LEBENSMITTELSICHERHEIT

im Fokus

Von sicheren Lebensmitteln geht bei bestimmungsgemäßer Zubereitung und/oder bestimmungsgemäßem Verzehr keine  Gesundheitsgefährdung für den Menschen aus. Um Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können, müssen nach dem einheitlichen Regelungssatz der EU „from stable to table“ alle Aspekte der Lebensmittelherstellungskette von der Primär- und Futtermittelproduktion angefangen bis zum Verkauf bzw. der  Abgabe der Lebensmittel an den Verbraucher den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Alle rechtlichen Regelungen dienen drei Hauptzielen: Dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz des Verbrauchers vor Täuschung und der sachgerechten Information der Öffentlichkeit.

Dabei trägt der Unternehmer die primäre rechtliche Verantwortung für die Sicherheit des hergestellten Produktes. Die Wirksamkeit der Eigenkontrollen in seinem Betrieb und die Einhaltung der Vorschriften werden durch behördliche Kontrollen überprüft. Die Überwachung der Betriebe wird durch Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure regelmäßig und risikoorientiert in Form unangemeldeter Vor-Ort-Kontrollen vorgenommen, ebenso wie die stichprobenweisen Probennahmen. Von den Lebensmittelüberwachungsbehörden werden zudem nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und Kosmetika überwacht.

LEBENSMITTELSICHERHEIT

im Fokus

Von sicheren Lebensmitteln geht bei bestimmungsgemäßer Zubereitung und/oder bestimmungsgemäßem Verzehr keine  Gesundheitsgefährdung für den Menschen aus. Um Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können, müssen nach dem einheitlichen Regelungssatz der EU „from stable to table“ alle Aspekte der Lebensmittelherstellungskette von der Primär- und Futtermittelproduktion angefangen bis zum Verkauf bzw. der  Abgabe der Lebensmittel an den Verbraucher den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Alle rechtlichen Regelungen dienen drei Hauptzielen: Dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz des Verbrauchers vor Täuschung und der sachgerechten Information der Öffentlichkeit.

Dabei trägt der Unternehmer die primäre rechtliche Verantwortung für die Sicherheit des hergestellten Produktes. Die Wirksamkeit der Eigenkontrollen in seinem Betrieb und die Einhaltung der Vorschriften werden durch behördliche Kontrollen überprüft. Die Überwachung der Betriebe wird durch Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure regelmäßig und risikoorientiert in Form unangemeldeter Vor-Ort-Kontrollen vorgenommen, ebenso wie die stichprobenweisen Probennahmen. Von den Lebensmittelüberwachungsbehörden werden zudem nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und Kosmetika überwacht.

LEBENSMITTEL
SICHERHEIT

im Fokus

Von sicheren Lebensmitteln geht bei bestimmungsgemäßer Zubereitung und/oder bestimmungsgemäßem Verzehr keine  Gesundheitsgefährdung für den Menschen aus. Um Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können, müssen nach dem einheitlichen Regelungssatz der EU „from stable to table“ alle Aspekte der Lebensmittelherstellungskette von der Primär- und Futtermittelproduktion angefangen bis zum Verkauf bzw. der  Abgabe der Lebensmittel an den Verbraucher den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Alle rechtlichen Regelungen dienen drei Hauptzielen: Dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz des Verbrauchers vor Täuschung und der sachgerechten Information der Öffentlichkeit.

Dabei trägt der Unternehmer die primäre rechtliche Verantwortung für die Sicherheit des hergestellten Produktes. Die Wirksamkeit der Eigenkontrollen in seinem Betrieb und die Einhaltung der Vorschriften werden durch behördliche Kontrollen überprüft. Die Überwachung der Betriebe wird durch Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure regelmäßig und risikoorientiert in Form unangemeldeter Vor-Ort-Kontrollen vorgenommen, ebenso wie die stichprobenweisen Probennahmen. Von den Lebensmittelüberwachungsbehörden werden zudem nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und Kosmetika überwacht.

