Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 2/2021

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 2/2021

Online-Unterstützung bei der ASP-Prävention

Online-Instrument zur betriebsindividuellen Risikoeinschätzung für einen Eintrag von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betriebe Deutschlands

Die Zahl der bestätigten Fälle von Wildschweinen mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland nimmt zu. Damit steigt, durch das Infektionsgeschehen in anderen europäischen Staaten und durch die Gefahr von Sprunginfektionen durch menschliches Verhalten, das Risiko eines Eintrags von ASP in Hausschwein-bestände. Entscheidend für eine erfolgreiche Vorsorge ist eine effektive Risikominimierung einer Viruseinschleppung in die Ställe. Im Hinblick auf die Prävention der ASP deckt die Einhaltung der SchHaltHygV jedoch mehrere spezifische Risiken nicht ausreichend ab. Wichtige tatsächliche Risikofaktoren für einen ASP-Eintrag werden nicht erfasst bzw. entziehen sich einer Regulierung. Es existieren aktuelle fachliche Empfehlungen zur Prävention, z.B. vom Friedrich-Loeffler-Institut. Doch wie betrieblich im Schweinebestand umsetzen? An der Universität Vechta wurde hierzu ein Instrument entwickelt, die ASP-Risikoampel.

Autor*innen:
B. Grabkowsky, N. Denzin, F. J. Conraths; T. Blaha, M. Gellermann
c/o B. Grabkowsky
Universität Vechta
Driverstr. 22
49377 Vechta

Zum Sachkundenachweis gemäß § 11 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)

Empfehlung für ein strukturiertes Fachgespräch

Wer Wirbeltiere oder Kopffüßer zu wissenschaftlichen Zwecken halten oder züchten will, bedarf gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die in der Erlaubnis genannte Person, trägt dabei umfassende Verantwortung für die Einhaltung aller für den Tierschutz relevanten Bestimmungen. Bestehen behördlicherseits Zweifel an der erforderlichen Sachkunde, so kann und muss die Behörde das Fachgespräch verlangen (Hirt/Maisack/Moritz, 2007, TierSchG § 11 RdNr. 22). Die Anforderungen an die Sachkunde und deren Prüfung sind im Gesetz inhaltlich nicht im Detail definiert. Um der zuständigen Behörde eine Handlungshilfe zu geben, hat der Ausschuss für Versuchstierkunde der Berliner Tierärztekammer diese Empfehlung für ein strukturiertes Fachgespräch zum Sachkundenachweis nach § 11 TierSchVersV entwickelt.

Autor*innen:
S. Jeuthe, C. Abramjuk, K. Dietert, M. Kock, A. Schulz, C. Thöne-Reineke, K. Ullmann, H. Ratsch, M. Ladwig-Wiegard
c/o S. Jeuthe
Ausschuss für Versuchstierkunde der Tierärztekammer Berlin
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
Robert-Rössle-Str. 10
13125 Berlin-Buch

Next Generation Sequencing (NGS) von Listerien-Isolaten aus fleischverarbeitenden Betrieben

Ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

Listeria monocytogenes hat in den letzten Jahren in Zusammenhang mit zahlreichen lebensmittelbedingten Ausbrüchen auch die amtliche Lebensmittelüberwachung in Atem gehalten. Dank der Gesamtgenom-sequenzierung (als neues leistungsfähiges Untersuchungsverfahren) gelang es bereits in etlichen Fällen, Stämme aus Ausbruchsgeschehen einem gemeinsamen Cluster zuzuordnen.

