Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 4/2018

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 4/2018

Inverkehrbringen von vorverpackten kühlpflichtigen Lebensmitteln im Lebensmitteleinzelhandel

Hygienerechtliche Vorgaben sind über die gesamte Lebensmittelkette bis zur Abgabe an Endverbraucher einzuhalten. Die Temperaturvoraussetzungen für die Sicherheit von leicht und sehr leicht verderblichen Lebensmitteln in Fertigpackungen hat der Lebensmitteleinzelhandel nicht überall ausreichend umgesetzt. Der Fachartikel befasst sich mit den kältetechnischen Voraussetzungen und der Erfassung und Bewertung der Temperaturdokumentation.

Autor:
B. Meyer
27283 Verden (Aller)

Anwendung von elektrolysiertem Wasser in der Fleischindustrie

Zur Reduktion von Verderbs- und Krankheitserregern werden in der Fleischindustrie häufig chlorhaltige Desinfektionsmittel verwendet. Diese können durch Rückstände Auswirkungen auf die Verbrauchergesundheit haben. Wang et al. überprüften die Eignung von elektrolysiertem Wasser für den Einsatz in der Fleischindustrie.

Kontakt:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus

Mikrobiologischer Status von Sushi aus Gaststätten

Sushi ist ein japanisches Traditionsgericht, das in der Regel aus rohem Fisch und mit Reisessig angesäuertem Reis sowie Nori besteht. Aufgrund der rohen Bestandteile, insbesondere bei der Verwendung von Fisch, Garnelen und Muschelfleisch, gehört Sushi zu den leichtverderblichen Lebensmitteln. Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden regelmäßig Untersuchungen zum mikrobiologischen Status von Sushi durchgeführt. Neben der sensorischen Beschaffenheit werden die Proben auf mögliche pathogene Erreger wie Listeria monocytogenes und Salmonellen, Lebensmittelintoxikationserreger (Bacillus cereus, Staphylococcus aureus), Verderbnisparameter (Hefen, Schimmelpilze, Pseudomonaden) und Hygieneindikatoren (Enterobacteriaceae, E. coli) untersucht. Insgesamt wurden 126 Proben Sushi im Zeitraum von 2015 bis 2017 aus in Bayern ansässigen Gaststätten, Restaurants und Imbisseinrichtungen einer Untersuchung unterzogen und die Trendentwicklung des mikrobiologischen Status von Sushi ermittelt.

AutorInnen:
K. K. Nguyen, H. Bauer, G. Schulze
c/o K. K. Nguyen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten

Aus zahlreichen Berichten, vor allem auch im Fernsehen, ist bekannt, wie in vielen südlichen Ländern, insbesondere in der Türkei, im Nahen Osten, im Maghreb und in den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, üblicherweise geschlachtet wird: Neben der üblichen Betäubungslosigkeit der Schlachtung (Schächtung) sind dort sehr häufig Praktiken an der Tagesordnung, die den Tieren vor ihrem Tod erhebliche und länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen und Leiden zufügen (z. B. Fesselung, Griff in die Augen, mehrfach hintereinander ausgeführte Entblutungsschnitte, minutenlang währender Todeskampf). Die Schlachtung in diesen Ländern erfolgt deswegen in aller Regel unter tierquälerischen Bedingungen. Für die Amtstierärztin/den Amtstierarzt, die / der einen Tiertransport in ein solches Land nach Art. 14 Abs. 1 TTVO genehmigen soll, stellt sich deswegen die Frage, ob sie/er mit dieser Amtshandlung nicht eine Beihilfe / Beitragstäterschaft dazu leistet, dass an den Tieren – wenn auch erst in einiger räumlicher Entfernung und mit einer mehr oder weniger großen zeitlichen Distanz – der Straftatbestand der Tierquälerei (in Deutschland strafbar nach § 17 Nr. 2 b TierSchG, in Österreich nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 ö. Strafgesetzbuch) verwirklicht wird.

