Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 2/2023

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 2/2023

Amtstierärzte als Sachverständige bei Tierschutzdelikten auf Schlachthöfen

Die vermehrte Aufdeckung von Tierschutzdelikten auf Schlachthöfen in den letzten Jahren verdeutlicht, dass diese Betriebe aus Tierschutzsicht als Hochrisikobetriebe einzustufen sind. Umso problematischer ist es, wenn dort das Tierschutzrecht nur ungenügend oder gar nicht zur Anwendung kommt. Amtstierärzte nehmen bei Tier-schutzstrafverfahren wichtige Rollen als Starfanzeigensteller, Zeugen und Sachver-ständige ein.

Autor*in:
A. D. Kari
Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz

Parasitenbefall bei jungen Hausschafen

Im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung von jungen Hausschafen wurden ungewöhnlich viele pathologische Veränderungen festgestellt. In Laboruntersuchungen des zuständigen Veterinäruntersuchungsamtes konnte ein Befall von Sarkosporidien, Bandwürmern und eine bakterielle Sekundärinfektion nachgewiesen werden.

Autor*innen:
P. Rolf, M. Franz-Gerstein
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73073 Göppingen

Onlinehandel 

Herausforderungen aus Sicht der amtlichen Überwachung

Auch Waren, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, werden immer häufiger online angeboten – und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Die Lebensmittel-überwachung muss diese Vertriebsform in der risikoorientieren Routinekontrolle in angemessenem Umfang berücksichtigen. Dafür wurden in den letzten Jahren die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die nun in die Praxis umgesetzt werden müssen.

Autor*in:
B. Bienzle
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Kerner Platz 10
70182 Stuttgart

KINLI: Lieferketten optimieren mit künstlicher Intelligenz zur prädiktiven Förderung von Tierwohl und Lebemsmittelsicherheit

Ein Forschungsprojekt im Sinne des Tierwohls

Das Forschungsprojekt KINLI (Künstliche Intelligenz für Nachhaltige Lebensmittelqualität in Lieferketten) zielt durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich Aufzucht und Mast von Nutztieren sowie in der Verarbeitung von Fleisch auf eine nachhatige Gestaltung von Lebensmittellieferketten ab.

Kontakt:
L. Köppen
Fraunhofer-Institut für angewandte Informationstechnik FIT

Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht, Haltung und Verwendung von Versuchstieren

Anwendungsbeispiele und Ausnahmen

Eine behördliche Erlaubnispflicht für die Haltung, Zucht und Verwendung von Tieren gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist nur in ausgewählten Nutzungszusammenhängen erforderlich. Hierzu zählen unter anderem die Haltung von Tieren im Zoo und im Zirkus, die Zurschaustellung von Tieren und der Handel mit ihnen, das Verbringen und Vermitteln von Tieren aus dem Ausland gegen eine Gegenleistung sowie die Ausbildung von Hunden, das Betreiben von Fahr- und Reitgeschäften und auch die Zucht, Haltung und Verwendung von Versuchstieren.

Autor*innen:
C. Thöne-Reineke, J. Althaus, P. Reinhold, M. Wiegard
c/o C. Thöne-Reineke
Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde
Fachbereich Veterinärmedizin
Freie Universität Berlin
Königsweg 67
14163 Berlin

Betteln mit Hunden

Tierschutzaspekte und amtstierärztliche Überwachung durch die Stadt München

Seit einigen Jahren werden in München (Bayern, Deutschland) zunehmend Hunde gezielt zum betteln eingesetzt. Insbesondere bei Veranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest oder auf Weihnachtsmärkten sind häufiger Personen anzutreffen, die sich zusammen mit einem Hund auf den Boden setzen und Geld erbetteln möchten.

Autor*innen:
D. Döring, S. Chandraratne, M. H. Erhard
c/o D. Döring
Ludwig-Maximilians-Universität München
Lehrstuhl für Tierschutz, Tierheilkunde, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung
Veterinärstr. 13/R
80539 München

Chandraratne
Städtisches Veterinäramt der Landeshauptstadt München
Thalkirchner Str. 106
80337 München

Tierärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung für den Tierschutz

Bis heute scheint die Frage, ob die Verletzung der auch ins tierärztliche Berufsrecht übernommenen Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als „unbefugte Offenbarung von fremden Geheimnissen, die zum persönlichen Lebens-bereich des Menschen gehören“ immer strafbar oder ob bei Fragen des Tierschutzes ein „moralisches Gebot“ ist, als ein schwieriges juristisches Problem angesehen wird.

Autor:
T. Blaha
Wiesenweg 11
49456 Bakum

Hochpathogene aviäre Influenza – ein Update

Die weltweit intensivierte Ausbreitung von HPAIV H5 der gs/GD Linie führt auch in deutschland zu neuen Herausforderungen an die Geflügelhaltung.

Autor*innen:
T. Harder, A. Graaf, C. Grund, M. Beer
c/o T. Harder
Institut für Virusdiagnostik
Friedrich-Loefller-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald – Insel Riems

Untersagung einer Äußerung einer Tierschutzorganisation

OLG Stuttgart (Az.: 4 U 144/22)

Das OLG Stuttgart hat in zweiter Instanz eine Eilentscheidung des LG Ellwangen dahingehend bestätigt, dass einer Tierschutzorganisation bestimmte Äußerungen im Rahmen der Berichterstattung über einen Tierzuchtbetrieb untersagte.

Autor:
D. Rössel
Kronberger Str. 9
61462 Königstein

Fehlender Zustellungsnachweis führt zu verlorenem Prozess

VG Hamburg (Az.: 11 F 2128/21)

Das VG Hamburg hat gegen eine Behörde entschieden, deren Veterinäramt den Zugang des Schreibens nicht nachweisen konnte.

Autor:
D. Rössel
Kronberger Str. 9
61462 Königstein

Entscheidung über die Wegnahme von Tieren sowie ein Tierhaltungsverbot

Entscheidung über die Wegnahme von Tieren (Hund, zwei Katzen, Nymphensittiche) sowie ein Tierhaltungsverbot

VG Düsseldorf (Az.: 23 L 849/22)

Aufgrund extremer Verwahrlosung wurden die Tiere während eines Krankenhausaufenthalts der Halterin abgeholt und anderweitig untergebracht.

Autor:
D. Rössel
Kronberger Str. 9
61462 Königstein

Unterbringungskosten bei der Wegnahme von Tieren

VG Neustadt/Wstr. (Az.: 2 K 1013/211.NW)

Das VG Neustadt / Wstr. Hat deutlich gemacht, was geschieht, wenn in der Veterinärverwaltung nicht sorgfältig gearbeitet wird.

Autor:
D. Rössel
Kronberger Str. 9
61462 Königstein

Widerruf eines Befähigungsnachweises

OVG Schleswig-Holstein (Az.: 4 MB 73/21)

Das OVG Schleswig-Holstein hat gegen den Betreiber eines Viehtransport-unternehmens entschieden, dessen Befähigungsnachweis von der zuständigen Behörde widerrufen wurde.

Autor:
D. Rössel
Kronberger Str. 9
61462 Königstein

Ansatzfähige Kosten bei der Festsetzung von Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren

Beschluss des BVerwG vom 18.07.2022 (BVerwG 3 B 37.21)

Die Gebührenerhebungen der kommunalen Veterinärbehörden sind in der Praxis häufig Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Rechtstreitigkeiten. Diese richten sich sowohl gegen die Kostengrundlagen (Gebührengesetze bzw. Gebührenverordnungen) als auch gegen die konkreten Gebührenfestsetzungen der zuständigen Veterinärbehörden. Die Berechnung und Festsetzung der Fleischhygienegebühren kann sich an Leitplanken orientieren.