Autor*innen:
B. Beneke, G. Näther, S. Reuber, H. Petersen
c/o B. Beneke
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL)
Westerfeldstr. 1
32758 Detmold

Multiresistente Krankheitserreger in der Lebensmittelkette

Zur Prävalenz und Epidemiologie multiresistenter Krankheitserreger in der Kette der Frischfleischgewinnung

Die Verbreitung von multiresistenten bakteriellen Erregern (MRE) stellt weltweit eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier dar. In der Kette der Frischfleischproduktion wurde die Prävalenz von vier MRE untersucht, und zwar von Extended-Spektrum-Beta-Laktamase (ESBL)- und Carbapenemaseproduzierenden (CPE) sowie Colistin-resistenten Enterobacte-rales (Col-E) und Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE). Die in den Jahren 2018 und 2019 entnommenen Proben stammten aus Schlachtbetrieben und aus weiteren Stufen der Fleischverarbeitung bis hin zum Einzelhandel in Ostwestfalen-Lippe. Zudem wurden Wasserproben sowie Abwasser, Klärschlamm und Bodenmaterial untersucht.

Autor*innen:
S. Klees, N. Effelsberg, B. Stührenberg, B. Beneke, G.Näther, L. Schaal, A. Mellmann, S. Schwarz, R. Köck
c/o S. Klees
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL)
Westerfeldstr. 1
32758 Detmold

Inverkehrbringen von Honig aus Rumänien, Spanien, Italien, Ungarn und der Ukraine als Honig aus eigener Ernte eines Wanderimkers aus dem Allgäu

Ein Fall aus der Praxis

Ein Imker bewarb sich selbst als „Wanderimker, der seine ca. 1.000 Völker im Jahreskreislauf von Bayern nach Sardinien wandert“. Er verkaufte alle seine Produkte als „aus eigener Ernte“. Weiter stellte sich heraus, dass er insgesamt mind. 19.204,50 kg Honig zukaufte, wovon mind. 16.379,50 kg aus dem EU- und Nicht- EU-Ausland (Rumänien, Spanien, Italien, Ukraine, Ungarn) und 2.850 kg aus Deutschland stammten. Nahezu alle vorgefundenen Etiketten wiesen die von ihm in den Verkehr gebrachten Honige als „aus eigener Ernte“, entweder aus Sardinien oder aus dem Allgäu aus.

Autor*in:
M.-L. Wieser
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstraße 2
85764 Oberschleißheim

Akute Bleivergiftung bei Rindern durch Aufnahme bleihaltiger Silage – ein Fallbericht

In diesem Fallbericht wird das Vorgehen in einem Angus Rinderbetrieb beschrieben, in dem eine schwere Schwermetallintoxikation über kontaminierte Silage aufgetreten ist. Die Vergiftung betraf die gesamte Herde, wobei die Hälfte des Bestandes verstarb oder aufgrund hochgradiger Symptome euthanasiert werden musste.

Autor*in:
N. Brüssow
Veterinärdienst / Veterinärangelegenheiten
Hoher Weg 1 – 3
59494 Soest

Anwendung des neuen Tiergesundheitsrechts der EU (AHL) im Bereich der Aquakultur – Herausforderungen und Perspektiven

Die Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt der EU / AHL) regelt die Prävention und Bekämpfung von gelisteten und neu auftretenden Tierseuchen bei Landtieren, Wassertieren und sonstigen Tieren. Wassertiere umfassen laut Definition im AHL Fische, wasserbewohnende Weichtiere und wasserbewohnende Krebstiere in allen Entwicklungsstadien. Die Anwendung der Vorschriften hierzulande ist für die Aquakulturwirtschaft, für die zuständigen Behörden und für Tierarztpraxen bzw. Gesundheitsdienste mit großen Herausforderungen verbunden, insbesondere aufgrund der tendenziell kleinbetrieblich geprägten Struktur der Aquakultur in Deutschland und der geänderten Anforderungen in Verbindung mit Wassertierseuchen der Kategorien C und E.

