Dissertation zur Garantenstellung des Amtstierarztes
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Liebe Kolleg*innen,
im Februar 2020 wurde eine neue Dissertation auch zum Thema Garantenstellung des amtstieräztlichen Dienst veröffenlicht:
Studien zum Strafrecht - 106
Die Garantenstellung des Amtstierarztes
Unter besonderer Berücksichtigung der rechtsphilosophischen und empirischen Implikationen von § 17 Tierschutzgesetz
Annabelle Thilo
07.10.2020 Pressemeldung 02/20 - Tiertransporte von Nutztieren in Drittländer
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Am 2. Oktober hat der BbT sich jeweils mit einem Brief an Frau Bundesministerin Klöckner und Herrn Bundesminister Müller zu Langstreckentransporten von Zucht- und Nutztieren in Drittländer gewandt. Die Amtstierärzteschaft lehnt Drittlandtransporte von Nutztieren ab. Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst sind jedoch in letzter, rechtlicher Konsequenz verpflichtet, diese dennoch abzufertigen. Dabei wird ihnen die alleinige Verantwortung für die Plausibilisierung der Angaben seitens der Antragsteller zugemutet. Weiteres entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Text des Briefes an die Bundesminister.
Inhalt der Briefe (Text):
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner,
sehr geehrter Herr Bundesminister Müller,
in verschiedenen Zielländern für Langstreckentransporte von Zucht- und Nutztieren bestehen unseres Wissens Kooperationen mit Ihren Häusern zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort. Die Förderung beinhaltet auch den Aufbau von Rinderbeständen in diesen Ländern, in deren Kontext dann die Transporte lebender Tiere über tausende von Kilometern stattfinden. Der Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V. lehnt grundsätzlich lange Beförderungen von Zucht- und Nutztieren in Drittländer ab.
Die höchste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verlangt allerdings von unseren Mitgliedern als „Fachleute“ eine umfassende Prüfung der Transportbedingungen und –routen, sowie der Versorgungsstellen nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 bis zum Bestimmungsort dieser Transporte. Dies geschieht aber aus dem lokalen Blickwinkel eines/einer Bediensteten der für die Abfertigung zuständigen Behörde. Auf ihnen liegt die alleinige Verantwortung für die Plausibilisierung der Angaben, die Abfertigung der Transporte und die Ausstellung der Transportbescheinigungen.
Es ist unseren Mitgliedern faktisch nicht möglich, die Transportbedingungen und -routen sowie die Eignung der Versorgungsstellen für die erforderlichen Entladungen realitätsnah zu beurteilen. Mehrfache Überprüfungen in der Vergangenheit zeigten eine deutliche Inkongruenz zu den von den Transporteuren vorgelegten Transportunterlagen. Dies kann allerdings in den meisten Fällen erst nach erfolgtem Transport festgestellt werden.
Neufassung der AVV RÜb - Aktionen der Verbände (BbT, BVLK, Foodwatch, vzbv)
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ergänzt am 17.09.2020:
Gutachterliche Kurzstellungnahme zu geplanten Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchfüh‐
rung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen‐Überwachung – AVV RÜb) vom 14. September 2020
Erstellt durch Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Universität Trier, Fachbereich V - Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht IM Auftrag von foodwatch
erstellt am 27.08.2020:
Folgende Presseerklärung wurde heute von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Abstimmung mit den Verbänden Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK), foodwatch und Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) veröffentlicht:
Behörden müssen Lebensmittelbetriebe regelmäßig kontrollieren. Wie oft sie das zu tun haben regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Ende Juli hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neufassung der AVV RÜb beschlossen und den Ländern zur Zustimmung übersandt. Der neue Entwurf sieht insbesondere für Betriebe in höheren Risikoklassen weniger verpflichtende Kontrollen vor. Auf einer heutigen Pressekonferenz kritisieren der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) und foodwatch, dass die Neufassung der AVV RÜb die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und die Personalsituation in den Ämtern weiter verschärfen würde.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert: „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sichere Lebensmittel. Eine funktionierende und personell gut ausgestattete Lebensmittelüberwachung ist dafür unerlässlich. Der vzbv fordert deshalb mehr Personal, mehr Kontrollen und mehr Transparenz. Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner könnte die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und ist somit das falsche Signal. Eine Verkürzung der Intervalle schafft zwar mehr Flexibilität für die Überwachung, doch könnte diese von den Ländern für einen weiteren Personalabbau ausgenutzt werden. Ich appelliere daher an den Bundesrat, der aktuellen Neufassung nicht zuzustimmen.“
Auch der BbT hat sich eindringlich hierzu in der Presse geäußert: „Die neuen Kontrollfrequenzen senken das Niveau in der Lebensmittelüberwachung", warnt Holger Vogel. „Anstatt auf die Einstellung von genügend Personal zur Erfüllung der Regelkontrollen hinzuwirken, verlängert man nun die Kontrollintervalle – und baut damit langfristig Überwachungspersonal ab“, so der Präsident vom Bundesverband der beamteten Tierärzte, zuständig für die Kontrolle von Fleischbetrieben (Lebensmittelzeitung 32/2020, S. 22).
