Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 4/2017

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 4/2017

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts

Grundsätzlich gelten die Maßnahmen gemäß Schweinepest-Verordnung. Basierend auf diesen Vorgaben und ergänzend hierzu empfiehlt das Friedrich-Loeffler-Institut in diesem Artikel Vorgehensweisen, die den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen sind.

Korrespondenzadresse:
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Insel Riems
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems

Schätzung des gemeinen Wertes von Tieren im Rahmen von Entschädigungsleistungen

Bei Verdacht oder Feststellung des Ausbruchs bestimmter Tierseuchen sind Tiere oder ganze Tierbestände töten zu lassen. Gemäß §§ 15-22 des Tiergesundheitsgesetzes hat der Tierhalter für diese Tierverluste Anspruch auf Entschädigungen in Höhe des gemeinen Werts der getöteten Tiere. Bei der Ermittlung dieses gemeinen Werts sind diverse rechtliche aber auch fachliche Bestimmungen zu beachten, die im vorliegenden Artikel dargestellt werden sollen.

Autorin:
A. Koch
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 39
39104 Magdeburg

Risikomanagement und Krisenprävention für sichere Lebensmittel

Unsere Lebensmittel waren noch nie so sicher wie heute 1! Diese Tatsache droht im Zuge der überregionalen Lebensmittelskandale, wie z. B. um nicht deklariertes Pferdefleisch in Lebensmitteln 2013 und aktuell um Fipronil in Eiern, unterzugehen. Der Wunsch nach Krisenprävention rückt dabei stärker in den Fokus von Unternehmen, Überwachungsbehörden, Medien und Verbrauchern. Damit verbunden ist die Frage, welches Sicherheitsniveau tatsächlich gewährleistet und schließlich auch finanziert werden kann. Permanente Forderungen nach mehr Überwachungspersonal und schärferen Gesetzen bestärken beim Verbraucher die Illusion, dass es eine absolute Sicherheit geben könnte. Gerade der Verbraucher selbst spielt aber mit seinen tendentiell abnehmenden Kenntnissen über einen sachgerechten Lebensmittelumgang eine zunehmende Rolle beim Risikomanagement. Dabei wird auf die provokante Frage zugesteuert, inwieweit staatliche Eingriffe zur Sicherstellung des rechtlich vorgegebenen hohen Gesundheitsschutzniveaus geboten sind und ab wann ein unvernünftiges Verbraucherverhalten nicht mehr staatlich geschützt werden kann, sondern etwaige Schäden dann den allgemeinen Lebensrisiken zuzuordnen sind. Der Beitrag gibt einen Überblick zum Thema Risiko- und Krisenmanagement mit vollzugsbehördlichen Erfahrungen.

Autor:
S. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Pappelallee 10
73037 Göppingen

Eigenschaften von persistierenden L. monocytogenes in Betrieben

Vazquez-Sanchez et al. untersuchten die Eintrags- und Kontaminationsquellen des Lebensmittelinfektionserregers Listeria monocytogenes in zwei brasilianischen Fischbetrieben. Die von ihnen isolierten L. monocytogenes-Stämme aus den Betrieben waren starke Biofilmbildner und resistent gegen die Desinfektionsmittel Natriumhypochlorid und Peressigsäure. Zu einer Kontamination der Endprodukte kam es zum einen durch nicht sachgerechten Umgang bei der Schlachtung der Fische bzw. Anwendung ineffektiver Reinigungs-und Desinfektionsverfahren.

Korrespondenzadresse:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus

Hochvoltelektrobetäubung beim Schlachtschwein

Problemstellung und Schlussfolgerungen für die Vollzugspraxis

Bei der amtlichen Überwachung der elektrischen Betäubung von Schweinen werden wiederholt inakzeptable Fehl-betäubungsraten durch Verwendung von unzureichenden Stromparameter-Programmen, insbesondere mit zu geringen Mindeststromflusszeiten festgestellt. Gerätehersteller und Unternehmer rechtfertigen kurze Durchströmungszeiten damit, dass es sich um Hochvoltbetäubungen mit der rechtlichen Möglichkeit kürzerer Durchströmungszeiten handeln soll. Verbindliche Abgrenzungskriterien für Hochvoltanlagen und eine tierschutzrechtliche Zulassungspflicht für Betäubungs-anlagen fehlen.

