Der Bundesverband der beamteten Tierärzte hat einen Flyer über die Aufgaben und die Ausbildung der Tierärzte des Öffentlichen Dienstes in Deutschland erstellt. Diese Broschüre möchte Sie über die wesentlichen Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes informieren, die immer dann öffentliches Interesse in Medien und Politik erlangen, wenn Lebensmittelskandale, gefährliche Tierseuchen oder Tierquälereien festgestellt werden. Der amtstierärztliche Dienst ist geprägt von den Anforderungen einer modernen Gesellschaft an Nahrungs- und Genussmitteln. Er hat auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung erhebliche Bedeutung für die Landwirtschaft und muss beim Tierschutz den ethischen Anforderungen unserer Zeit und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Diese spezielle tierärztliche Tätigkeit ist dem Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Schäden durch Lebensmittel oder ansteckenden Tierkrankheiten ebenso verpflichtet wie dem Schutz der Gesellschaft vor volks- und marktwirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen. Die Tätigkeitsbereiche unterliegen sowohl engen nationalen Regelungen als auch umfangreichen Bestimmungen der Europäischen Union. Ihre Einhaltung zum Wohl von Mensch und Tier sicherzustellen, ist Aufgabe der im öffentlichen Dienst stehenden Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, die ihre verantwortungsvollen Aufgaben in Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern bei den Kreisen und kreisfreien Städten sowie in modern ausgestatteten Untersuchungsämtern ausüben. Sie werden bei der Lebensmittelüberwachung von Lebensmittelkontrolleuren und Lebensmittelchemikern unterstützt.
Aufgaben
Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft Erhaltung und Verbesserung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen und frei handelbaren Tierbestandes Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, die eine Gefahr für die Tierbestände darstellen oder auf Menschen übertragen werden können (z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Tollwut) Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen, die von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können.Lebensmittelhygiene
Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Daher beginnt die amtstierärztliche Lebensmittelüberwachung bereits im Stall. Sie umfasst Haltungs- und Fütterungsbedingungen ebenso wie die anschließenden Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis zur Verkaufstheke kurz gesagt:
Vom Stall bis zum Teller
So ist die Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach der Schlachtung verbindlich vorgeschrieben. Sie dient nicht allein dem Schutz vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen) sondern auch dem Schutz des Verbrauchers vor verbotenen Hormonen, Medikamenten und sonstigen gesundheitsrelevanten Rückständen wie Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte führen unter Leitung der Veterinärämter die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung in den Schlachtbetrieben durch. Die Überwachung der Lebensmittelbetriebe erfolgt durch regelmäßige, unangemeldete Betriebskontrollen und Probenentnahmen in engerZusammenarbeit mit den Lebensmittelkontrolleuren. Der vorbeugende Gesundheitsschutz gewinnt auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion an Bedeutung und verpflichtet alle Betriebe zu angemessenen, risikoorientierten Eigenkontrollen, deren Wirksamkeit intensiv überprüft wird. Dabei informieren und beraten die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte die Gewerbetreibenden in Fragen der Betriebs- und Arbeitshygiene sowie Qualitätssicherung. Den Fragen und Beschwerden besorgter Bürger nehmen sie sich vertraulich in ihren Dienstellen an, wo auch Beschwerdeproben abgegeben werden können.
- Verbraucherschutz durch Kontrollen und Probenentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung
- Vorbeugender Gesundheitsschutz durch obligatorische Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Untersuchung des Wildes
- Spezielle Rückstandsuntersuchungen
- Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln aus Drittländern
- Beratung der Betriebe
- Verfolgung von Verbraucherbeschwerden
- Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe
Tierschutz
Der Tierschutz hat insbesondere nach Aufnahme in das Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Falsches Verständnis von Tierschutz und vermeintlicher Tierliebe sind ebenso Ausgangspunkt von Haltungsproblemen wie Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Tier, mit denen physische und psychische Defizite der Tierhalter kompensiert werden sollen. Die daraus resultierenden Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sind anspruchsvoll, zeitaufwändig und erfordern neben einem breit gefächerten Fachwissen besonderes Geschick im Umgang mit den verschiedenen Tierarten und den oft wenig einsichtigen, teils höchst aggressiven Tierhaltern. Während die privaten Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen landwirtschaftliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen (Schlachthöfe, Tiertransporteure und deren Fahrzeuge, Zoohandlungen, Tierversuchseinrichtungen, Zirkusbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe, Tierpensionen) einer regelmäßigen Kontrolle. Die obligatorische Prüfung von Bauplänen gewerblicher Tierhaltungen ermöglicht eine frühzeitige fachkundige Beratung und dient der Vermeidung tierschutzrelevanter Fehler. In den letzten Jahren werden die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte von den Ordnungsbehörden zunehmend zur Beurteilung der Aggressivität von Hunden (Kampfhundeproblematik) und der Haltung gefährlicher Tierarten (z.B. Schlangen) zugezogen, damit sachgerechte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen werden können. Verstöße gegen die bestehenden Rechtsvorschriften ziehen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren nach sich. In schlimmen Fällen kann die sofortige Fortnahme von Tieren angeordnet werden.
- Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
- Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
- Kontrollen von Tiertransporten
- Kontrolle von Tierversuchen
- Beratung über artgerechte Tierhaltungen
- Schutz der Öffentlichkeit vor Aggressionszuchten (Kampfhundeproblematik)
Tierseuchenbekämpfung
Die Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung besteht in der Abwehr gesundheitlicher Gefahren für Tierbestände und den Menschen und dem damit verbundenen Schutz vor erheblichen ökonomischen Schäden. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest (Vogelgrippe) seien als Beispiele der jüngsten Vergangenheit genannt. Welche ökonomischen Schäden hochinfektiöse Tierseuchen verursachen können, belegt das Maul- und Klauenseuche Geschehen in Großbritannien mit Gesamtkosten von über 10 Milliarden überdeutlich. Natur- und Artenschutz erfahren durch die Tierseuchenbekämpfung aktive Unterstützung, denn Seuchen der Haustiere befallen auch Wildtierpopulationen. Eine schlagkräftige Tierseuchenbekämpfung ist ohne ausreichendes und gut geschultes Personal nicht möglich. Deshalb haben sich die Veterinärverwaltungen zu überregional tätigen Krisenzentren zusammengeschlossen. Ebenso unabdingbar ist eine schnelle und exakte Diagnostik in modernen Untersuchungszentren. Die lückenlose Kennzeichnung unserer Nutztiere durch Ohrmarken oder Mikrochips und deren Erfassung in zentralen Datenbanken erleichtert den Nachweis der Wege der Seuchenverschleppung. In der EU einheitliche Melde und Berichtswesen sind weitere Bausteine moderner Tierseuchenbekämpfung, ebenso wie moderne Tierkörperbeseitigungsanlagen, in denen verendete Tiere, Schlachtabfälle und seuchenhygienisch bedenkliche Stoffe sicher entsorgt werden können. Diese Anlagen unterliegen der amtstierärztlichen Überwachung wie auch Biogasanlagen, in denen neben Gülle und nachwachsenden Rohstoffen auch Speiseabfälle verarbeitet werden.
- Regelmäßige Untersuchung von Tieren und Proben
- Schnelle Diagnostik bei Seuchenverdacht
- Krisenmanagement beim Auftreten von Tierseuchen
- Lückenlose Tierkennzeichnung und Erfassung
- Europa weites Melde- und Berichtswesen
- Sichere Tierkörperbeseitigungsanlagen
- Seuchenhygienisch unbedenkliche Biogasanlagen
- Einfuhrkontrollen an den Drittlandgrenzen in Flughäfen und Seehäfen
Ausbildungsweg
Den beschriebenen Anforderungen des amtstierärztlichen Dienstes wird mit der bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte Rechnung getragen. Die Ausbildung sieht einen Querschnittsunterricht vor, in dem die fächerübergreifende Darstellung der klinischen Veterinärmedizin unter besonderer Berücksichtigung sämtlicher sowohl das Tier als auch das daraus gewonnene Lebensmittel beeinflussender Faktoren erfolgt. Dies sind u. a. Tierschutz, Tierseuchenprophylaxe und Umweltschutz, tiergerechte hygienische Haltungsbedingungen, Tierernährung und Futtermittelkunde, Infektionskrankheiten, Rückstandsproblematik und Umweltkontaminanten, Lebensmittelhygiene, Technologie der Lebensmittelherstellung und Qualitätssicherung. Auf Grund unseres föderalen Staatssystems sind für den Vollzug der amtstierärztlichen Aufgaben die einzelnen Bundesländer zuständig. Diese haben geregelt, welche zusätzlichen verwaltungsorientierten Weiterbildungsabschnitte mit Schwerpunkten in Verwaltungs- und Ordnungsrecht sowie Organisations- und Verwaltungskunde einer Anstellung als Amtstierärztin oder Amtstierarzt vorausgehen. Zusätzliche Spezialisierungen als Fachtierärztin/arzt (z.B. für öffentliches Veterinärwesen, Tierschutz, Epidemiologie oder Mikrobiologie) sind wesentliche Stützen der Aufgabenwahrnehmung. Die Wege dieserWeiterbildung sind in den Weiterbildungsordnungen der Tierärztekammern der Bundesländer geregelt.
Tierärztliche Ausbildungsstätten, Tierärztliche Fakultäten der Universitäten:
Anzahl der Studienplätze: Berlin 165, Gießen 210, München 260, Leipzig 140, Tierärztliche Hochschule Hannover 230
Auf die insgesamt 1.000 Studienplätze bewerben sich jährlich ca. 4.500 Studentinnen/Studenten, wobei der Anteil der Studentinnen seit Jahren zunimmt und an mancher Ausbildungsstätte schon einen Anteil von 90% erreicht. Aufbau des Studienganges Tiermedizin für den die allgemeine Hochschulreife verbindlich ist: 3.850 Stunden Pflicht-/Wahlfächer, 1.170 Stunden praktische Ausbildung in Kliniken, Tierarztpraxen, Instituten, Veterinärverwaltung und Schlachtstätten (insgesamt 11 Semester)
2 Semester bis Vorphysikum
2 Semester bis Physikum
3 Semester bis zur 1. Tierärztlichen Prüfung
2 Semester bis zur 2. Tierärztlichen Prüfung
2 Semester bis zur 3. Tierärztlichen Prüfung
Abschluss mit der Tierärztlichen Approbation
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (Veterinäramt). Die dort tätigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte helfen Ihnen gerne weiter.