Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 3/2018

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 3/2018

Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte

Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 Abs. 1 Tiertransportverordnung

Lange, grenzüberschreitende Nutztiertransporte bedürfen gem. Art. 14 der Europäischen Tiertransportverordnung (TTVO) der vorherigen Genehmigung durch die Behörde am Versandort. Wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist neben einer Dokumentenkontrolle die Plausibilitätsprüfung, ob das vorgelegte Fahrtenbuch wirklichkeitsnahe Angaben enthält und darauf schließen lässt, dass auf dem Transport alle Vorschriften der TTVO eingehalten werden. Seit dem Urteil des EuGH v. 23.4.2015 (C-424 / 13) ist klar, dass die Vorschriften der TTVO auch auf Transportabschnitten, die außerhalb der EU in Drittländern verlaufen, eingehalten werden müssen.

Autoren:
Ch. Maisack
Büro der Landesbeauftragten für Tierschutzangelegenheiten
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

A. Rabitsch
Waldstraße 13
A-9170 Ferlach

HEMAP – Das hessische Paratuberkulose-Untersuchungsprogramm

Datengrundlage zur Einführung des Programms

Das Anfang 2015 initiierte hessische MAP-Untersuchungsprogramm „HEMAP“ ermöglicht durch eine zweimal jährlich fortlaufende Untersuchung von Sockentupfern die Etablierung eines auf der Basis von Umweltproben unverdächtigen Status, der mit steigender Probenanzahl an diagnostischer Sicherheit gewinnt. Betriebe mit positiven Sockentupferergebnissen haben die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem Sanierungsprogramm die Innerherdenprävalenz zu senken und längerfristig auf eine Eradikation hinzuwirken. In Vorbereitung auf das Untersuchungsprogramm wurde mittels einer zufälligen Auswahl von Milchviehbetrieben die Prävalenz von Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis (MAP) im Bundesland Hessen anhand von Sockentupfern untersucht.

AutorInnen:
Noll, T. Eisenberg, M.Rohde, K. Schlez, K. Failing, A. Fawzy, M. Zschöck
c/o I. Noll
Regierungspräsidium Gießen
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar

Die Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen

Die Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) wurde im Jahr 2010 durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie den baden-württembergischen Landkreistag und Städtetag gegründet. Seitdem bündelt die Einrichtung die Aus-, Fort- und Weiterbildungen des Kontrollpersonals im Veterinär- und Lebensmittelwesen zentral in Stuttgart unter einem Dach. Derzeit bildet die AkadVet Lebensmittel-kontrolleure, amtliche Fachassistenten sowie Veterinärhygienekontrolleure aus und führt den tierärztlichen Staatskurs durch. Die Lehrgänge und Fortbildungen stehen auch für Teilnehmer außerhalb Baden-Württembergs offen. Geleitet wird die Einrichtung durch den Beirat, für die fachliche Ausgestaltung der Lehrgänge und Fortbildungen ist das MLR verantwortlich. Durch die Anbindung an neue Lehrmethoden schafft die AkadVet die Voraussetzungen dafür, dass sie auch in Zukunft in der Ausbildungslandschaft in Deutschland bestehen kann.

AutorInnen:
Franz, E. Suhr-Hahn, M. Hartmann
c/o M. Franz
Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen
Rosenbergstraße 17
71076 Stuttgart

Tierschutzkontrollen während der Schlachtung

Ein Erfahrungsbericht aus dem Regierungsbezirk Darmstadt

Der vorliegende Artikel fasst die Ergebnisse von Teamkontrollen während der Schlachtung von Schweinen, Rindern und Schafen, die in 31 Betrieben im Regierungsbezirk Darmstadt in den Jahren 2014 bis 2017 durchgeführt wurden, zusammen. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften wurden amtstierärztlich überprüft, zugleich wurden eingesetzte Betäubungsgeräte technisch inspiziert. Festgestellte Abweichungen betrafen vor allem den fehlerhaften Umgang mit den Schlachttieren, einen mangelhaften Betäubungserfolg und fehlende Betäubungskontrollen. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird eine häufigere Anwesenheit von dafür geschulten amtlichen Tierärzten während der Durchführung von Schlachtungen auch in kleinen handwerklichen Schlachtbetrieben für erforderlich gehalten. Ebenso erscheint eine Evaluierung der gesetzlich festgelegten Parameter für die Elektrobetäubung angezeigt.

AutorInnen:
C. Frisch, S Lautenschläger, K. Merl
c/o K. Merl
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 54 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Wilhelminnstraße 1 – 3
64283 Darmstadt

Besatzdichte in der Junghennenaufzucht – ein kontrovers diskutiertes Thema

Seit Januar 2017 werden in Deutschland nahezu ausschließlich Legehennen mit intakten Schnäbeln eingestallt. Dabei ist die Gestaltung der Junghennenaufzucht ein entscheidender Faktor für das Gelingen der späteren Legeperiode. Spezialrechtliche Regelungen für die Aufzucht von Junghennen – insbesondere auch zur Besatzdichte – fehlen bisher allerdings. Auf Grundlage planimetrischer Untersuchungen und praktischer Erfahrungen hat sich die Fach-AG Legehennen des Tierschutzplans Niedersachsen einvernehmlich auf eine Besatzdichte von 18 Junghennen / m² nutzbarer Fläche geeinigt. Auf dieser Basis wurde ein Verordnungsentwurf des Bundesrates zur Schaffung einheitlicher Anforderungen an die Junghennenaufzucht verabschiedet (Drucksache 403 / 16 vom 4. Nov. 2016), der allerdings bis heute nicht umgesetzt ist. Stattdessen werden seitens der Geflügelwirtschaft auf Bundesebene 32 kg / m² nutzbarer Fläche diskutiert.

Autorinnen:
E. Moors, S.Petermann
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Tierschutzdienst (Dez. 33)
Röverskamp 5
26203 Wardenburg

Effekt von Sicherheitshinweisen auf Geflügelfleischverpackungen

Effekt von Sicherheitshinweisen auf Geflügelfleischverpackungen

Geflügelfleisch ist immer wieder eine Quelle für Lebensmittelinfektionen. Ein sicherer Umgang mit diesem Lebensmittel kann bedeutend die Infektionsrate senken. Seit 2001 werden in den Niederlanden rohe Geflügelfleischprodukte mit einem Warnhinweis versehen. Antonise-Kamp et al. überprüften in einer Online-Befragung den Einfluss eines solchen Sicherheitshinweises auf Lebensmitteln auf die Risikowahrnehmung sowie das Verbraucherverhalten beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch.

bearbeitet von:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus

Vermeidung fäkaler Kontamination von Rohmilch

Bedeutung für Betriebe mit Rohmilchautomaten 

Beobachtungen zeigen, dass ein immer größerer Teil der über Rohmilchausgabeautomaten in Selbstbedienung ab Hof verkauften Milch – entgegen rechtlicher Vorgabe – roh und nicht abgekocht zum Verzehr kommt. Die darin implementierte Gefahr der Aufnahme pathogener Mikroorganismen ist bei vielen Konsumenten „noch“ nicht präsent. Neben dem Aufhängen des Hinweisschilds „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ sollte der Landwirt daher explizit auf die Vermeidung fäkaler Kontamination der Milch achten, um das Risiko für den Verbraucher so gering wie möglich zu halten. Dabei sind sowohl die Tier- und Stallhygiene, die Melkarbeit, die Melktechnik, als auch der Transport der Milch zu berücksichtigen.

Autorin:
F. Reinecke
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 51.2
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar

Der Kleine Beutenkäfer: Vorgehensweise bei einer Einschleppung

Als Parasit und Schädling der Honigbiene stellt der Kleine Beutenkäfer ein Problem für die Bienenhaltung dar. Der Schädling stammt ursprünglich aus Afrika, südlich der Sahara. Als invasive Art wurde der Kleine Beutenkäfer seit seiner ersten Entdeckung außerhalb Afrikas in den USA im Jahr 1996 stetig weiterverbreitet und hat bis heute viele Länder auf allen Kontinenten mit Ausnahme der Antarktis erreicht. Im Jahr 2014 wurde er erstmals in Kalabrien in Süditalien entdeckt, wo er bis heute präsent ist. Die sofortige Einleitung von Ausrottungsmaßnahmen kam zu spät, da der Kleine Beutenkäfer zum Zeitpunkt seiner Entdeckung bereits weitflächig in der Region verbreitet war. Eine erfolgreiche Ausrottung des Kleinen Beutenkäfers erscheint dennoch möglich, jedoch nur, wenn eine neue Einschleppung frühzeitig erkannt wird und ein bestehendes Bekämpfungs-Konzept konsequent umgesetzt wird. Zur Ausrottung einer invasiven Art und um deren weitere Verbreitung einzudämmen, bedarf es Maßnahmen, welche auf der Biologie der betreffenden Art, den vorherrschenden Umweltbedingungen in der betroffenen Region sowie auf einer angemessenen Beteiligung aller involvierten Interessengruppen beruhen. In diesem Beitrag werden Vorgehensweisen beschrieben, die alle beteiligten Akteure bei der Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers unterstützen sollen.

Autor:
M. O. Schäfer
Institut für Infektionsmedizin Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald – Insel Riems

Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut in der Praxis

Die Entwicklung der Amerikanischen Faulbrut ist in Hessen in den letzten 20 Jahren rückläufig. Die Gründe liegen unter anderem in einer konsequenten Früherkennungsstrategie durch Ziehung von Futterkranzproben, sowohl auf der Seite der Imkerschaft, als auch auf der Seite der Veterinärbehörden. Zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut wird in jüngster Zeit wieder der Kunstschwarm bevorzugt. Eine solche Sanierung, einer mit Amerikanischer Faulbrut befallenen Imkerei, wird mit praktischen Hintergründen beschrieben. Besonderes Augenmerk wird weiterhin auf die Epidemiologie der Seuche, die Entschädigung im Seuchenfall und wirksame Biosicherheitsmaßnahmen durch den Imker gelegt.

Autor:
G. Bosco
Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises
Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Schlossstraße 20
35745 Herborn

Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei Honigbienen

Möglichkeiten und Grenzen der Pharmakotherapie bei Varroose

Der Befall von Bienenvölkern durch Varroamilben stellt eine der großen Herausforderungen in der derzeitigen Haltung von Honigbienen dar. Die diagnostische Feststellung zum Ausmaß des Befalls und das hieraus abzuleitende Therapiekonzept erfolgen aktuell in Deutschland in Eigenverantwortlichkeit des Imkernden. Die Behandlung mit Tierarzneimitteln erfordert, neben Kenntnissen über den Bienenparasiten, der Pathogenese und der Durchführung erfolgreicher Behandlungsmaß-nahmen, jedoch auch ein Verständnis der arznei- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

AutorInnen
B. Wilcken, I. U. Emmerich
c/o B. Wilcken
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
10820 Berlin

Herbstzeitlose – ein Problem im Futtermittel und auf extensiven Futterwiesen

Giftpflanzen, wie die Herbstzeitlose, haben auf extensiv genutzten Futterflächen oft optimale Vermehrungsbedingungen. Sie gefährden jedoch die Futtermittel-sicherheit und damit die Tiergesundheit. Ein Futtermittel, das nicht sicher ist, darf nicht in Verkehr gebracht und auch nicht verfüttert werden. Dies ist im Futtermittelrecht klar geregelt. In der Verantwortung stehen sowohl Produzent als auch Inverkehrbringer, aber auch Personen, die für die Fütterung verantwortlich sind. Entsprechend gefährdete Futtermittel, wie Heu oder Silagen, insbesondere von extensiv genutzten Flächen, sollten daher genauer betrachtet und gegebenenfalls auch geprüft werden.

Autorin:
A. Töpper
Referat Futtermittel (34)
Landwirtschaftliches Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe

Herausforderung „Amtstierarzt* 2030“

Amtstierärzte / amtliche Tierärzte stehen bei besonderen Vorkommnissen in der Lebensmittelsicherheit, in der Tierseuchenbekämpfung oder in Tierschutzfällen oft im Fokus der Öffentlichkeit. Dieses zeigt sowohl die Verantwortung, aber auch die Anfälligkeit dieses Aufgabenfeldes. Um die Einhaltung der Rechtsvorgaben zuverlässig und auch zukünftig effizient und effektiv zu überwachen und präventiv tätig werden zu können, hat der Deutsche Tierärztetag 2018 einen Forderungskatalog erarbeitet, der auf dem 38. Internationalen Veterinärkongress in Bad Staffelstein vorgestellt wurde. Die Umsetzung der Forderungen bedarf vielfältiger Maßnahmen, insbesondere müssen Funktionsträger diese immer wieder in Entscheidungsgremien der Politik und Behörden einbringen.

AutorInnen:
M. Dayen
Katzenburger Weg 2
26899 Rhede (Ems)

A. Piontkowski
Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.
In der Au 1
96260 Weismain

L. Platt
Bundestierärztekammer e.V.
Französische Str. 53
10117 Berlin

Eine moralische Revolte

Ethische Überlegungen zur aktuellen Debatte um amtstierärztliche Genehmigungen grenzüberschreitender Tiertransporte in Drittstaaten

In mehreren deutschen Bundesländern verweigern AmtstierärztInnen zurzeit Genehmigungen für grenzüberschreitende Tiertransporte in Drittstaaten. Dieses Engegagement berührt nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen.

AutorInnen:
J. Benz-Schwarzburg, C. Dürnberger, E. Thurner, K. Weich, B. Wrage
Messerli Forschungsinstitut
Abteilung Ethik der Mensch-Tier-Beziehung
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
A – 1210 Wien

Nachfolger der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

Ein Wegweiser für die Fleischhygieneüberwachung

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2017/627 wurde unter anderem die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 bekannt gegeben, die zum 14. Dezember 2019 erfolgen wird. Insbesondere die Nachfolgeregelungen für die Überwachung des frischen Fleisches wurden mit Spannung erwartet.

Autor:
W. Kulow
Dezernat 54 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Regierungspräsidium Gießen
Schanzenfeldstr. 8
Gebäude B3
35578 Wetzlar

Strafrechtliche Bedingungen für AmtstierärztInnen

Behörden und Behördenvertreter haben bestimmte (Eingriffs-)Rechte, aber auch die beamtenrechtliche Pflichten, sie rechtmäßig anzuwenden. AmtstierärztInnen, die Recht und Gesetz falsch anwenden, können strafrechtlich verfolgt werden. Das Handeln, aber auch das Nichthandeln von Behörden und Behördenvertretern wird von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Für die Strafverfolgungsbehörden gibt es hierbei nach deutscher Rechtslage keinen Ermessensspielraum.

Autorin:
M.-L. Wieser
Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim

Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachung in Schlachthöfen

Nach einer Vielzahl von tierschutzwidrigen Vorfällen in deutschen Schlachthöfen wird über eine Videoüberwachung der tierschutzrelevanten Bereiche in Schlachthöfen diskutiert. Insbesondere der Datenschutz wird immer wieder als vermeintlicher Hintergrund ins Feld geführt. In dem folgenden Aufsatz soll gezeigt werden, dass einem generellen Einsatz von Videoüberwachung wie auch einem punktuell im Einzelfall von der Behörde angeordneten Einsatz datenschutzrechtlich keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen, sondern lediglich die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden müssen, was aber durchaus möglich erscheint und bewältigbar ist.

Autorin:
B. Felde
Verwaltungsgericht Gießen
Waldstr. 1
35418 Buseck

Analyse des ASP-Monitoringprogramms

Die Afrikanische Schweinepest kursiert in mehreren europäischen Mitgliedstaaten. In Deutschland sowie in Sachsen-Anhalt fordern die entsprechenden Rechtsgrundlagen das Durchführen eines Systems zur Früherkennung bei Wildschweinen. Die Ergebnisse der untersuchten Proben werden u. a. in der europäischen ASF-CSF- Datenbank gemeldet. Um die daraus abgeleitete Sicherheit der ASP-Freiheit für Sachsen-Anhalt zu objektivieren, wurden eine differenzierte Wertung der Stichprobengröße sowie eine epidemiologische Wichtung der untersuchten Proben vorgenommen.

Autoren:
R. V. House, L. Becker, B. Ewert, W. Gaede
c/o R. V. House
Fachbereich Veterinärmedizin
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Haferbreiter Weg 132-135
39576 Stendal

Konzeption und Überwachung einer mobilen Käserei mit Rohmilchkäseherstellung

Der Betrieb einer mobilen Käserei stellt besondere Anforderungen an den Betreiber und die Überwachung. Bereits in der Planungsphase sind hygienische und bauliche Besonderheiten zu beachten. Als Grundlage dieser Ausarbeitung dienten dem Autor eine umfangreiche Betriebsbesichtigung mit detaillierter Vorstellung des Gesamtkonzeptes in einer schon seit mehr als fünf Jahren betriebenen mobilen Käserei und die Begleitung des Aufbaus einer ähnlichen Einrichtung im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Autor:
F. Richter
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Waren (Müritz)
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz)

Des Jägers Rohwurst

In Zeiten hoher Wildtierbestände und niedriger Wildhandelspreisen nimmt die Direktvermarktung von Wild durch den Jäger ständig zu. Damit verbunden auch ein steigendes Angebot von durch den Jäger hergestellten Wildprodukten in Form von Rohwurst. Rohwürste sind jedoch aufgrund der fehlenden Wärmebehandlung als mikrobiologische Risikoprodukte anzusehen, deren sichere Herstellung eine besondere Fachkenntnis vorausgehen sollte.

Autor:
N. von Hagen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Mecklenburgische Seenplatte
Gartenstr. 17
17033 Neubrandenburg

Kontrolle der Antibiotika-Anwendung in der Pferdepraxis nach der TÄHAV-Änderung 2018

Dieser Artikel zeigt aus Sicht der Kontrollbehörde die für die Verwendung von Arzneimitteln bei Pferden relevanten Neuerungen durch die Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung zum 01. März 2018 auf. So werden Überprüfungen der tierärztlichen Hausapotheken neue Schwerpunkte auf die klinische Untersuchung beim Einsatz von Antibiotika, die Erstellung von Pflichtantibiogrammen beim Einsatz von Cephalosporinen 3. und 4. Generation oder Fluorchinolonen bzw. bei der Umwidmung von Antibiotika (außer Anwendungsgebiet) und die erweiterten Nachweispflichten gesetzt.

Autorinnen:
I. Emmerich, A Graf
c/o I. Emmerich
Universität Leipzig
Veterinärmedizinische Fakultät
Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie
VETIDATA
An den Tierkliniken 39
04103 Leipzig

Neugeborenendurchfall bei Kälbern

Durchfallerkrankungen bei Kälbern verursachen nach wie vor in vielen Betrieben große Verluste in der Aufzucht. Selbst wenndie Kälber nicht an den Folgen des Durchfalls sterben, kommtes durch Kümmern,Infektionsanfälligkeit und Behandlungskosten zu wirtschaftlchen Verlusten.

Korrespondenzadresse:
Staatliches Untersuchungsamt Aulendorf
Diagnostikzentrum
Rindergesundheitsdienst
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Auf Reisen mit Hunden

Tipps und Krankheiten vermeiden

Wenn der Hund mit auf Reisen gehen soll, sind gute Vorbereitungen wichtig, damit der Urlaub für Mensch und Hund gelingt. Es wird ein Überblick für HundehalterInnen gegeben, worauf zu achten ist.

Korrespondenzadresse:
Staatliches Untersuchungsamt Aulendorf
Diagnostikzentrum

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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Tierärzte e. V.

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