Antrag an den 29. Deutschen Tierärztetag 2022
17. Juni 2022
Antrag an den 29. Deutschen Tierärztetag 2022
17. Juni 2022
Ausbildung für den Amtstierärztlichen Dienst: Vereinfachter Zugang, vermehrtes Platzangebot und vergleichbare fachliche Qualität des Abschlusses
Der 29. Deutsche Tierärztetag möge beschließen:
Die Bundestierärztekammer wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) das Thema der Qualifikation zum Amtstierarzt/zur Amtstierärztin erneut an die Länder heranzutragen und sich für Umsetzung des Beschlusses Nr. 2 zum Arbeitskreis 3 des 28. Deutschen Tierärztetages in Dresden und für die wechselseitige Anerkennung der Ausbildung einzusetzen.
Ziel muss sein,
– dass durch ein vermehrtes Angebot an Ausbildungsplätzen eine zeitnahe Chance auf Teilnahme besteht, und
– dass durch einen vereinfachten Zugang die Voraussetzungen für die Teilnahme vergleichbar sind. Für einige Bundesländer kann dies bedeuten, dass eine Weiterbildungsordnung etabliert werden muss.
Begründung:
Bereits auf dem 28. Deutschen Tierärztetag 2018 wurde im Arbeitskreis 3 das Berufsbild des Amtstierarztes in der Zukunft diskutiert. Es wurde u.a. mehr Personal gefordert und festgestellt, dass die Qualifikation zum Amtstierarzt/zur Amtstierärztin bzw. die Erlangung der Laufbahnbefähigung für den höheren Veterinärdienst eine grundlegende Voraussetzung für die umfassende Aufgabenwahrnehmung ist.
Die steigenden Anforderungen durch die EU-Rechtsetzung (z.B. AHL, OCR, TAM) erhöhen den stetigen Druck auf Tierärztinnen und Tierärzte im Veterinäramt. Diesen kann unabhängig von einer Verbeamtung durch die Weiterbildung zum Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen entsprochen werden, für den wiederum die Laufbahnbefähigung Voraussetzung ist.
Auf der Internetseite des BbT ist dargestellt, wie unterschiedlich die Voraussetzungen und die Möglichkeiten zum Erwerb der Laufbahnbefähigung in den 16 Bundesländern sind. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bieten das Referendariat an, in Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg gibt es den Staatskurs und Bayern hat einen eigenen Kurs entwickelt, um nur einige zu nennen. Hessen, Schleswig-Holstein, das Saarland, Bremen und Hamburg haben hingegen keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften. Außerdem wird über die Anerkennung des Studiengangs zum Veterinary Public Health – Master in Hannover diskutiert.
Selbst wenn Kolleginnen und Kollegen die Anforderungen zur Laufbahnbefähigung der einzelnen Bundesländer erfüllen, gibt es oft keine Möglichkeit für sie, diese auch zu erwerben. Aktuell sind die Staatskurse bis 2025 ausgebucht. Schaut man nun noch auf den demographischen Wandel, sieht man, dass der Bedarf in den nächsten Jahren noch deutlich weiter steigen wird.
Die nächste Generation von Amtstierärzten und Amtstierärztinnen fordert ihre Chance auf gute Ausbildung.
Ausbildung für den Amtstierärztlichen Dienst: Vereinfachter Zugang, vermehrtes Platzangebot und vergleichbare fachliche Qualität des Abschlusses
Der 29. Deutsche Tierärztetag möge beschließen:
Die Bundestierärztekammer wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) das Thema der Qualifikation zum Amtstierarzt/zur Amtstierärztin erneut an die Länder heranzutragen und sich für Umsetzung des Beschlusses Nr. 2 zum Arbeitskreis 3 des 28. Deutschen Tierärztetages in Dresden und für die wechselseitige Anerkennung der Ausbildung einzusetzen.
Ziel muss sein,
– dass durch ein vermehrtes Angebot an Ausbildungsplätzen eine zeitnahe Chance auf Teilnahme besteht, und
– dass durch einen vereinfachten Zugang die Voraussetzungen für die Teilnahme vergleichbar sind. Für einige Bundesländer kann dies bedeuten, dass eine Weiterbildungsordnung etabliert werden muss.
Begründung:
Bereits auf dem 28. Deutschen Tierärztetag 2018 wurde im Arbeitskreis 3 das Berufsbild des Amtstierarztes in der Zukunft diskutiert. Es wurde u.a. mehr Personal gefordert und festgestellt, dass die Qualifikation zum Amtstierarzt/zur Amtstierärztin bzw. die Erlangung der Laufbahnbefähigung für den höheren Veterinärdienst eine grundlegende Voraussetzung für die umfassende Aufgabenwahrnehmung ist.
Die steigenden Anforderungen durch die EU-Rechtsetzung (z.B. AHL, OCR, TAM) erhöhen den stetigen Druck auf Tierärztinnen und Tierärzte im Veterinäramt. Diesen kann unabhängig von einer Verbeamtung durch die Weiterbildung zum Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen entsprochen werden, für den wiederum die Laufbahnbefähigung Voraussetzung ist.
Auf der Internetseite des BbT ist dargestellt, wie unterschiedlich die Voraussetzungen und die Möglichkeiten zum Erwerb der Laufbahnbefähigung in den 16 Bundesländern sind. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bieten das Referendariat an, in Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg gibt es den Staatskurs und Bayern hat einen eigenen Kurs entwickelt, um nur einige zu nennen. Hessen, Schleswig-Holstein, das Saarland, Bremen und Hamburg haben hingegen keine eigenen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften. Außerdem wird über die Anerkennung des Studiengangs zum Veterinary Public Health – Master in Hannover diskutiert.
Selbst wenn Kolleginnen und Kollegen die Anforderungen zur Laufbahnbefähigung der einzelnen Bundesländer erfüllen, gibt es oft keine Möglichkeit für sie, diese auch zu erwerben. Aktuell sind die Staatskurse bis 2025 ausgebucht. Schaut man nun noch auf den demographischen Wandel, sieht man, dass der Bedarf in den nächsten Jahren noch deutlich weiter steigen wird.
Die nächste Generation von Amtstierärzten und Amtstierärztinnen fordert ihre Chance auf gute Ausbildung.
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
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Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
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E-Mail: info@amtstierarzt.de
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