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Information des Bundesregierung zum Reisen mit Heimtieren
Die Regelungen innerhalb der Europäischen Union

Wenn Sie mit Ihren Haustieren in den Ländern der Europäischen Union eine Reise unternehmen wollen, gibt es Verordnungen und Regelungen, die es zu beachten gilt. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Informationen. 

Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen einer europäischen Verordnung. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Sie wurden 2013 aktualisiert.

Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der Europäischen Union. Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein. Für die Durchführung und Überwachung dieser neuen Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Darüber hinaus benötigen Sie einen Heimtierausweis, mit dem die Identität Ihres Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte den Webauftritt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Beachten Sie bitte auch die Informationen unter https://amtstierarzt.de/reisen-mit-tieren/merkblatt-reisen-mit-heimtieren-des-landes-bremen-mit-uebersetzungen

 

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