AUSBILDUNG
zum Verwaltungsdienst im öffentlichen Veterinärwesen
Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland
AUSBILDUNG
zum Verwaltungsdienst im öffentlichen Veterinärwesen
Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland
BADEN-WÜRTTEMBERG
Voraussetzung
2-jährige hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit
12 Schlachttage Schlachthof
20 Tage Untersuchungsamt
40 Tage Veterinärbehörde
– davon mind. 20 Arbeitstage Veterinäramt
BAYERN
Voraussetzung
mind. 2-jährige hauptberufliche tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens neun Monate an einer Behörde der bayerischen Veterinärverwaltung oder vergleichbar
in anderen Bundesländern
BERLIN
Voraussetzung
12 Monate tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens 6 Monate tierärztliche Praxis
Fachseminar und Prüfung i.d.R. in zwei Blöcken:
Januar – März
September – Oktober
3 Monate mit 320 Unterrichtsstunden
berufsbegleitende Weiterbildung im Blended-Learning-Format
(Kombination aus Präsenz- und Fernlernen)
Dauer: 8 Module in 3 Blöcken in 18 Monaten
Weiterbildung zum FTA Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung (auch in anderen Bundesländern) wird zum Erwerb der Laufbahnbefähigung anerkannt
Quelle
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz über den
Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, (Prüfungsordnung für den
tierärztlichen Staatsdienst–PrOtS)
(GBl. Nr. 6 vom 17. April 2015 S. 184 ff)
Quelle
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst
(FachV-VetD) vom 6. August 2002
GVBl 2002, 370, Änderung(§ 2 V v. 10.3.2011,
126) in Kraft ab: 30.08.2014
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_vet-12
https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/
doc/fachv_vetd.pdf
BRANDENBURG
Voraussetzung
mindestens 3 Jahre tierärztliche Tätigkeit:
6 Monate Nutztierpraxis, 6 Monate Veterinär- und Lebens- mittelüberwachung
1 Monat in staatlichem Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt/ vergleichbarer Einrichtung
HESSEN
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
Fachseminar mit mindestens 320 Unterrichtseinheiten
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Prüfung zur Ausübung
der Tätigkeit als Amtstierarzt in der Veterinär-
verwaltung (Amtstierärzteprüfungsverordnung
– ATäPrüfV) vom 6. Juli 2009
(GVBl.II/09, [Nr. 22], S.426)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212416
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfungen werden i.d.R. anerkannt
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für den amtstierärztlichen Dienst im zweiten
Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der
Fachrichtung des Gesundheits- und sozialen
Dienstes in Mecklenburg Vorpommern
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung amts-
tierärztlicher Dienst – APOAmtsTA M-V) vom
2. Juni 2016
http://www.landesrecht-mv.de
NIEDERSACHSEN
Voraussetzung
keine Angaben
NORDRHEIN-WESTFALEN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
RHEINLAND-PFALZ
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für den amtstierärztlichen Dienst in der
Laufbahn der Laufbahn-gruppe 2 der
Fachrichtung Gesundheits- und soziale
Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)
Vom 3. Dezember 2012 (Nds.GVBl. Nr.30/
2012 S.535) –
http://www.schure.de
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen
Dienstes in der Veterinärverwaltung im
Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet)
(SGV. NRW.) mit Stand vom
5.12.2017, https://recht.nrw.de/
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
SAARLAND
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
SACHSEN
Voraussetzung
2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
6 Monate Nutztierpraxis
6 Monate Veterinäramt
1 Monat Untersuchungseinrichtung
SACHSEN-ANHALT
Voraussetzung
mind. 2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
davon mind. 6 Monate in Großtierpraxis
Weiterbildung zum FTA für Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung dient zum Erwerb der Laufbahnbefähigung
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
Quelle
Verordnung des Sächsischen Staats-
ministeriums für Soziales und Ver-
braucherschutz über die Weiterbildung
und Prüfung für Tierärzte im
Verwaltungsdienst des Öffentlichen
Veterinärwesens im Freistaat
Sachsen (Sächsische Tierarzt-
weiterbildungsverordnung
Öffentliches Veterinärwesen
SächsTierarztWÖVetVO) vom
16.Oktober 2009 (SächsGVBl.