Autor*in:
D. W. Kleingeld
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Task-Force Veterinärwesen
Standort Hannover
30173 Hannover

Zur Problematik der Betäubung und Schlachtung tropischer Riesengarnelen (Litopenaeus vannamei)

Lösungsmöglichkeiten für die heimische Aquakultur

Die Erzeugung tropischer Riesengarnelen in Warmwasser-Kreislaufanlagen ist in Deutschland ein relativ neues Aquakulturverfahren. Das Interesse daran wächst, zumal die Aufzucht in geschlossenen Systemen erfolgt, was hinsichtlich Nachhaltigkeit, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz Vorteile bietet. Allerdings verlangt der Markt rohe Garnelen, so dass die nach der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) zulässige Schlachtung bzw. Tötung durch Überführen in kochendes Wasser ausscheidet. Die ebenfalls zulässige Betäubung und Schlachtung bzw. Tötung durch elektrische Durchströmung hat Nachteile hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Gewährleistung des Arbeitsschutzes.

Autor*innen:
S, Hetz, D. W. Kleingeld, J. Moritz, H. Wedekind
c/o J. Moritz
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstraße 2
85764 Oberschleißheim

Tiergerechter Umbau von Mastschweineställen

Der Umbau der Tierhaltung hat seit der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung an Fahrt aufgenommen und wird als nationale Aufgabe gesehen. Die geforderten Haltungskonzepte stehen den bisherigen größtenteils diametral entgegen. Der Schwerpunkt soll künftig weniger auf möglichst sparsamer Arbeitserledigung, sondern mehr auf Tierwohl liegen. Nicht die Tiere sollen sich an die Haltungsverfahren anpassen, sondern umgekehrt. Dieser Wandel in den Betrachtungen der Tierhaltung verringert deutlich die Absatzchancen deutscher Produkte auf dem Weltmarkt, der aber aufgrund der hohen Produktionskosten in Deutschland auf mittlere und lange Sicht ohnehin in den Hintergrund gerät.

Autor*in:
R. Wiedmann
ehemals Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (Landesanstalt für Schweinezucht)
Hasenbühlsteige 25
72070 Tübingen

Am anderen Ende der Leine – mehr als nur Tierschutz

Tierfortnahmen im häuslichen Umfeld

In diesem Fallbericht zur Fortnahme eines Hundes aus einer gesundheitsgefährdenden Haltungssituation soll es vordergründig nicht um die fachlichen Fragestellungen zum Ablauf und zur Verbescheidung der tierschutzrechtlich gebotenen Maßnahmen gehen. Amtstierärzte sind weder Sozialarbeiter, Pädagogen noch Psychologen – als Garanten des Tierschutzes gilt das Hauptaugenmerk dem Tierwohl. Jeder Mitarbeiter eines Veterinäramtes kennt jedoch zwischenmenschlich schwierige und belastende Kontrollsituationen. Die soziale Kompetenz des Kontrollpersonals wird zunehmend zu einer Schlüsselkompetenz der täglichen Aufgabenwahrnehmung. Das Führen von Konflikt- und Krisengesprächen stellt in der heutigen Zeit eine elementare Herausforderung für den amtstierärztlichen Dienst und eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung der betroffenen Mitarbeiter dar. Es stellt sich die Frage, ob analog anderer Organisationsstrukturen auch im amtstierärztlichen Dienst verstärkt Supervisionen zur Aufarbeitung belastender Erlebnisse angeboten werden sollten.

Autor*in:
J. Lewitzki
Landratsamt Weilheim-Schongau
Veterinäramt / Amt für Verbraucherschutz
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim

Behördliches Vorgehen in einem Fall von Animal Hoarding

Im Rahmen einer behördlichen Tierschutzkontrolle wurde bei einem Tierhalterpaar ein Fall von Animal Hoarding festgestellt. Trotz der anfänglichen Verweigerung der Überprüfung, konnte diese mittels richterlichem Durchsuchungsbeschluss durchgesetzt werden. Es wurden über 70 Tiere aus insgesamt 15 Haustier-, Nutzier- und Wildtierarten gehalten. Insbesondere die hygienischen und räumlichen Verhältnisse waren teilweise sehr schlecht. Gegenüber den Tierhaltern wurde ein Wildtierhaltungs- und Betreuungsverbot verhängt und eine Bestandsreduktion unter Auflagen angeordnet. Es wurden zudem Bußgeldverfahren in erheblicher Höhe und ein Strafverfahren eingeleitet.