Autor:
T. Bludau
Am Mittelfelde 169
30169 Hannover

Amtstierärzte als Sachverständige bei Tierschutzdelikten auf Schlachthöfen

Die vermehrte Aufdeckung von Tierschutzdelikten auf Schlachthöfen in den letzten Jahren verdeutlicht, dass diese Betriebe aus Tierschutzsicht als Hochrisikobetriebe einzustufen sind. Umso problematischer ist es, wenn dort das Tierschutzrecht nur ungenügend oder gar nicht zur Anwendung kommt. Amtstierärzte nehmen bei Tier-schutzstrafverfahren wichtige Rollen als Starfanzeigensteller, Zeugen und Sachver-ständige ein.

Autor*in:
A. D. Kari
Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz

Parasitenbefall bei jungen Hausschafen

Im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung von jungen Hausschafen wurden ungewöhnlich viele pathologische Veränderungen festgestellt. In Laboruntersuchungen des zuständigen Veterinäruntersuchungsamtes konnte ein Befall von Sarkosporidien, Bandwürmern und eine bakterielle Sekundärinfektion nachgewiesen werden.

Autor*innen:
P. Rolf, M. Franz-Gerstein
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73073 Göppingen

Onlinehandel 

Herausforderungen aus Sicht der amtlichen Überwachung

Auch Waren, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, werden immer häufiger online angeboten – und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Die Lebensmittel-überwachung muss diese Vertriebsform in der risikoorientieren Routinekontrolle in angemessenem Umfang berücksichtigen. Dafür wurden in den letzten Jahren die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die nun in die Praxis umgesetzt werden müssen.

Autor*in:
B. Bienzle
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Kerner Platz 10
70182 Stuttgart

KINLI: Lieferketten optimieren mit künstlicher Intelligenz zur prädiktiven Förderung von Tierwohl und Lebemsmittelsicherheit

Ein Forschungsprojekt im Sinne des Tierwohls

Das Forschungsprojekt KINLI (Künstliche Intelligenz für Nachhaltige Lebensmittelqualität in Lieferketten) zielt durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich Aufzucht und Mast von Nutztieren sowie in der Verarbeitung von Fleisch auf eine nachhatige Gestaltung von Lebensmittellieferketten ab.

Kontakt:
L. Köppen
Fraunhofer-Institut für angewandte Informationstechnik FIT

Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht, Haltung und Verwendung von Versuchstieren

Anwendungsbeispiele und Ausnahmen

Eine behördliche Erlaubnispflicht für die Haltung, Zucht und Verwendung von Tieren gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist nur in ausgewählten Nutzungszusammenhängen erforderlich. Hierzu zählen unter anderem die Haltung von Tieren im Zoo und im Zirkus, die Zurschaustellung von Tieren und der Handel mit ihnen, das Verbringen und Vermitteln von Tieren aus dem Ausland gegen eine Gegenleistung sowie die Ausbildung von Hunden, das Betreiben von Fahr- und Reitgeschäften und auch die Zucht, Haltung und Verwendung von Versuchstieren.

Autor*innen:
C. Thöne-Reineke, J. Althaus, P. Reinhold, M. Wiegard
c/o C. Thöne-Reineke
Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde
Fachbereich Veterinärmedizin
Freie Universität Berlin
Königsweg 67
14163 Berlin

Betteln mit Hunden

Tierschutzaspekte und amtstierärztliche Überwachung durch die Stadt München

Seit einigen Jahren werden in München (Bayern, Deutschland) zunehmend Hunde gezielt zum betteln eingesetzt. Insbesondere bei Veranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest oder auf Weihnachtsmärkten sind häufiger Personen anzutreffen, die sich zusammen mit einem Hund auf den Boden setzen und Geld erbetteln möchten.

Autor*innen:
D. Döring, S. Chandraratne, M. H. Erhard
c/o D. Döring
Ludwig-Maximilians-Universität München
Lehrstuhl für Tierschutz, Tierheilkunde, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung
Veterinärstr. 13/R
80539 München

Chandraratne
Städtisches Veterinäramt der Landeshauptstadt München
Thalkirchner Str. 106
80337 München

Tierärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung für den Tierschutz

Bis heute scheint die Frage, ob die Verletzung der auch ins tierärztliche Berufsrecht übernommenen Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als „unbefugte Offenbarung von fremden Geheimnissen, die zum persönlichen Lebens-bereich des Menschen gehören“ immer strafbar oder ob bei Fragen des Tierschutzes ein „moralisches Gebot“ ist, als ein schwieriges juristisches Problem angesehen wird.

Autor:
T. Blaha
Wiesenweg 11
49456 Bakum

Hochpathogene aviäre Influenza – ein Update

Die weltweit intensivierte Ausbreitung von HPAIV H5 der gs/GD Linie führt auch in deutschland zu neuen Herausforderungen an die Geflügelhaltung.

Autor*innen:
T. Harder, A. Graaf, C. Grund, M. Beer
c/o T. Harder
Institut für Virusdiagnostik
Friedrich-Loefller-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald – Insel Riems

Untersagung einer Äußerung einer Tierschutzorganisation

OLG Stuttgart (Az.: 4 U 144/22)

Das OLG Stuttgart hat in zweiter Instanz eine Eilentscheidung des LG Ellwangen dahingehend bestätigt, dass einer Tierschutzorganisation bestimmte Äußerungen im Rahmen der Berichterstattung über einen Tierzuchtbetrieb untersagte.

Autor:
D. Rössel
Kronberger Str. 9
61462 Königstein

Fehlender Zustellungsnachweis führt zu verlorenem Prozess

VG Hamburg (Az.: 11 F 2128/21)

Das VG Hamburg hat gegen eine Behörde entschieden, deren Veterinäramt den Zugang des Schreibens nicht nachweisen konnte.

Autor:
D. Rössel
Kronberger Str. 9
61462 Königstein

Entscheidung über die Wegnahme von Tieren sowie ein Tierhaltungsverbot

Entscheidung über die Wegnahme von Tieren (Hund, zwei Katzen, Nymphensittiche) sowie ein Tierhaltungsverbot

VG Düsseldorf (Az.: 23 L 849/22)

Aufgrund extremer Verwahrlosung wurden die Tiere während eines Krankenhausaufenthalts der Halterin abgeholt und anderweitig untergebracht.

Autor:
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Unterbringungskosten bei der Wegnahme von Tieren

VG Neustadt/Wstr. (Az.: 2 K 1013/211.NW)

Das VG Neustadt / Wstr. Hat deutlich gemacht, was geschieht, wenn in der Veterinärverwaltung nicht sorgfältig gearbeitet wird.

Autor:
D. Rössel
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61462 Königstein

Widerruf eines Befähigungsnachweises

OVG Schleswig-Holstein (Az.: 4 MB 73/21)

Das OVG Schleswig-Holstein hat gegen den Betreiber eines Viehtransport-unternehmens entschieden, dessen Befähigungsnachweis von der zuständigen Behörde widerrufen wurde.

Autor:
D. Rössel
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61462 Königstein

Ansatzfähige Kosten bei der Festsetzung von Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren

Beschluss des BVerwG vom 18.07.2022 (BVerwG 3 B 37.21)

Die Gebührenerhebungen der kommunalen Veterinärbehörden sind in der Praxis häufig Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Rechtstreitigkeiten. Diese richten sich sowohl gegen die Kostengrundlagen (Gebührengesetze bzw. Gebührenverordnungen) als auch gegen die konkreten Gebührenfestsetzungen der zuständigen Veterinärbehörden. Die Berechnung und Festsetzung der Fleischhygienegebühren kann sich an Leitplanken orientieren.

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30169 Hannover

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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Tierärzte e. V.

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96260 Weismain
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E-Mail: info@amtstierarzt.de

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