2010 S. 8)
https://www.revosax.sachsen.de/
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Veterinär-dienstes im Lande Sachsen-Anhalt (APVOhöhVetD)
Vom 1. Februar 1993, Änderung
(GVBl. LSA S. 648, 677)
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
THÜRINGEN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
BEST-VET
Voraussetzung
Ein in der Europäischen Union anerkannter Studienabschluss (M.Sc. Veterinary Public Health) für Veterinärmediziner:innen mit der Erlaubnis zur Berufsausübung
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
mindestens 1-jährige einschlägige Berufstätigkeit nach dem Studium
Kenntnisse der deutschen Sprache auf B2-Niveau
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
Quelle
Thüringer Gesetz über die Lauf-
bahnen der Beamten
http://landesrecht.thueringen.de
Höherer Veterinärdienst gehört zur
Laufbahn des
„ärztlichen und gesundheitswissen-
schaftlichen Dienst“
Quelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
BEST-VET
BErufsbegleitende STudienangebote in der VETerinärmedizin
Stand: 2017
In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.
Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin in der Bundesrepublik Deutschland.
Einstellung als Beschäftigte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. TVöD: ab E13/E14
Einstellung als Beamte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. Besoldungstabelle ab A13
1. Amtstierarzt/amtlicher Tierarzt/tierärztlicher Referent Voraussetzungen idR „erwünscht“ Besoldung gem. Tabelle A13
2. Leiter des Veterinäramtes, Stellvertreter des Veterinäramtsleiters: Voraussetzung: Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst („Kreiskurs“) Besoldung gem. Tabelle >A14
BADEN-WÜRTTEMBERG
Voraussetzung
2-jährige hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit
12 Schlachttage Schlachthof
20 Tage Untersuchungsamt
40 Tage Veterinärbehörde
– davon mind. 20 Arbeitstage Veterinäramt
Fachseminar und Prüfung i.d.R. in zwei Blöcken:
Januar – März
September – Oktober
3 Monate mit 320 Unterrichtsstunden
Quelle
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst–PrOtS) (GBl. Nr. 6 vom 17. April 2015 S. 184 ff)
BAYERN
Voraussetzung
mind. 2-jährige hauptberufliche tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens neun Monate an einer Behörde der bayerischen Veterinärverwaltung oder vergleichbar
in anderen Bundesländern
berufsbegleitende Weiterbildung im Blended-Learning-Format
(Kombination aus Präsenz- und Fernlernen)
Dauer: 8 Module in 3 Blöcken in 18 Monaten
Quelle
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst
(FachV-VetD) vom 6. August 2002 GVBl 2002, 370, Änderung(§ 2 V v. 10.3.2011,126) in Kraft ab: 30.08.2014
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_vet-12
https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/
doc/fachv_vetd.pdf
BERLIN
Voraussetzung
12 Monate tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens 6 Monate tierärztliche Praxis
Weiterbildung zum FTA Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung (auch in anderen Bundesländern) wird zum Erwerb der Laufbahnbefähigung anerkannt
Quelle
BRANDENBURG
Voraussetzung
mindestens 3 Jahre tierärztliche Tätigkeit:
6 Monate Nutztierpraxis, 6 Monate Veterinär- und Lebens- mittelüberwachung
1 Monat in staatlichem Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt/ vergleichbarer Einrichtung
Fachseminar mit mindestens 320 Unterrichtseinheiten
Quelle
Verordnung über die Prüfung zur Ausübung der Tätigkeit als Amtstierarzt in der Veterinärverwaltung (Amtstierärzteprüfungsverordnung- ATäPrüfV) vom 6. Juli 2009
(GVBl.II/09, [Nr. 22], S.426)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212416
HESSEN
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfungen werden i.d.R. anerkannt
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Gesundheits- und sozialen
Dienstes in Mecklenburg Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst – APOAmtsTA M-V) vom 2. Juni 2016
http://www.landesrecht-mv.de
NIEDERSACHSEN
Voraussetzung
keine Angaben
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst in der Laufbahn der Laufbahn-gruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und sozialeDienste (APVO-GsozD-AmtsTA) Vom 3. Dezember 2012 (Nds.GVBl. Nr.30/2012 S.535)
http://www.schure.de