Autoren:
Ch. Maisack
Büro der Landesbeauftragten für Tierschutzangelegenheiten
Hessisches Ministerium f. Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

A. Rabitsch
Waldstraße 13
A – 9170 Ferlach

Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild

Hinweise zur ASP-Früherkennung bei Wildschweinen

Der Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in eine neue Region führt zu einem vermehrten Auftreten von Fallwild. Über 90 % der infizierten Tiere sterben (aber nicht alle Tiere im Revier müssen sich infizieren). Hinweise zur ASP-Früherkennung werden mittels Fotodokumentation gegeben. Klinische Anzeichen der ASP werden dargestellt, Organveränderungen werden beschrieben.

Kontakt:
Friedrich-Loeffler-Institut
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems

Afrikanische Schweinepest beim Hausschwein

Hinweise zur ASP-Früherkennung beim Hausschwein werden mittels Fotodokumentation gegeben. Klinische Anzeichen der ASP werden dargestellt und auf eine „Gruppendynamik“ wird eingegangen. Organveränderungen werden beschrieben.

Kontakt:
Friedrich-Loeffler-Institut
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems

Ein Beispiel für einen hohen tierseuchenhygienischen Standard in einer Tierarztpraxis für Schweine

Es wird über die Installation und das Betreiben einer „best-practice“ Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen in einer spezialisierten Schweinepraxis als Vorbereitung auf drohende Tierseuchenrisiken (derzeit die Afrikanische Schweinepest) berichtet. Der Hintergrund ist auch die offene Frage der Haftung im Falle eines Verdachts der Erreger-verschleppung durch praktizierende Tierärzte, die im amtlichen Einsatz bei der Tierseuchenbekämpfung tätig sind.

Autor:
H. Nagel

Tierschutzrechtliche Problematik der Sauenhaltung in konventionellen landwirtschaftlichen Betrieben

Die Sauenhaltung in konventionellen landwirtschaftlichen Betrieben weist eine hohe Tierschutzproblematik auf, die alle drei Haltungsbereiche (Abferkelbereich, Deckzentrum, Wartebereich) betrifft. Den Sauen ist es nicht möglich, ihr arteigenes Verhalten innerhalb der verschiedenen Funktionskreise auszuleben. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Abschnitt 5: Anforderungen an das Halten von Schweinen) entspricht gemäß ihren Haltungsanforderungen und der praktizierten Umsetzung nicht den Mindestanforderungen der EU Richtlinie 2008 / 120 und verstößt insbesondere gegen §1 und 2 Tierschutzgesetz.

Autorin:
Ch. Wilczek
Ländlicher Raum, Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Landkreis Darmstadt-Dieburg

Auflösung eines kleinen Vollblutgestüts durch Pferdehaltungsverbot

Ein Fallbericht

Es wird beschrieben, wie ein Pferdehalteverbot bei einer defizitären Vollblutzucht als letztes Mittel angewendet wurde, nachdem alle anderen in § 16a TierSchG vorgegebenen Maßnahmestufen (konkrete Anordnungen, Tierwegnahmen) ausgeschöpft worden waren. Das VG und das OVG bestätigten das Pferdehalteverbot. Dieser Fall war mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand an Kontrollen, Dokumentationen, Anwendung des Verwaltungsrechts und gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden gewesen.

Autorin:
A. Wagner-Stephan
Konrad-Zusestraße 11
66115 Saarbrücken

Der Schweizer Therapieleitfaden

Unterstützung für den sachgemässen Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin

Im Rahmen der Schweizer Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) wurde zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika unter anderem ein Therapieleitfaden für die wichtigsten bakteriellen Infektionskrankheiten von Schweinen und Rindern entwickelt. Die Entstehung, der Inhalt und die Erfahrungen mit dem Therapieleitfaden werden dargestellt.

