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Neufassung der AVV RÜb – Aktionen der Verbände (BbT, BVLK, Foodwatch, vzbv)

18. September 2020

Neufassung der AVV RÜb – Aktionen der Verbände (BbT, BVLK, Foodwatch, vzbv)

18. September 2020

ergänzt am 17.09.2020:

Gutachterliche Kurzstellungnahme zu geplanten Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchfüh‐
rung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen‐Überwachung – AVV RÜb) vom 14. September 2020

Erstellt durch Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Universität Trier, Fachbereich V – Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht IM Auftrag von foodwatch

Siehe Anhang unten

 

erstellt am 27.08.2020:

Folgende Presseerklärung wurde heute von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Abstimmung mit den Verbänden Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK), foodwatch und Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) veröffentlicht:

Behörden müssen Lebensmittelbetriebe regelmäßig kontrollieren. Wie oft sie das zu tun haben regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Ende Juli hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neufassung der AVV RÜb beschlossen und den Ländern zur Zustimmung übersandt. Der neue Entwurf sieht insbesondere für Betriebe in höheren Risikoklassen weniger verpflichtende Kontrollen vor. Auf einer heutigen Pressekonferenz kritisieren der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) und foodwatch, dass die Neufassung der AVV RÜb die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und die Personalsituation in den Ämtern weiter verschärfen würde.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert: „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sichere Lebensmittel. Eine funktionierende und personell gut ausgestattete Lebensmittelüberwachung ist dafür unerlässlich. Der vzbv fordert deshalb mehr Personal, mehr Kontrollen und mehr Transparenz. Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner könnte die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und ist somit das falsche Signal. Eine Verkürzung der Intervalle schafft zwar mehr Flexibilität für die Überwachung, doch könnte diese von den Ländern für einen weiteren Personalabbau ausgenutzt werden. Ich appelliere daher an den Bundesrat, der aktuellen Neufassung nicht zuzustimmen.“

Auch der BbT hat sich eindringlich hierzu in der Presse geäußert: „Die neuen Kontrollfrequenzen senken das Niveau in der Lebensmittelüberwachung“, warnt Holger Vogel. „Anstatt auf die Einstellung von genügend Personal zur Erfüllung der Regelkontrollen hinzuwirken, verlängert man nun die Kontrollintervalle – und baut damit langfristig Überwachungspersonal ab“, so der Präsident vom Bundesverband der beamteten Tierärzte, zuständig für die Kontrolle von Fleischbetrieben (Lebensmittelzeitung 32/2020, S. 22).

Die Organisationen foodwatch, Bundesverbandes Lebensmittelkontrolleure (BVLK) und  der BbT haben sich zudem heute in einer gemeinsamen Presseerklärung geäußert (siehe Anhang).

Anbei der Artikel mit der Lebensmittelzeitung sowie die gemeinsame Presseerklärung der drei oben genannten Verbände.

Dr. Christian Cegla

ergänzt am 17.09.2020:

Gutachterliche Kurzstellungnahme zu geplanten Reform der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchfüh‐
rung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen‐Überwachung – AVV RÜb) vom 14. September 2020

Erstellt durch Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Universität Trier, Fachbereich V – Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht IM Auftrag von foodwatch

Siehe Anhang unten

 

erstellt am 27.08.2020:

Folgende Presseerklärung wurde heute von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Abstimmung mit den Verbänden Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK), foodwatch und Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) veröffentlicht:

Behörden müssen Lebensmittelbetriebe regelmäßig kontrollieren. Wie oft sie das zu tun haben regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb). Ende Juli hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neufassung der AVV RÜb beschlossen und den Ländern zur Zustimmung übersandt. Der neue Entwurf sieht insbesondere für Betriebe in höheren Risikoklassen weniger verpflichtende Kontrollen vor. Auf einer heutigen Pressekonferenz kritisieren der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) und foodwatch, dass die Neufassung der AVV RÜb die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und die Personalsituation in den Ämtern weiter verschärfen würde.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert: „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sichere Lebensmittel. Eine funktionierende und personell gut ausgestattete Lebensmittelüberwachung ist dafür unerlässlich. Der vzbv fordert deshalb mehr Personal, mehr Kontrollen und mehr Transparenz. Der Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner könnte die Arbeit der Lebensmittelüberwachung schwächen und ist somit das falsche Signal. Eine Verkürzung der Intervalle schafft zwar mehr Flexibilität für die Überwachung, doch könnte diese von den Ländern für einen weiteren Personalabbau ausgenutzt werden. Ich appelliere daher an den Bundesrat, der aktuellen Neufassung nicht zuzustimmen.“

Auch der BbT hat sich eindringlich hierzu in der Presse geäußert: „Die neuen Kontrollfrequenzen senken das Niveau in der Lebensmittelüberwachung“, warnt Holger Vogel. „Anstatt auf die Einstellung von genügend Personal zur Erfüllung der Regelkontrollen hinzuwirken, verlängert man nun die Kontrollintervalle – und baut damit langfristig Überwachungspersonal ab“, so der Präsident vom Bundesverband der beamteten Tierärzte, zuständig für die Kontrolle von Fleischbetrieben (Lebensmittelzeitung 32/2020, S. 22).

Die Organisationen foodwatch, Bundesverbandes Lebensmittelkontrolleure (BVLK) und  der BbT haben sich zudem heute in einer gemeinsamen Presseerklärung geäußert (siehe Anhang).

Anbei der Artikel mit der Lebensmittelzeitung sowie die gemeinsame Presseerklärung der drei oben genannten Verbände.

Dr. Christian Cegla

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.

In der Au 1
96260 Weismain
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E-Mail: info@amtstierarzt.de

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