AutorInnen:
M. von Wenzlawowicz, R. Holmes, I. Schwarzlose, B. Maurer, M. Marahrens, M. Bucher, C. Opitz
c/o M. von Wenzlawowicz
bsi Schwarzenbek  
21487 Schwarzenbek

Zur Tierschutzproblematik nicht abgesetzter Kälber auf langen Beförderungen

Jährlich werden mehr als eine Million nicht abgesetzter Kälber auf sog. Langstrecken-transporten (> 8 Stunden) innerhalb der europäischen Union transportiert. Nicht abgesetzte Kälber, die zur Nahrungsaufnahme auf Milch oder Milchaustauscher angewiesen sind, dürfen nach europäischem Recht (VO 1/2005) neun Stunden befördert werden. Dann muss eine mindestens einstündige Pause erfolgen, um die Tiere zu tränken und nötigenfalls zu füttern. Danach kann der Transport für weitere neun Stunden fortgesetzt werden. Nach diesem zweiten Transportintervall müssen die Kälber abgeladen, versorgt und gefüttert werden sowie eine 24-stündige Ruhepause erhalten. Derzeit existieren weder adäquate automatische noch manuelle Tränkemöglichkeiten aller Tiere mit Wasser oder Elektrolytlösungen auf den Transportfahrzeugen.

AutorInnen:
K. Herzog, A. Franzky
c/o K. Herzog
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Tierschutzdienst (Dez. 33)
Röverskamp 5
26203 Wardenburg

Tierschutzrechtliche Rahmenbedingungen für das Halten von Schafen und Ziegen

Der Beitrag ist ein zusammenfassender Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Schutz von Schafen und Ziegen, um diese vor Schmerzen, Leiden und Schäden sowie vor übertragbaren Krankheiten zu schützen und ihnen ein artgerechtes, störungsfreies Leben zu gewähren.

Autor:
L. Hoffmann
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Stallspezifische Impfungen als Maßnahme zur Reduktion antibiotischer Therapiehäufigkeiten

Im Zusammenhang mit der Antibiotika-Minimierungsstrategie des Bundes wurde im Arzneimittelgesetz (AMG) ein Benchmarking-System etabliert, das Tierhaltern auferlegt, bei vergleichsweise hohen Therapiehäufigkeiten die bestandsspezifischen Gründe dafür zu analysieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zu einer dieser Maßnahmen zählt auch der Einsatz bestandsspezifischer Impfstoffe. Als eine arzneimittelrechtliche Ausnahme, stellt diese große Gruppe verschiedenster bakterieller und viraler Impfstoffe auch ökonomisch eine absolute Nische des Tierarzneimittelmarktes in Deutschland dar. Der politische Druck zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes lässt dieses technisch hochspezialisierte Segment jedoch derzeit gerade als eine Alternative für das Erregerspektrum ansehen, das bislang vornehmlich im Fokus von Antibiotikabehandlungen stand. Die Bedeutung der Gewinnung invasiver Isolate für den Erfolg bestandspezifischer Impfstoffe wird erläutert und am Beispiel eines bestandsspezifischen Mycoplasma hyosynoviae-Impfstoffes wird gezeigt, dass die Therapiehäufigkeit um mehr als 60 % bei geimpften Tieren im Vergleich zu nicht geimpften Tieren reduziert werden konnte.

Autor:
K. Teich
AniCon Labor GmbH
Mühlenstraße 13
49685 Höltinghausen

Zertifizierung von Futtermittelunternehmen und amtliche Überwachung

Beispiele der Zusammenarbeit aus europäischen Nachbarländern

Die Teilnahme an privaten Zertifizierungssystemen ist in den vergangenen Jahren für Unternehmen im Futtermittelsektor fast zu einem obligatorischen Standard geworden – auch wenn diese natürlich auf freiwilliger Basis erfolgt. Nicht nur die Hersteller von Mischfuttermitteln, auch Händler, Transporteure und Zulieferer von Futtermittel-Komponenten sind zu einem großen Teil nach einem dieser Systeme zertifiziert. Ohnehin müssen Futtermittelunternehmen im Sinne des EU-Rechts in ihren Betriebsstätten eine angemessene Eigenkontrolle durchführen und entsprechende Maßnahmen umsetzen. Ein Teil dieser Eigenkontrolle wird mit den Anforderungen der Zertifizierungssysteme erfüllt. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt, dass diese Zertifizierungssysteme nicht nur mit den Unternehmen, sondern auch ein Stück weit mit der amtlichen Seite zusammenarbeiten können. Dabei ist die Spanne dieser Interaktion breit, von der formalen behördlichen „Anerkennung“ von privaten Systemen, bis hin zur Planung von Kontrollen und Probenahmen gemeinsam an einem Tisch.

