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EDITORIAL

„Du bist Tierarzt, beweise es!“ (frei nach Bruno Apitz)

Liebe Leserinnen und Leser,

kann uns der Ethikkodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands helfen, auf dem richtigen Weg zu bleiben?

Muss der/ die eine oder andere oder auch wir alle erst den richtigen Weg (wieder) finden? Ist die Ernährungssicherstellung mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs nicht schon lange erreicht? War dies überhaupt je ein rechtfertigender Grund, Entwicklungen, die dem Tierwohl zuwider laufen, zuzulassen? Haben wir als tierärztlicher Berufsstand insgesamt nicht Erkenntnisse zur Physiologie und Reproduktion, aber auch zur Therapie allzu leichtfertig aus der Hand gegeben? Werden wir grundlos einzig als Produktionsfaktor in der Nutztierhaltung und Kundendienst bei Hobbytieren gesehen? Verfallen wir zudem dem Stockholm-Syndrom in der Argumentation? Ist unsere Bewertung der Situation durch Abhängigkeiten bestimmt?

Wem sind wir als Amtstierärzte verpflichtet? Dem geltenden Recht, der fachlichen Expertise, dem eigenen Werteempfinden (Ethikkodex), der politischen Konstellation, der Einflussnahme von Lobbyverbänden, der Wirtschaft, wie sie Upton Sinclair schon um 1900 in „Der Dschungel“ beschreibt, den Zuchtund den Sportverbänden (FN), dem als Selbstverständnis zelebrierten Tierschutz, den vermeintlichen massiven globalen ökonomischen Zwängen? Findet die Schlachttieruntersuchung bei günstigen Bedingungen für die fachliche Beurteilung statt (bei der Anlieferung der Schlachttiere am Schlachtbetrieb) oder durch den Druck aus Wirtschaft und Verwaltungsapparat dann, wenn es finanziell am günstigsten ist (kurz vor der Schlachtung unter Zeitnot und ohne ausreichende Entscheidungsalternative)?

Klingt wie Pflegenotstand.

Nun, natürlich unterstehen Amtstierärzte dem geltenden Recht und haben es umzusetzen. Aber wie entsteht geltendes Recht? Bismarck (1815-1898, preußischer Ministerpräsident, Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes und Reichskanzler) sagte treffend: „Wer weiß, wie Gesetze und Würste gemacht werden, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen.“ Wir haben als Amtstierärzte von beidem eine Vorstellung, leider oft mit Bismarcks beschriebener Konsequenz.

Heute handelt es sich bei Gesetzen noch immer um Kompromisstexte um des gesellschaftlichen Konsenses willen, nämlich des Konsenses zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, zwischen wissenschaftlich basierten Erkenntnissen und gefühlten Befürchtungen. Schwierig, denn der Weg liegt nicht jeweils zwingend in der Mitte. Was gelten Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, Tiergesundheit? Es bleibt am Ende eine Frage der Defi nition. In der heutigen Zeit aber „ postfaktisch“?!

Verlieren wir uns, durch den materiellen Luxus an billigen Lebensmitteln ermuntert, in endlosen Kennzeichnungs- und Rechtsdefinitionen? Wird hier nicht eine Scheindebatte geführt? Wird die Bodenständigkeit von Behörden mit regionaler Verantwortung als nicht mehr zeitgemäß und provinziell zu Recht getadelt? Können Global Player alternativ die Vorort-Kontrolle in einem großen Schweinestall durch die lokale Behörde ersetzen oder wenigstens ergänzen oder wirkt das Suchen des welt und wortgewandten Mediators nach den Manschettenknöpfen seines schicken Hemdes nach dem Duschen in großen Schweinehaltungsanlagen eher dekadent, auch vor den am Existenzminimum arbeitenden Tierpflegern vor Ort?

Da denkt man unwillkürlich an die „Qualitätskontrollen“ in Nähereien in Fernost.

Als Exekutive der Veterinary Public Health achten wir auf die Einhaltung von Rahmenbedingungen wie sie der Souverän, das Parlament, in Form von Gesetzeskraft vorgibt und die Behördenausstattung es zulässt.

Bei allen Schwierigkeiten ist der One Health-Gedanke ein tragfähiger.

Herzlichst Dr. Holger Vogel
Präsident Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst

P.S.: Auf bald in Bad Staffelstein

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