Das AG Idburg hatte über die Strafbarkeit von Fahrern zu entscheiden, die Rinder zum Schlachthof transportiert hatten, obwohl diese lahmten und deshalb nicht mehr transportiert werden konnten, ohne dass der Transport ihnen erhebliche Schmerzen und Leiden zufügte.
Autor:
D. Rössel
Kronberger Str. 9
61462 Königstein