Autor:
J. Schulte-Domhof
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Referat VI – 3
Lebensmittel tierischer Herkunft, Futtermittel, Zoonosen, Lebensmittelbetrug
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf

Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts

Grundsätzlich gelten die Maßnahmen gemäß Schweinepest-Verordnung. Basierend auf diesen Vorgaben und ergänzend hierzu empfiehlt das Friedrich-Loeffler-Institut in diesem Artikel Vorgehensweisen, die den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anzupassen sind.

Korrespondenzadresse:
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Insel Riems
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems

Schätzung des gemeinen Wertes von Tieren im Rahmen von Entschädigungsleistungen

Bei Verdacht oder Feststellung des Ausbruchs bestimmter Tierseuchen sind Tiere oder ganze Tierbestände töten zu lassen. Gemäß §§ 15-22 des Tiergesundheitsgesetzes hat der Tierhalter für diese Tierverluste Anspruch auf Entschädigungen in Höhe des gemeinen Werts der getöteten Tiere. Bei der Ermittlung dieses gemeinen Werts sind diverse rechtliche aber auch fachliche Bestimmungen zu beachten, die im vorliegenden Artikel dargestellt werden sollen.

Autorin:
A. Koch
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 39
39104 Magdeburg

Risikomanagement und Krisenprävention für sichere Lebensmittel

Unsere Lebensmittel waren noch nie so sicher wie heute 1! Diese Tatsache droht im Zuge der überregionalen Lebensmittelskandale, wie z. B. um nicht deklariertes Pferdefleisch in Lebensmitteln 2013 und aktuell um Fipronil in Eiern, unterzugehen. Der Wunsch nach Krisenprävention rückt dabei stärker in den Fokus von Unternehmen, Überwachungsbehörden, Medien und Verbrauchern. Damit verbunden ist die Frage, welches Sicherheitsniveau tatsächlich gewährleistet und schließlich auch finanziert werden kann. Permanente Forderungen nach mehr Überwachungspersonal und schärferen Gesetzen bestärken beim Verbraucher die Illusion, dass es eine absolute Sicherheit geben könnte. Gerade der Verbraucher selbst spielt aber mit seinen tendentiell abnehmenden Kenntnissen über einen sachgerechten Lebensmittelumgang eine zunehmende Rolle beim Risikomanagement. Dabei wird auf die provokante Frage zugesteuert, inwieweit staatliche Eingriffe zur Sicherstellung des rechtlich vorgegebenen hohen Gesundheitsschutzniveaus geboten sind und ab wann ein unvernünftiges Verbraucherverhalten nicht mehr staatlich geschützt werden kann, sondern etwaige Schäden dann den allgemeinen Lebensrisiken zuzuordnen sind. Der Beitrag gibt einen Überblick zum Thema Risiko- und Krisenmanagement mit vollzugsbehördlichen Erfahrungen.

Autor:
S. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Pappelallee 10
73037 Göppingen

Eigenschaften von persistierenden L. monocytogenes in Betrieben

Vazquez-Sanchez et al. untersuchten die Eintrags- und Kontaminationsquellen des Lebensmittelinfektionserregers Listeria monocytogenes in zwei brasilianischen Fischbetrieben. Die von ihnen isolierten L. monocytogenes-Stämme aus den Betrieben waren starke Biofilmbildner und resistent gegen die Desinfektionsmittel Natriumhypochlorid und Peressigsäure. Zu einer Kontamination der Endprodukte kam es zum einen durch nicht sachgerechten Umgang bei der Schlachtung der Fische bzw. Anwendung ineffektiver Reinigungs-und Desinfektionsverfahren.

Korrespondenzadresse:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus

Hochvoltelektrobetäubung beim Schlachtschwein

Problemstellung und Schlussfolgerungen für die Vollzugspraxis

Bei der amtlichen Überwachung der elektrischen Betäubung von Schweinen werden wiederholt inakzeptable Fehl-betäubungsraten durch Verwendung von unzureichenden Stromparameter-Programmen, insbesondere mit zu geringen Mindeststromflusszeiten festgestellt. Gerätehersteller und Unternehmer rechtfertigen kurze Durchströmungszeiten damit, dass es sich um Hochvoltbetäubungen mit der rechtlichen Möglichkeit kürzerer Durchströmungszeiten handeln soll. Verbindliche Abgrenzungskriterien für Hochvoltanlagen und eine tierschutzrechtliche Zulassungspflicht für Betäubungs-anlagen fehlen.

