Positionspapier zur risikoorientierten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
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- Geschrieben von Geachäftsstelle
Seit der Einführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich die Gesundheit in den Tierbeständen stark verändert. Klassische Zoonosen, die durch klinische und/oder pathologisch-anatomische Untersuchungen erkannt werden können, spielen kaum mehr eine Rolle. Heute bedeutsame Zoonosen, wie z.B. die durch Salmonellen, Campylobacter, Toxoplasmen und Yersinien verursachten, verlaufen beim Schwein i.d.R. subklinisch und zeigen keine Veränderungen an Tierkörpern und Organen.
Ernennung von Dr. Heinrich Stöppler zum Ehrenpräsidenten
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- Geschrieben von Martin Hartmann
Ernennung von Dr. Heinrich Stöppler zum Ehrenpräsidenten des Bundesverbands der beamteten Tierärzte in Bad Staffelstein am 15.05.2011
Herr Leitender Veterinärdirektor a.D. Dr. Stöppler hat zum 31.12.2010 nach sieben erfolgreichen, mit allgemeiner Anerkennung und hoher Wertschätzung gefüllten Jahren an der Spitze des Bundesverbands der beamteten Tierärzte den Stab weitergegeben und ist in den verdienten Ruhestand auch in seinem Ehrenamt gegangen. Seit über 30 Jahren hat er sich für den Berufsstand voller Tatkraft engagiert: Er vertrat die Institutstierärzte als Sprecher in Aulendorf, als Landesvorsitzender in Baden-Württemberg und als Bundesvorsitzender. Von 2003 – 2010 war er Präsident des Bundesverbands der beamteten Tierärzte. Daneben war er Vertreter in der Landestierärztekammer Baden-Württemberg von 1987-2008 und ist Ressortverantwortlicher für den öffentlichen Dienst in der Bundestierärztekammer seit 2004.
Tierschutz: NRW - Amputation von Schwänzen neugeborener Ferkel
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Tierschutz / Cross-Compliance-Recht
Amputation von Schwänzen neugeborener Ferkel
Insbesondere in den nordwest-europäischen Veredelungsgebieten (D, DK, NL) werden bei jungen Ferkeln regelmäßig die Schwänze gekürzt. Dieser Eingriff wird in den Ferkelerzeugerbetrieben in den ersten Lebenstagen vorgenommen; eine Betäubung ist laut Tierschutzgesetz dazu nicht erforderlich.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen insbesondere in Intensivhaltungen wird diese Maßnahme in Ferkelerzeugerbetrieben vorgenommen, weil es sonst in den Mastbetrieben später gehäuft zu Kannibalismus mit aufsteigenden Infektionen des Rückenmarkkanals kommen kann. Schätzungen gehen davon aus, dass unter Mastbedingungen etwa 5 % der Schweine aggressiv reagieren. So ist es unter den derzeitigen Gegebenheiten in der Intensivtierhaltung nicht möglich, Schweine mit ungekürzten Schwänzen zu mästen. Angebissene Schwänze führen jedoch stets zu erheblichen Entzündungen mit großen Schmerzen für das betroffene Tier.