Bundes-land |
Berufserfahrung/ Zulassungsvoraussetzungen für Fachseminar/Lehrgang/ |
Erläuterungen |
Quelle Internet |
BW |
2jährige hauptberufliche tierärztliche Vollzeittätigkeit 12 Schlachttage Schlachthof, |
Fachseminar und Prüfung i.d.R. in zwei Blöcken: |
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen |
BY |
mind. 2jährige hauptberufliche tierärztliche Tätigkeit, davon mindestens neun Monate an einer Behörde der bayerischen Veterinärverwaltung oder vergleichbar in anderen Bundesländern |
neukonzipierter Amtstierarztlehrgang: berufsbegleitende Weiterbildung im Blended-Learning-Format (Kombination aus Präsenz- und Fernlernen) Dauer: 8 Module in 3 Blöcken in 18 Monaten |
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst (FachV-VetD) vom 6. August 2002 http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_vet-12 https://www.lgl.bayern.de/downloads/aus_fort_weiterbildung/ |
BB |
mindestens 3 Jahre tierärztliche Tätigkeit: |
Fachseminar mit mindestens 320 Unterrichtseinheiten |
Verordnung über die Prüfung zur Ausübung |
BE |
12 Monate tierärztliche Tätigkeit, davon mindestens 6 Monate tierärztliche Praxis. |
Weiterbildung zum FTA Öffentliches Veterinärwesen. |
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HE |
Hessen hat keine eigenen |
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In anderen Bundesländern erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfungen werden i.d.R. anerkannt |
MV |
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt tätig war, davon mind.6 Monate Großtierpraxis |
24 monatiger
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung |
NI |
24 monatiger
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung |
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NRW |
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt tätig war, davon mind.6 Monate Großtierpraxis |
24 monatiger
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Verordnung über die Ausbildung und |
RP |
Rheinland-Pfalz hat keine eigenen |
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In anderen Bundesländern erfolgreich |
SH |
Schleswig-Holstein hat keine eigenen |
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In anderen Bundesländern erfolgreich |
SL |
Das Saarland hat keine eigenen |
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In anderen Bundesländern erfolgreich |
SN |
zwei Jahre hauptberuflich Tierarzt
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Weiterbildung zum FTA für Öffentliches Veterinärwesen. |
Verordnung des Sächsischen Staats- |
LSA |
mind. 2 Jahre Tierarzt tätig war, davon mind. 6 Monate in Großtierpraxis
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24 monatiger
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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Veterinär-dienstes im Lande Sachsen-Anhalt (APVOhöhVetD) Vom 1. Februar 1993, Änderung |
TH |
mindestens 1 Jahr hauptberuflich als Tierarzt tätig war, davon mind. 6 Monate Großtierpraxis |
24 monatiger
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Thüringer Gesetz über die Lauf- |
Stand: 2017 In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gibt es keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften. Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin in der Bundesrepublik Deutschland. Einstellung als Beschäftigte: Voraussetzungen idR „erwünscht“ Gehalt gem. TVöD: ab E13/E14 1. Amtstierarzt/amtlicher Tierarzt/tierärztlicher Referent Voraussetzungen idR „erwünscht“ Besoldung gem. Tabelle A13 BW = Baden-Württemberg / BY = Bayern / BB = Brandenburg / BE = Berlin / HE = Hessen / MV = Mecklenburg-Vorpommern / NRW = Nordrhein-Westfalen / NI = Niedersachsen / SN = Sachsen / LSA = Sachsen-Anhalt / TH = Thüringen |