AutorInnen:
M. von Wenzlawowicz, R. Holmes, I. Schwarzlose, B. Maurer, M. Marahrens, M. Bucher, C. Opitz
c/o M. von Wenzlawowicz
bsi Schwarzenbek  
21487 Schwarzenbek

Zur Tierschutzproblematik nicht abgesetzter Kälber auf langen Beförderungen

Jährlich werden mehr als eine Million nicht abgesetzter Kälber auf sog. Langstrecken-transporten (> 8 Stunden) innerhalb der europäischen Union transportiert. Nicht abgesetzte Kälber, die zur Nahrungsaufnahme auf Milch oder Milchaustauscher angewiesen sind, dürfen nach europäischem Recht (VO 1/2005) neun Stunden befördert werden. Dann muss eine mindestens einstündige Pause erfolgen, um die Tiere zu tränken und nötigenfalls zu füttern. Danach kann der Transport für weitere neun Stunden fortgesetzt werden. Nach diesem zweiten Transportintervall müssen die Kälber abgeladen, versorgt und gefüttert werden sowie eine 24-stündige Ruhepause erhalten. Derzeit existieren weder adäquate automatische noch manuelle Tränkemöglichkeiten aller Tiere mit Wasser oder Elektrolytlösungen auf den Transportfahrzeugen.

AutorInnen:
K. Herzog, A. Franzky
c/o K. Herzog
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Tierschutzdienst (Dez. 33)
Röverskamp 5
26203 Wardenburg

Tierschutzrechtliche Rahmenbedingungen für das Halten von Schafen und Ziegen

Der Beitrag ist ein zusammenfassender Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Schutz von Schafen und Ziegen, um diese vor Schmerzen, Leiden und Schäden sowie vor übertragbaren Krankheiten zu schützen und ihnen ein artgerechtes, störungsfreies Leben zu gewähren.

Autor:
L. Hoffmann
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Stallspezifische Impfungen als Maßnahme zur Reduktion antibiotischer Therapiehäufigkeiten

Im Zusammenhang mit der Antibiotika-Minimierungsstrategie des Bundes wurde im Arzneimittelgesetz (AMG) ein Benchmarking-System etabliert, das Tierhaltern auferlegt, bei vergleichsweise hohen Therapiehäufigkeiten die bestandsspezifischen Gründe dafür zu analysieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zu einer dieser Maßnahmen zählt auch der Einsatz bestandsspezifischer Impfstoffe. Als eine arzneimittelrechtliche Ausnahme, stellt diese große Gruppe verschiedenster bakterieller und viraler Impfstoffe auch ökonomisch eine absolute Nische des Tierarzneimittelmarktes in Deutschland dar. Der politische Druck zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes lässt dieses technisch hochspezialisierte Segment jedoch derzeit gerade als eine Alternative für das Erregerspektrum ansehen, das bislang vornehmlich im Fokus von Antibiotikabehandlungen stand. Die Bedeutung der Gewinnung invasiver Isolate für den Erfolg bestandspezifischer Impfstoffe wird erläutert und am Beispiel eines bestandsspezifischen Mycoplasma hyosynoviae-Impfstoffes wird gezeigt, dass die Therapiehäufigkeit um mehr als 60 % bei geimpften Tieren im Vergleich zu nicht geimpften Tieren reduziert werden konnte.

Autor:
K. Teich
AniCon Labor GmbH
Mühlenstraße 13
49685 Höltinghausen

Zertifizierung von Futtermittelunternehmen und amtliche Überwachung

Beispiele der Zusammenarbeit aus europäischen Nachbarländern

Die Teilnahme an privaten Zertifizierungssystemen ist in den vergangenen Jahren für Unternehmen im Futtermittelsektor fast zu einem obligatorischen Standard geworden – auch wenn diese natürlich auf freiwilliger Basis erfolgt. Nicht nur die Hersteller von Mischfuttermitteln, auch Händler, Transporteure und Zulieferer von Futtermittel-Komponenten sind zu einem großen Teil nach einem dieser Systeme zertifiziert. Ohnehin müssen Futtermittelunternehmen im Sinne des EU-Rechts in ihren Betriebsstätten eine angemessene Eigenkontrolle durchführen und entsprechende Maßnahmen umsetzen. Ein Teil dieser Eigenkontrolle wird mit den Anforderungen der Zertifizierungssysteme erfüllt. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt, dass diese Zertifizierungssysteme nicht nur mit den Unternehmen, sondern auch ein Stück weit mit der amtlichen Seite zusammenarbeiten können. Dabei ist die Spanne dieser Interaktion breit, von der formalen behördlichen „Anerkennung“ von privaten Systemen, bis hin zur Planung von Kontrollen und Probenahmen gemeinsam an einem Tisch.

Autor:
J. Schulte-Domhof
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Referat VI – 3
Lebensmittel tierischer Herkunft, Futtermittel, Zoonosen, Lebensmittelbetrug
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.

In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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