Die Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt der EU / AHL) regelt die Prävention und Bekämpfung von gelisteten und neu auftretenden Tierseuchen bei Landtieren, Wassertieren und sonstigen Tieren. Wassertiere umfassen laut Definition im AHL Fische, wasserbewohnende Weichtiere und wasserbewohnende Krebstiere in allen Entwicklungsstadien. Die Anwendung der Vorschriften hierzulande ist für die Aquakulturwirtschaft, für die zuständigen Behörden und für Tierarztpraxen bzw. Gesundheitsdienste mit großen Herausforderungen verbunden, insbesondere aufgrund der tendenziell kleinbetrieblich geprägten Struktur der Aquakultur in Deutschland und der geänderten Anforderungen in Verbindung mit Wassertierseuchen der Kategorien C und E.
Autor*in:
D. W. Kleingeld
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Task-Force Veterinärwesen
Standort Hannover
30173 Hannover