R-Prinzips (Replacement – Vermeidung, Reduction – Verminderung und Refinement – Verbesserung) geachtet. Nach erfolgter Genehmigung wird nicht nur die Durchführung von Versuchen, sondern auch die Tierhaltung außerhalb der Versuche behördlich überwacht.
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.