BEDARFS
GEGENSTÄNDE

Bedarfsgegenstände, sind Lebensmittel-Kontaktmaterialien, Spielwaren und Körperkontaktmaterialien (z.B. Kleidung, Schmuck, Stifte, Cocktailschirmchen). Auch diese Produkte werden durch die Überwachungsbehörden beprobt und die Hersteller und Importeure kontrolliert.

TABAK
ERZEUGNISSE

Das Hauptaugenmerk bei der Überwachung von Tabak und Tabakerzeugnissen liegt bei der Überprüfung, ob verbotene Zusatzstoffe enthalten sind, Grenzwerte überschritten wurden und die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten wurden. Hierfür benötigen Labore eine gesonderte Zulassung zur Messung von Teer-, Nikotin- und Kondensatgehalt.

KOSMETISCHE
MITTEL

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die äußerlich und im Mundraum angewendet werden und dabei einen der folgenden Zwecke erfüllen: zu reinigen, zu parfümieren, das Aussehen zu verändern, den guten Zustand zu erhalten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Es kann sich dabei um leave-on oder rinse-off Produkte handeln, die der Bezeichnung entsprechend entweder auf dem Körper verbleiben oder nach der Anwendung wieder entfernt werden. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, gibt es detaillierte rechtliche Vorschriften und Kontrollen durch die Überwachungsbehörden.

BEDARFSGEGENSTÄNDE

Bedarfsgegenstände, sind Lebensmittel-Kontaktmaterialien, Spielwaren und Körperkontaktmaterialien (z.B. Kleidung, Schmuck, Stifte, Cocktailschirmchen). Auch diese Produkte werden durch die Überwachungsbehörden beprobt und die Hersteller und Importeure kontrolliert.

TABAKERZEUGNISSE

Das Hauptaugenmerk bei der Überwachung von Tabak und Tabakerzeugnissen liegt bei der Überprüfung, ob verbotene Zusatzstoffe enthalten sind, Grenzwerte überschritten wurden und die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten wurden. Hierfür benötigen Labore eine gesonderte Zulassung zur Messung von Teer-, Nikotin- und Kondensatgehalt.

KOSMETISCHE MITTEL

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die äußerlich und im Mundraum angewendet werden und dabei einen der folgenden Zwecke erfüllen: zu reinigen, zu parfümieren, das Aussehen zu verändern, den guten Zustand zu erhalten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Es kann sich dabei um leave-on oder rinse-off Produkte handeln, die der Bezeichnung entsprechend entweder auf dem Körper verbleiben oder nach der Anwendung wieder entfernt werden. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, gibt es detaillierte rechtliche Vorschriften und Kontrollen durch die Überwachungsbehörden.

BEDARFS
GEGENSTÄNDE

Bedarfsgegenstände, sind Lebensmittel-Kontaktmaterialien, Spielwaren und Körperkontaktmaterialien (z.B. Kleidung, Schmuck, Stifte, Cocktailschirmchen). Auch diese Produkte werden durch die Überwachungsbehörden beprobt und die Hersteller und Importeure kontrolliert.

TABAK
ERZEUGNISSE

Das Hauptaugenmerk bei der Überwachung von Tabak und Tabakerzeugnissen liegt bei der Überprüfung, ob verbotene Zusatzstoffe enthalten sind, Grenzwerte überschritten wurden und die Kennzeichnungsvorschriften eingehalten wurden. Hierfür benötigen Labore eine gesonderte Zulassung zur Messung von Teer-, Nikotin- und Kondensatgehalt.

KOSMETISCHE
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Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die äußerlich und im Mundraum angewendet werden und dabei einen der folgenden Zwecke erfüllen: zu reinigen, zu parfümieren, das Aussehen zu verändern, den guten Zustand zu erhalten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Es kann sich dabei um leave-on oder rinse-off Produkte handeln, die der Bezeichnung entsprechend entweder auf dem Körper verbleiben oder nach der Anwendung wieder entfernt werden. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, gibt es detaillierte rechtliche Vorschriften und Kontrollen durch die Überwachungsbehörden.

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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