NORDRHEIN-WESTFALEN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet) (SGV. NRW.) mit Stand vom 5.12.2017
https://recht.nrw.de/
RHEINLAND-PFALZ
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
SAARLAND
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
SACHSEN
Voraussetzung
2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
6 Monate Nutztierpraxis
6 Monate Veterinäramt
1 Monat Untersuchungseinrichtung
Weiterbildung zum FTA für Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung dient zum Erwerb der Laufbahnbefähigung
Quelle
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung und Prüfung für Tierärzte im Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens im Freistaat Sachsen (Sächsische Tierarztweiterbildungsverordnung
Öffentliches Veterinärwesen SächsTierarztWÖVetVO) vom 16.Oktober 2009 (SächsGVBl.2010 S. 8)
https://www.revosax.sachsen.de/
SACHSEN-ANHALT
Voraussetzung
mind. 2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
davon mind. 6 Monate in Großtierpraxis
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Veterinär-dienstes im Lande Sachsen-Anhalt (APVOhöhVetD)
Vom 1. Februar 1993, Änderung
(GVBl. LSA S. 648, 677)
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
THÜRINGEN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
Quelle
Thüringer Gesetz über die Lauf-
bahnen der Beamten
http://landesrecht.thueringen.de
Höherer Veterinärdienst gehört zur
Laufbahn des
„ärztlichen und gesundheitswissen-
schaftlichen Dienst“
BEST-VET
Voraussetzung
Ein in der Europäischen Union anerkannter Studienabschluss (M.Sc. Veterinary Public Health) für Veterinärmediziner:innen mit der Erlaubnis zur Berufsausübung
mindestens 1-jährige einschlägige Berufstätigkeit nach dem Studium der Veterinärmedizin und bis zur Aufnahme des Weiterbildungsstudiums
Kenntnisse der deutschen Sprache auf B2- Niveau
Quelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
BEST-VET
BErufsbegleitende STudienangebote in der VETerinärmedizin
Stand: 2017
In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.
Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin in der Bundesrepublik Deutschland.
Einstellung als Beschäftigte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. TVöD: ab E13/E14
Einstellung als Beamte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. Besoldungstabelle ab A13
1. Amtstierarzt/amtlicher Tierarzt/tierärztlicher Referent Voraussetzungen idR „erwünscht“ Besoldung gem. Tabelle A13
2. Leiter des Veterinäramtes, Stellvertreter des Veterinäramtsleiters: Voraussetzung: Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst („Kreiskurs“) Besoldung gem. Tabelle >A14
BADEN-WÜRTTEMBERG
Voraussetzung
2-jährige hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit
12 Schlachttage Schlachthof
20 Tage Untersuchungsamt
40 Tage Veterinärbehörde
– davon mind. 20 Arbeitstage Veterinäramt
Fachseminar und Prüfung i.d.R. in zwei Blöcken:
Januar – März
September – Oktober
3 Monate mit 320 Unterrichtsstunden
Quelle
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz über den
Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, (Prüfungsordnung für den
tierärztlichen Staatsdienst–PrOtS)
(GBl. Nr. 6 vom 17. April 2015 S. 184 ff)
BAYERN
Voraussetzung
mind. 2-jährige hauptberufliche tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens neun Monate an einer Behörde der bayerischen Veterinärverwaltung oder vergleichbar
in anderen Bundesländern
berufsbegleitende Weiterbildung im Blended-Learning-Format
(Kombination aus Präsenz- und Fernlernen)
Dauer: 8 Module in 3 Blöcken in 18 Monaten
Quelle
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst
(FachV-VetD) vom 6. August 2002
GVBl 2002, 370, Änderung(§ 2 V v. 10.3.2011,
126) in Kraft ab: 30.08.2014
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_vet-12
https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/
doc/fachv_vetd.pdf
BERLIN
Voraussetzung
12 Monate tierärztliche Tätigkeit
davon mindestens 6 Monate tierärztliche Praxis
Weiterbildung zum FTA Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung (auch in anderen Bundesländern) wird zum Erwerb der Laufbahnbefähigung anerkannt
Quelle
BRANDENBURG
Voraussetzung
mindestens 3 Jahre tierärztliche Tätigkeit:
6 Monate Nutztierpraxis, 6 Monate Veterinär- und Lebens- mittelüberwachung