Autor*in:
A. Stöckle
Landratsamt Heidenheim
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim

Zur Notwendigkeit von risikobasierten Kontrollen im Tierschutzvollzug

Im Beitrag wird die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes bei Kontrollen in den Fachbereichen Lebensmittel und Tierschutz verglichen. Während im Lebensmittelbereich über ein einheitliches Scoringsystem und die Einstufung in verschiedene Risikoklassen eine Kontrollhäufigkeit für jeden Betrieb festgelegt wird, erfolgt die Einstufung im Tierschutzbereich nicht flächendeckend einheitlich. Eine systematische Risikoeinstufung mit daran gebundener Kontrollhäufigkeit fehlt.

Autor*in:
M. Peer
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Hohenlohekreis
Schloßstraße 3
74635 Kupferze

Online-Unterstützung bei der ASP-Prävention

Online-Instrument zur betriebsindividuellen Risikoeinschätzung für einen Eintrag von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betriebe Deutschlands

Die Zahl der bestätigten Fälle von Wildschweinen mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland nimmt zu. Damit steigt, durch das Infektionsgeschehen in anderen europäischen Staaten und durch die Gefahr von Sprunginfektionen durch menschliches Verhalten, das Risiko eines Eintrags von ASP in Hausschwein-bestände. Entscheidend für eine erfolgreiche Vorsorge ist eine effektive Risikominimierung einer Viruseinschleppung in die Ställe. Im Hinblick auf die Prävention der ASP deckt die Einhaltung der SchHaltHygV jedoch mehrere spezifische Risiken nicht ausreichend ab. Wichtige tatsächliche Risikofaktoren für einen ASP-Eintrag werden nicht erfasst bzw. entziehen sich einer Regulierung. Es existieren aktuelle fachliche Empfehlungen zur Prävention, z.B. vom Friedrich-Loeffler-Institut. Doch wie betrieblich im Schweinebestand umsetzen? An der Universität Vechta wurde hierzu ein Instrument entwickelt, die ASP-Risikoampel.

Autor*innen:
B. Grabkowsky, N. Denzin, F. J. Conraths; T. Blaha, M. Gellermann
c/o B. Grabkowsky
Universität Vechta
Driverstr. 22
49377 Vechta

Zum Sachkundenachweis gemäß § 11 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)

Empfehlung für ein strukturiertes Fachgespräch

Wer Wirbeltiere oder Kopffüßer zu wissenschaftlichen Zwecken halten oder züchten will, bedarf gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die in der Erlaubnis genannte Person, trägt dabei umfassende Verantwortung für die Einhaltung aller für den Tierschutz relevanten Bestimmungen. Bestehen behördlicherseits Zweifel an der erforderlichen Sachkunde, so kann und muss die Behörde das Fachgespräch verlangen (Hirt/Maisack/Moritz, 2007, TierSchG § 11 RdNr. 22). Die Anforderungen an die Sachkunde und deren Prüfung sind im Gesetz inhaltlich nicht im Detail definiert. Um der zuständigen Behörde eine Handlungshilfe zu geben, hat der Ausschuss für Versuchstierkunde der Berliner Tierärztekammer diese Empfehlung für ein strukturiertes Fachgespräch zum Sachkundenachweis nach § 11 TierSchVersV entwickelt.

Autor*innen:
S. Jeuthe, C. Abramjuk, K. Dietert, M. Kock, A. Schulz, C. Thöne-Reineke, K. Ullmann, H. Ratsch, M. Ladwig-Wiegard
c/o S. Jeuthe
Ausschuss für Versuchstierkunde der Tierärztekammer Berlin
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
Robert-Rössle-Str. 10
13125 Berlin-Buch

Next Generation Sequencing (NGS) von Listerien-Isolaten aus fleischverarbeitenden Betrieben

Ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

Listeria monocytogenes hat in den letzten Jahren in Zusammenhang mit zahlreichen lebensmittelbedingten Ausbrüchen auch die amtliche Lebensmittelüberwachung in Atem gehalten. Dank der Gesamtgenom-sequenzierung (als neues leistungsfähiges Untersuchungsverfahren) gelang es bereits in etlichen Fällen, Stämme aus Ausbruchsgeschehen einem gemeinsamen Cluster zuzuordnen.

