Das OVG Rheinland-Pfalz (Az.: 8 A 10469/14) hat die Rechtmäßigkeit einer Verfügung bestätigt, mit dem einem Tierfreund die Inbesitznahme von Schwänen zum Zweck des Gesundpflegens untersagt worden war.
Autor:
D. Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein