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Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum nächsten Lehrgang mit Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst 2020

Ab Januar 2020 wird der nächste Lehrgang mit anschließender Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst stattfinden. Dabei werden der Lehrgang und die Prüfung in zwei Blöcken durchgeführt. Block 1 wird voraussichtlich ab dem 13. Januar bis 06. März 2020 mit anschließender Prüfung vom 09. bis 20. März 2020, Block 2 vom 14. September bis 30. Oktober 2020 mit anschließender Prüfung vom 02. bis 13. November 2020 stattfinden. Lehrgang und Prüfung werden nach der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst – PrOtS)* durchgeführt.

I. Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über den Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst – PrOtS)* geregelt.


II. Antrag auf Zulassung zum Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst

Die Anträge auf Zulassung zum Lehrgang müssen der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet), Rosenbergstraße 17, 70176 Stuttgart bis spätestens zum 30. April 2019 vorliegen.


Die Anträge sind wie folgt einzureichen:

  • von Tierärztinnen und Tierärzten, die in Baden-Württemberg hauptberuflich im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ungeachtet ihres Wohnsitzes, über das für den Dienstsitz ihres Dienstherrn zuständige Regierungspräsidium,
  • von Tierärztinnen und Tierärzten, die in Baden-Württemberg wohnen und nicht hauptberuflich im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, über das für den Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium,

in allen anderen Fällen unmittelbar bei der AkadVet.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein unterschriebener Lebenslauf mit Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Veterinärmedizin,
  • die Approbationsurkunde,
  • die Zeugnisse der Abschnitte der tierärztlichen Prüfung, das Zeugnis über das Ergebnis der tierärztlichen Prüfung und das Gesamtergebnis der tierärztlichen Prüfung oder das Zeugnis oder die Zeugnisse eines gleichwertigen tierärztlichen Abschlusses in deutscher Sprache, gegebenenfalls durch amtlich beglaubigte Übersetzung,
  • den Nachweis oder die Nachweise über eine mindestens zweijährige, in Vollzeit abgeleistete berufliche tierärztliche Tätigkeit, zum Beispiel in Form von Arbeitsverträgen, aus denen die Anstellung als Tierärztin oder Tierarzt sowie der Umfang der Tätigkeit hervorgeht; bei Teilzeitbeschäftigung den Nachweis oder die Nachweise über einen entsprechend längeren Zeitraum,
  • die Nachweise über die Ableistung der folgenden Praktika im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Beginn des Vorbereitungslehrganges und nach dem Erlangen der tierärztlichen Approbation:
  • mindestens zwölf Schlachttage an einem Schlachthof mit ständiger Anwesenheit einer amtlichen Tierärztin oder eines amtlichen Tierarztes während der Schlachtung,
  • mindestens 20 Arbeitstage in einer amtlichen Untersuchungseinrichtung,
  • mindestens 40 Arbeitstage in einer Veterinärbehörde, davon mindestens 20 Tage an einer unteren Verwaltungsbehörde,
  • Personalausweis oder Reisepass und
  • soweit vorliegend, die Nachweise zusätzlicher wissenschaftlicher Qualifikationen.

Die Approbationsurkunde sowie die Nachweise über die zweijährige tierärztliche Tätigkeit, die Nachweise über die Ableistung der Praktika sowie der Personalausweis oder Reisepass sind in Urschrift oder in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Fotokopie vorzulegen, die übrigen Nachweise und Urkunden in Fotokopie.
Die Nachweise über die Ableistung der erforderlichen Praktika müssen der AkadVet bis spätestens zum 13. Januar 2020 vorliegen.


III. Prüfung

Zur Prüfung oder zu Prüfungsteilen gilt als zugelassen, wer an dem Lehrgang oder an den Blöcken des Lehrganges teilgenommen und nicht mehr als 20 Prozent der Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (schriftliche Prüfung) und einem mündlichen Teil (mündliche Prüfung). Geprüft werden die folgenden Fachgebiete:

  • Lebensmittel
  • Tiergesundheit
  • Tierschutz
  • Tierarzneimittel und
  • Verwaltung

Die Prüfung in den genannten Fachgebieten kann durch Fachkunde und angrenzendes Fachrecht ergänzt werden.
Das Bestehen der Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst vermittelt keinen Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Dienst bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis.


IV. Gebühren

Für die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst werden für Tierärztinnen und Tierärzte, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem der Vertragspartner der Vereinbarung über die Einrichtung einer Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) stehen, Gebühren in Höhe von € 2.000 erhoben. Der Gebührenbescheid geht gesondert im Januar 2020 zu.

V. Hinweise

Die Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die von der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de) aus der Rubrik "Unser Service / Ausbildung und Karriere / Aus- und Weiterbildung / Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung / Tierärztlicher Staatsdienst" heruntergeladen werden kann.

*Die Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst vom 23. März 2015 (GBl. vom 17. April 2015, S. 184) kann von der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de) aus der Rubrik "Unser Service / Ausbildung und Karriere / Aus- und Weiterbildung / Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung / Tierärztlicher Staatsdienst" heruntergeladen werden.

gez. Dr. Hartmann
Ministerialrat
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart

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