Tierschutz: NRW - Amputation von Schwänzen neugeborener Ferkel
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Tierschutz / Cross-Compliance-Recht
Amputation von Schwänzen neugeborener Ferkel
Insbesondere in den nordwest-europäischen Veredelungsgebieten (D, DK, NL) werden bei jungen Ferkeln regelmäßig die Schwänze gekürzt. Dieser Eingriff wird in den Ferkelerzeugerbetrieben in den ersten Lebenstagen vorgenommen; eine Betäubung ist laut Tierschutzgesetz dazu nicht erforderlich.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen insbesondere in Intensivhaltungen wird diese Maßnahme in Ferkelerzeugerbetrieben vorgenommen, weil es sonst in den Mastbetrieben später gehäuft zu Kannibalismus mit aufsteigenden Infektionen des Rückenmarkkanals kommen kann. Schätzungen gehen davon aus, dass unter Mastbedingungen etwa 5 % der Schweine aggressiv reagieren. So ist es unter den derzeitigen Gegebenheiten in der Intensivtierhaltung nicht möglich, Schweine mit ungekürzten Schwänzen zu mästen. Angebissene Schwänze führen jedoch stets zu erheblichen Entzündungen mit großen Schmerzen für das betroffene Tier.