Autorinnen:
D. Heim, F.Stucki
c/o D. Heim
Fachbereich Tierarzneimittel und Antibiotika
Eidgenössisches Departement des Innern – EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Abteilung Tiergesundheit
Schwarzenburgstrasse 155
CH – 3003 Bern

Antibiotikarückstände in Schweizer Mastkälbern

Erkenntnisse aus diversen Untersuchungen der Jahre 2015 bis 2017

Das Ziel der Voruntersuchung war es, Schwellenwerte für den Nachweis von ausgewählten Antibiotika im Harn von Kälbern zu definieren, so dass aus den Rückstandswerten auf das Management und die Antibiotikabehandlungen in den Herkunftsbetrieben geschlossen werden kann. Auf vier Pilotbetrieben im Kanton Zürich wurden alle Behandlungen mit Antibiotika erfasst. Bei der Schlachtung wurden von 42 Kälbern Proben von Harn und Organen entnommen und im Kantonalen Labor auf Rückstände von Tetrazyklinen, Sulfonamiden, Aminopenicillinen und Makroliden untersucht.

Autor:
D. Strabel
Veterinäramt Kanton Zürich
Zollstrasse 20
CH- 8090 Zürich

Schädlingsbekämpfung im Futtermittelbetrieb

Vorgaben des Tierschutzgesetzes, des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung sowie der Biozidproduktzulassung fordern in Deutschland für die chemische Bekämpfung von Schädlingen in einigen Fällen nicht nur eine Sachkunde, sondern eine Kombination von Sachkunden. Abhängig von dem zu bekämpfenden Schädling, der Umgebung, in der der Schädling bekämpft werden soll, sowie vom Schädlingsbekämpfungsprodukt mit seiner spezifischen Wirkstoffkonzentration und vorgeschriebenen Ausbringungsweise sind die Regelungen des Chemikalienrechts und des Tierschutzrechts zu beachten. Es wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten dem Futtermittelunternehmer offen stehen, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen selbst durchzuführen, und wo aufgrund produktspezifischer Anwendungsbestimmungen sachkundige Anwender hinzuzuziehen sind.

Autorin:
F. Freise
Fachbereich Schädlingsbekämpfung
Task-Force Veterinärwesen – Dezernat 32
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz u. Lebensmittelsicherheit
Postfach 3949
D-26029 Oldenburg

Inverkehrbringen von vorverpackten kühlpflichtigen Lebensmitteln im Lebensmitteleinzelhandel

Hygienerechtliche Vorgaben sind über die gesamte Lebensmittelkette bis zur Abgabe an Endverbraucher einzuhalten. Die Temperaturvoraussetzungen für die Sicherheit von leicht und sehr leicht verderblichen Lebensmitteln in Fertigpackungen hat der Lebensmitteleinzelhandel nicht überall ausreichend umgesetzt. Der Fachartikel befasst sich mit den kältetechnischen Voraussetzungen und der Erfassung und Bewertung der Temperaturdokumentation.

Autor:
B. Meyer
27283 Verden (Aller)

Anwendung von elektrolysiertem Wasser in der Fleischindustrie

Zur Reduktion von Verderbs- und Krankheitserregern werden in der Fleischindustrie häufig chlorhaltige Desinfektionsmittel verwendet. Diese können durch Rückstände Auswirkungen auf die Verbrauchergesundheit haben. Wang et al. überprüften die Eignung von elektrolysiertem Wasser für den Einsatz in der Fleischindustrie.

Kontakt:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus

Mikrobiologischer Status von Sushi aus Gaststätten

Sushi ist ein japanisches Traditionsgericht, das in der Regel aus rohem Fisch und mit Reisessig angesäuertem Reis sowie Nori besteht. Aufgrund der rohen Bestandteile, insbesondere bei der Verwendung von Fisch, Garnelen und Muschelfleisch, gehört Sushi zu den leichtverderblichen Lebensmitteln. Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden regelmäßig Untersuchungen zum mikrobiologischen Status von Sushi durchgeführt. Neben der sensorischen Beschaffenheit werden die Proben auf mögliche pathogene Erreger wie Listeria monocytogenes und Salmonellen, Lebensmittelintoxikationserreger (Bacillus cereus, Staphylococcus aureus), Verderbnisparameter (Hefen, Schimmelpilze, Pseudomonaden) und Hygieneindikatoren (Enterobacteriaceae, E. coli) untersucht. Insgesamt wurden 126 Proben Sushi im Zeitraum von 2015 bis 2017 aus in Bayern ansässigen Gaststätten, Restaurants und Imbisseinrichtungen einer Untersuchung unterzogen und die Trendentwicklung des mikrobiologischen Status von Sushi ermittelt.

