Das VG Darmstadt (Az.: 5 L 1/11 DA) musste sich mit der Frage befassen, ab wann die Aufnahme einzelner, ggf. pflegebedürftiger Wildtiere erlaubnispflichtig ist. Eine Tierschützerin lag im Rechtsstreit mit dem zuständigen Veterinäramt, weil sie Igel und auch andere Tiere aufgenommen hatten, um sie gesund zu pflegen. Streitig war unter anderem, ob die Aufnahme vereinzelter Wildtiere bereits dazu führt, dass eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 11 Tier- SchG vorliegt.
Autor:
D. Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein