Festakt „60 Jahre BbT“ in der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund in Berlin am 26. Juni 2013
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Der Bundesverband der beamteten Tierärzte, die Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst e.V., besteht seit der Gründung im Jahr 1953 nunmehr 60 Jahre. Dieses Jubiläum war Anlass für einen würdigen Festakt in der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund in Berlin.
Unter den ca. 100 geladenen Gästen trafen sich Vertreter der Politik von Europaparlament bis zum Bundestag, Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), sowie Bundes- und Landesinstituten, Vertreter der tierärztlichen Bildungsstätten sowie die dem BbT nahestehende Berufs- und Interessenverbände, Vertreter der Lebensmittelindustrie und des -handwerks, des Deutschen Landkreistages, der Bundestierärztekammer sowie des Bundesverbandes der Veterinärmedizinstudierenden Deutschlands. Neben den Grußwortredner Dr. Winter, Unterabteilungsleiter im BMELV, dem Vizepräsidenten des Deutschen Landkreistages, Herrn Landrat Kubendorff, fanden unter anderem der Abgeordnete des Europaparlamentes, Dr. Horst Schnellhart und die Bundestagsabgeordneten Hans Michael Goldmann und Dr. Wilhelm Priesmeier den Weg in die Vertretung des Freistaates Bayern.
Seminar "Flüssigfütterung beim Schwein" gut angenommen
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- Geschrieben von A. Piontkowski
Das Seminar "Flüssigfütterung beim Schwein - Herausforderungen aus Sicht der Technik, der Hygiene und der Arzneimittelanwendung" am 13. Juni 2013, wiederum gemeinsam ausgerichtet von der TiHo Hannover und dem BbT in der Hochschul-Aula in Hannover, war trotz weiterer Veranstaltungen in enger zeitlicher Nähe, die sich an die gleiche Zielgruppe richteten, erfreulich gut besucht. In der Konzeption angelehnt an das Vorläuferseminar zur Tränkwasserhygiene im letzten November, wurde ein breiter Bogen von einer grundsätzlichen Betrachtung der Futtermittelhygiene, der eingesetzten Technik und sachgerechten Maßnahmen zur Hygieneverbesserung über die Mikroflora bis zur Medikation mit Indikationen und praktischen Hinweisen geboten.
26.06.2013 Pressemitteilung - 60 Jahre Bundesverband der beamteten Tierärzte - 60 Jahre gesundheitlicher Verbraucherschutz
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- Geschrieben von Geschäftsstelle des BbT
Pressemitteilung zum Festakt „60 Jahre Bundesverband der beamteten Tierärzte - 60 Jahre gesundheitlicher Verbraucherschutz“ am 26. Juni 2013 in Berlin, Berlin, 26. Juni 2013
Beamtete Tierärzte setzen auf eine Einigung im Vermittlungsausschuss zum Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren.
Der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) fordert auf seinem Festakt zum 60-jährigen Bestehen des Verbandes die Schaffung einer zentralen, bundeseinheitlichen Antibiotika-Datenbank als wichtigen Baustein zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei landwirtschaftlichen Nutztieren und zur Reduzierung von Antibiotikaresistenzen. „Wir können nicht mit den Instrumenten von gestern die heutigen Anforderungen an eine effektive Überwachung erfüllen“, so Dr. Martin Hartmann, der Präsident des BbT. „Tierärzte des öffentlichen Dienstes stehen durch die Bekämpfung von Zoonosen und durch den Einsatz für sichere Lebensmittel an der Schnittstelle der Gesundheit von Mensch und Tier “, betont
Tierschutz: Schlachtung gravider Rinder - Stellungnahme der Fachgruppe "Fleisch" des BbT
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- Geschrieben von A. Piontkowski
Anfang des Jahres 2013 wurde der BbT mit Interviewanfragen zur Schlachtung gravider Rinder konfrontiert. Die Art und Weise der Anfragen ließen vermuten, dass das Thema medial betont emotional dargestellt und mit einem Anstrich der Unrechtmäßigkeit versehen werden sollte. In der Tat kann man hier sehr unterschiedliche Auffassungen haben; Fakt bleibt aber, dass lediglich der Transport hochträchtiger Tiere zur Schlachtstätte aus Tierschutzgründen verboten ist, nicht jedoch die Schlachtung selbst. Da die Datenlage hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbefriedigend ist, hat der Vorstand des BbT die verbandseigene Fachgruppe "Fleisch" gebeten, eine Stellungnahme zur Schlachtung gravider Rinder abzugeben und Möglichkeiten für das zukünftige Umgehen mit der Problematik aufzuzeigen. Die Stellungnahme ist als Anlage zu diesem Beitrag beigefügt.
Stellungnahme des BbT (Fachgruppe Fleisch) zur geplanten „Revision der Geflügelfleischuntersuchung“
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- Geschrieben von Fachgruppe Fleisch des BbT
Die Fachgruppe "Fleisch" des BbT hat zu der geplanten „Revision der Geflügelfleischuntersuchung“ gegenüber dem BMELV folgende Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme bezieht sich auf das mit Schreiben vom 4. März 2013 übermittelten Sitzungsprotokoll der Kommissions-Arbeitsgruppe „Revision der Geflügelfleischuntersuchung“ (Anlage).
Aus dem Protokoll lässt sich entnehmen, dass auf der o. a. Sitzung vor allem die Durchführung der Post-Mortem-Untersuchung bei der Geflügelschlachtung sowie die hohe Campylobacter-Prävalenz im Vordergrund standen.
Stellungnahme zum Entwurf der Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV, Stand: 10.04.2013
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Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV)
Stand: 10.04.2013
Der Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. gibt zum 3. Verordnungsentwurf in Ergänzung zu den Äußerungen zum ersten Entwurf vom 15. März 2012 sowie zum zweiten Entwurf vom 17. Januar 2013 folgende Stellungnahme ab:
Der aktuelle Entwurf sieht in § 1 weiterhin vor, die Anforderungen an die Befähigung für das gesamte Kontrollpersonal (Lebensmittelkontrollpersonen) zu regeln. Damit wird auch das wissenschaftlich ausgebildete Personal erfasst. Wir begrüßen, dass die geänderten Inhalte der tierärztlichen Ausbildung berücksichtigt wurden und nunmehr der approbierte Tierarzt ohne weiteres zur Tätigkeit als Lebensmittelkontrollperson befähigt ist.
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung Stand: 28.03.2013
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Stellungnahme des Bundesverbands der beamteten Tierärzte e.V
Die seit 2001 geltenden unionsrechtlichen BSE-Schutzmaßnahmen sehen u.a. die altersabhängige Testung gesunder Rinder vor. Mit der vorgesehenen Anhebung des Testalters von 72 auf 96 Monate wurde der EU-rechtlich vorgegebene Rahmen nicht in vollem Umfang ausgestaltet. In der Begründung zur Fortführung der Testung wird die aktuellen Risikobewertungen des BfR und des FLI angeführt.