AutorInnen:
K. K. Nguyen, H. Bauer, G. Schulze
c/o K. K. Nguyen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten

Aus zahlreichen Berichten, vor allem auch im Fernsehen, ist bekannt, wie in vielen südlichen Ländern, insbesondere in der Türkei, im Nahen Osten, im Maghreb und in den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, üblicherweise geschlachtet wird: Neben der üblichen Betäubungslosigkeit der Schlachtung (Schächtung) sind dort sehr häufig Praktiken an der Tagesordnung, die den Tieren vor ihrem Tod erhebliche und länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen und Leiden zufügen (z. B. Fesselung, Griff in die Augen, mehrfach hintereinander ausgeführte Entblutungsschnitte, minutenlang währender Todeskampf). Die Schlachtung in diesen Ländern erfolgt deswegen in aller Regel unter tierquälerischen Bedingungen. Für die Amtstierärztin/den Amtstierarzt, die / der einen Tiertransport in ein solches Land nach Art. 14 Abs. 1 TTVO genehmigen soll, stellt sich deswegen die Frage, ob sie/er mit dieser Amtshandlung nicht eine Beihilfe / Beitragstäterschaft dazu leistet, dass an den Tieren – wenn auch erst in einiger räumlicher Entfernung und mit einer mehr oder weniger großen zeitlichen Distanz – der Straftatbestand der Tierquälerei (in Deutschland strafbar nach § 17 Nr. 2 b TierSchG, in Österreich nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 ö. Strafgesetzbuch) verwirklicht wird.

Autoren:
Ch. Maisack
Büro der Landesbeauftragten für Tierschutzangelegenheiten
Hessisches Ministerium f. Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

A. Rabitsch
Waldstraße 13
A – 9170 Ferlach

Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild

Hinweise zur ASP-Früherkennung bei Wildschweinen

Der Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in eine neue Region führt zu einem vermehrten Auftreten von Fallwild. Über 90 % der infizierten Tiere sterben (aber nicht alle Tiere im Revier müssen sich infizieren). Hinweise zur ASP-Früherkennung werden mittels Fotodokumentation gegeben. Klinische Anzeichen der ASP werden dargestellt, Organveränderungen werden beschrieben.

Kontakt:
Friedrich-Loeffler-Institut
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems

Afrikanische Schweinepest beim Hausschwein

Hinweise zur ASP-Früherkennung beim Hausschwein werden mittels Fotodokumentation gegeben. Klinische Anzeichen der ASP werden dargestellt und auf eine „Gruppendynamik“ wird eingegangen. Organveränderungen werden beschrieben.

Kontakt:
Friedrich-Loeffler-Institut
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems

Ein Beispiel für einen hohen tierseuchenhygienischen Standard in einer Tierarztpraxis für Schweine

Es wird über die Installation und das Betreiben einer „best-practice“ Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen in einer spezialisierten Schweinepraxis als Vorbereitung auf drohende Tierseuchenrisiken (derzeit die Afrikanische Schweinepest) berichtet. Der Hintergrund ist auch die offene Frage der Haftung im Falle eines Verdachts der Erreger-verschleppung durch praktizierende Tierärzte, die im amtlichen Einsatz bei der Tierseuchenbekämpfung tätig sind.

Autor:
H. Nagel

Tierschutzrechtliche Problematik der Sauenhaltung in konventionellen landwirtschaftlichen Betrieben

Die Sauenhaltung in konventionellen landwirtschaftlichen Betrieben weist eine hohe Tierschutzproblematik auf, die alle drei Haltungsbereiche (Abferkelbereich, Deckzentrum, Wartebereich) betrifft. Den Sauen ist es nicht möglich, ihr arteigenes Verhalten innerhalb der verschiedenen Funktionskreise auszuleben. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Abschnitt 5: Anforderungen an das Halten von Schweinen) entspricht gemäß ihren Haltungsanforderungen und der praktizierten Umsetzung nicht den Mindestanforderungen der EU Richtlinie 2008 / 120 und verstößt insbesondere gegen §1 und 2 Tierschutzgesetz.

