Eine Zusammenfassung von Herrn RA Andreas Krause
Leiter Geschäftsbereich Dienstleistungszentren des Deutschen Beamtenbundes (DBB)
http://www.dbb.de/mitgliedschaft-service/rechtsschutz.html
Problemaufriss:
Amtsträger1 stehen täglich im Spannungsfeld zwischen Pflichtenerfüllung und Haftung. Haftung in diesem Sinne ist nicht nur vermögensrechtlicher Art, sondern kann auch disziplinarrechtlicher, ggf. auch strafrechtlicher Natur sein.
In diesem Zusammenhang höre ich oft die Frage von Amtsträgern: “Mache ich mich strafbar, wenn ich Amtshandlungen zum Schutz der mir anvertrauten Rechtsgüter unterlasse, weil die zu knappe Personaldecke ein sofortiges Tätigwerden nicht zulässt?“
Der angehängter Artikel gibt Antworten (nur für Mitglieder).
Anmerkung: Der überwiegende Teil der Landesverbände des BbT ist Mitglied im deutschen Beamten Bund (DBB). Der DBB tritt für die Rechte der Beamten und der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ein (DBB Beamtenbund und Tarifunion).