1 Monat in staatlichem Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt/ vergleichbarer Einrichtung
Fachseminar mit mindestens 320 Unterrichtseinheiten
Quelle
Verordnung über die Prüfung zur Ausübung
der Tätigkeit als Amtstierarzt in der Veterinär-
verwaltung (Amtstierärzteprüfungsverordnung
– ATäPrüfV) vom 6. Juli 2009
(GVBl.II/09, [Nr. 22], S.426)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212416
HESSEN
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfungen werden i.d.R. anerkannt
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für den amtstierärztlichen Dienst im zweiten
Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der
Fachrichtung des Gesundheits- und sozialen
Dienstes in Mecklenburg Vorpommern
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung amts-
tierärztlicher Dienst – APOAmtsTA M-V) vom
2. Juni 2016
http://www.landesrecht-mv.de
NIEDERSACHSEN
Voraussetzung
keine Angaben
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für den amtstierärztlichen Dienst in der
Laufbahn der Laufbahn-gruppe 2 der
Fachrichtung Gesundheits- und soziale
Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA)
Vom 3. Dezember 2012 (Nds.GVBl. Nr.30/
2012 S.535) –
http://www.schure.de
NORDRHEIN-WESTFALEN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen
Dienstes in der Veterinärverwaltung im
Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet)
(SGV. NRW.) mit Stand vom
5.12.2017, https://recht.nrw.de/
RHEINLAND-PFALZ
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
SAARLAND
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
SACHSEN
Voraussetzung
2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
6 Monate Nutztierpraxis
6 Monate Veterinäramt
1 Monat Untersuchungseinrichtung
Weiterbildung zum FTA für Öffentliches Veterinärwesen
Erfolgreiche Prüfung dient zum Erwerb der Laufbahnbefähigung
Quelle
Verordnung des Sächsischen Staats-
ministeriums für Soziales und Ver-
braucherschutz über die Weiterbildung
und Prüfung für Tierärzte im
Verwaltungsdienst des Öffentlichen
Veterinärwesens im Freistaat
Sachsen (Sächsische Tierarzt-
weiterbildungsverordnung
Öffentliches Veterinärwesen
SächsTierarztWÖVetVO) vom
16.Oktober 2009 (SächsGVBl.
2010 S. 8)
https://www.revosax.sachsen.de/
SACHSEN-ANHALT
Voraussetzung
mind. 2 Jahre hauptberuflich Tierarzt
davon mind. 6 Monate in Großtierpraxis
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Veterinär-dienstes im Lande Sachsen-Anhalt (APVOhöhVetD)
Vom 1. Februar 1993, Änderung
(GVBl. LSA S. 648, 677)
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Voraussetzung
Keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
24 monatiger
Vorbereitungsdienst
Quelle
In anderen Bundesländern erfolgreich
abgelegte Laufbahnprüfungen werden
i.d.R. anerkannt
THÜRINGEN
Voraussetzung
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt
davon mind. 6 Monate Großtierpraxis
Quelle
Thüringer Gesetz über die Lauf-
bahnen der Beamten
http://landesrecht.thueringen.de
Höherer Veterinärdienst gehört zur
Laufbahn des
„ärztlichen und gesundheitswissen-
schaftlichen Dienst“
BEST-VET
Voraussetzung
Ein in der Europäischen Union anerkannter Studienabschluss (M.Sc. Veterinary Public Health) für Veterinärmediziner:innen mit der Erlaubnis zur Berufsausübung
mindestens 1-jährige einschlägige Berufstätigkeit nach dem Studium der Veterinärmedizin und bis zur Aufnahme des Weiterbildungsstudiums
Kenntnisse der deutschen Sprache auf B2- Niveau
Quelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
BEST-VET
BErufsbegleitende STudienangebote in der VETerinärmedizin
Stand: 2017
In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.
Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin in der Bundesrepublik Deutschland.
Einstellung als Beschäftigte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. TVöD: ab E13/E14
Einstellung als Beamte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. Besoldungstabelle ab A13
1. Amtstierarzt/amtlicher Tierarzt/tierärztlicher Referent Voraussetzungen idR „erwünscht“ Besoldung gem. Tabelle A13
2. Leiter des Veterinäramtes, Stellvertreter des Veterinäramtsleiters: Voraussetzung: Laufbahnbefähigung für den höheren tierärztlichen Dienst („Kreiskurs“) Besoldung gem. Tabelle >A14
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.