Die Organisationen foodwatch, Bundesverbandes Lebensmittelkontrolleure (BVLK) und der BbT haben sich zudem heute in einer gemeinsamen Presseerklärung geäußert (siehe Anhang).
Anbei der Artikel mit der Lebensmittelzeitung sowie die gemeinsame Presseerklärung der drei oben genannten Verbände.
Dr. Christian Cegla
2020 Laves - Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut
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Im Rahmen des "naStrAF-Projektes", das vom LAVES IB Celle in Kooperation mit drei weiteren Bieneninstituten (Uni Bochum, Länderinstitut in Hohen Neuendorf, Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen) und der KTBL durchgeführt wurde, ist ein "Praxisleitfaden zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut" erarbeitet worden. Er fasst den aktuellen fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Amerikanischen Faulbrut und Empfehlungen für die Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche zusammen. Er ist insbesondere für die Akteure bei der praktischen Bienenseuchenbekämpfung gedacht. Dieser Praxisleitfaden steht zum Download auf der LAVES Homepage zur Verfügung. Der Download befindet sich unter diesem Link: Praxisleitfaden Bekämpfung AFB
Verlag george & oslage - Tierschutzindikatoren zur Verbesserung des Tierschutzes im Schlachtbetrieb nutzen
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Verlag george & oslage bietet Fortbildungsveranstaltung für beamtete Tierärztinnen und Tierärzte an.
Die Rolle des Tierschutzbeauftragten in Schlachtunternehmen
Referenten: Dr. Rebecca Holmes
Die tierschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Schlachtung sollen sicherstellen, dass der Stress und das Leiden für die Tiere am Tag der Schlachtung ab der Ankunft am Schlachtbetrieb so gering wie möglich gehalten werden. Die tierschutzrechtlichen Vorgaben am Schlachtbetrieb ergeben sich aus dem Tierschutzgesetz, der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und der Tierschutzschlachtverordnung. Darüber hinaus bieten Handbücher von verschiedenen Institutionen praktische Lösungsansätze für die Umsetzung von Tierschutzanforderungen im Schlachtbetrieb.
Verlag george & oslage - Einheitliche Befundung und Bewertung von Mastschweinen im Schlachthof
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Verlag george & oslage bietet Fortbildungsveranstaltung für beamtete Tierärztinnen und Tierärzte an.
Qualitätsgesicherte Datenerfassung und Schulungsmaterial // Für Tierärzte
Referenten: Dr. Patric Maurer, Dr. Michael Koch
Online-Seminar
ATF-Stunden: 2 (werden beantragt)
Valide Daten aus der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind die Basis zur Verbesserung der Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Verlag george & oslage - Tierseuchen und Schweinegesundheit - Aktuell 2020
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Verlag george & oslage bietet Fortbildungsveranstaltung für beamtete Tierärztinnen und Tierärzte an.
Nach mehrjährigen Diskussionen und Debatten hat der Bundesrat Anfang Juli die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) verabschiedet. Was bedeutet dieses im Detail für die Schweinehaltung und was müssen Tierärzte für die zukünftige Ausrichtung der Schweinebetriebe wissen? Dr. Jürgen Harlizius, Leiter des Schweinegesundheitsdienstes Nordrhein-Westfalen und Dr. Sylvia Heesen aus dem Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen bieten hierzu einen aktuellen Überblick und beleuchten die wichtigen Neuerungen. Nicht weniger aktuell sind die seit 26.05.2020(oder Mai 2020) geltenden Möglichkeiten zur Früherkennung und Statuserhebung „Afrikanischen Schweinepest“, die Dr. Albert Groeneveld erläutert. Die Fortbildung wird ergänzt durch einen Vortrag von Prof. Dr. Jürgen Zentek zum Mikrobiom des Schweines, über das in den letzten Jahren wichtige Erkenntnisse zur allgemeinen Schweinegesundheit zusammengetragen wurden. Um Tiergesundheit und Tierwohl zu stärken, müssen das gesamte Mikrobiom im Darm, und nicht nur pathogene Erreger, in den Blick genommen werden.