jtemplate.ru - free extensions Joomla

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz durch.

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen für deren Einzelmitglied durch.
Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren. In jedem Fall aber gilt zu beachten, dass nicht eigeninitiativ ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden darf, um die solchermaßen anfallende Rechtsanwaltskosten über den dbb abzurechnen. Vielmehr besteht der dbb darauf, nach Bestätigung Ihres Landesverbandes mit eigenen Anwälten für Sie tätig zu werden.

Näheres auf der Homepage des DBB

Bitte wenden Sie im Falle eines Rechtsschutzbedarfs an den Vorstand Ihres Landesverbandes. Er ist in der Regel der erste Ansprechpartner Ihrer Fachgewerkschaft.

Folgenden Rechtsschutzfälle sind z.B. möglich:

  • Beamtenrecht / Verwaltungsrecht
        - Konkurrentenstreitverfahren
        - Dienstliche Beurteilungen
  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarrecht
  • Zivilrecht (z.B.: Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen)

Rechtsschutzantrag

Checkliste für Rechtsschutzfälle 

 

 

 
Joomla templates by a4joomla