Autorin:
Ch. Wilczek
Ländlicher Raum, Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Landkreis Darmstadt-Dieburg

Auflösung eines kleinen Vollblutgestüts durch Pferdehaltungsverbot

Ein Fallbericht

Es wird beschrieben, wie ein Pferdehalteverbot bei einer defizitären Vollblutzucht als letztes Mittel angewendet wurde, nachdem alle anderen in § 16a TierSchG vorgegebenen Maßnahmestufen (konkrete Anordnungen, Tierwegnahmen) ausgeschöpft worden waren. Das VG und das OVG bestätigten das Pferdehalteverbot. Dieser Fall war mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand an Kontrollen, Dokumentationen, Anwendung des Verwaltungsrechts und gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden gewesen.

Autorin:
A. Wagner-Stephan
Konrad-Zusestraße 11
66115 Saarbrücken

Der Schweizer Therapieleitfaden

Unterstützung für den sachgemässen Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin

Im Rahmen der Schweizer Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) wurde zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika unter anderem ein Therapieleitfaden für die wichtigsten bakteriellen Infektionskrankheiten von Schweinen und Rindern entwickelt. Die Entstehung, der Inhalt und die Erfahrungen mit dem Therapieleitfaden werden dargestellt.

Autorinnen:
D. Heim, F.Stucki
c/o D. Heim
Fachbereich Tierarzneimittel und Antibiotika
Eidgenössisches Departement des Innern – EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Abteilung Tiergesundheit
Schwarzenburgstrasse 155
CH – 3003 Bern

Antibiotikarückstände in Schweizer Mastkälbern

Erkenntnisse aus diversen Untersuchungen der Jahre 2015 bis 2017

Das Ziel der Voruntersuchung war es, Schwellenwerte für den Nachweis von ausgewählten Antibiotika im Harn von Kälbern zu definieren, so dass aus den Rückstandswerten auf das Management und die Antibiotikabehandlungen in den Herkunftsbetrieben geschlossen werden kann. Auf vier Pilotbetrieben im Kanton Zürich wurden alle Behandlungen mit Antibiotika erfasst. Bei der Schlachtung wurden von 42 Kälbern Proben von Harn und Organen entnommen und im Kantonalen Labor auf Rückstände von Tetrazyklinen, Sulfonamiden, Aminopenicillinen und Makroliden untersucht.

Autor:
D. Strabel
Veterinäramt Kanton Zürich
Zollstrasse 20
CH- 8090 Zürich

Schädlingsbekämpfung im Futtermittelbetrieb

Vorgaben des Tierschutzgesetzes, des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung sowie der Biozidproduktzulassung fordern in Deutschland für die chemische Bekämpfung von Schädlingen in einigen Fällen nicht nur eine Sachkunde, sondern eine Kombination von Sachkunden. Abhängig von dem zu bekämpfenden Schädling, der Umgebung, in der der Schädling bekämpft werden soll, sowie vom Schädlingsbekämpfungsprodukt mit seiner spezifischen Wirkstoffkonzentration und vorgeschriebenen Ausbringungsweise sind die Regelungen des Chemikalienrechts und des Tierschutzrechts zu beachten. Es wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten dem Futtermittelunternehmer offen stehen, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen selbst durchzuführen, und wo aufgrund produktspezifischer Anwendungsbestimmungen sachkundige Anwender hinzuzuziehen sind.

Autorin:
F. Freise
Fachbereich Schädlingsbekämpfung
Task-Force Veterinärwesen – Dezernat 32
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz u. Lebensmittelsicherheit
Postfach 3949
D-26029 Oldenburg

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.

In der Au 1
96260 Weismain
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E-Mail: info@amtstierarzt.de

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