Autor*innen:
B. Beneke, G. Näther, S. Reuber, H. Petersen
c/o B. Beneke
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL)
Westerfeldstr. 1
32758 Detmold

Multiresistente Krankheitserreger in der Lebensmittelkette

Zur Prävalenz und Epidemiologie multiresistenter Krankheitserreger in der Kette der Frischfleischgewinnung

Die Verbreitung von multiresistenten bakteriellen Erregern (MRE) stellt weltweit eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier dar. In der Kette der Frischfleischproduktion wurde die Prävalenz von vier MRE untersucht, und zwar von Extended-Spektrum-Beta-Laktamase (ESBL)- und Carbapenemaseproduzierenden (CPE) sowie Colistin-resistenten Enterobacte-rales (Col-E) und Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE). Die in den Jahren 2018 und 2019 entnommenen Proben stammten aus Schlachtbetrieben und aus weiteren Stufen der Fleischverarbeitung bis hin zum Einzelhandel in Ostwestfalen-Lippe. Zudem wurden Wasserproben sowie Abwasser, Klärschlamm und Bodenmaterial untersucht.

Autor*innen:
S. Klees, N. Effelsberg, B. Stührenberg, B. Beneke, G.Näther, L. Schaal, A. Mellmann, S. Schwarz, R. Köck
c/o S. Klees
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL)
Westerfeldstr. 1
32758 Detmold

Inverkehrbringen von Honig aus Rumänien, Spanien, Italien, Ungarn und der Ukraine als Honig aus eigener Ernte eines Wanderimkers aus dem Allgäu

Ein Fall aus der Praxis

Ein Imker bewarb sich selbst als „Wanderimker, der seine ca. 1.000 Völker im Jahreskreislauf von Bayern nach Sardinien wandert“. Er verkaufte alle seine Produkte als „aus eigener Ernte“. Weiter stellte sich heraus, dass er insgesamt mind. 19.204,50 kg Honig zukaufte, wovon mind. 16.379,50 kg aus dem EU- und Nicht- EU-Ausland (Rumänien, Spanien, Italien, Ukraine, Ungarn) und 2.850 kg aus Deutschland stammten. Nahezu alle vorgefundenen Etiketten wiesen die von ihm in den Verkehr gebrachten Honige als „aus eigener Ernte“, entweder aus Sardinien oder aus dem Allgäu aus.

Autor*in:
M.-L. Wieser
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstraße 2
85764 Oberschleißheim

Akute Bleivergiftung bei Rindern durch Aufnahme bleihaltiger Silage – ein Fallbericht

In diesem Fallbericht wird das Vorgehen in einem Angus Rinderbetrieb beschrieben, in dem eine schwere Schwermetallintoxikation über kontaminierte Silage aufgetreten ist. Die Vergiftung betraf die gesamte Herde, wobei die Hälfte des Bestandes verstarb oder aufgrund hochgradiger Symptome euthanasiert werden musste.

Autor*in:
N. Brüssow
Veterinärdienst / Veterinärangelegenheiten
Hoher Weg 1 – 3
59494 Soest

Anwendung des neuen Tiergesundheitsrechts der EU (AHL) im Bereich der Aquakultur – Herausforderungen und Perspektiven

Die Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt der EU / AHL) regelt die Prävention und Bekämpfung von gelisteten und neu auftretenden Tierseuchen bei Landtieren, Wassertieren und sonstigen Tieren. Wassertiere umfassen laut Definition im AHL Fische, wasserbewohnende Weichtiere und wasserbewohnende Krebstiere in allen Entwicklungsstadien. Die Anwendung der Vorschriften hierzulande ist für die Aquakulturwirtschaft, für die zuständigen Behörden und für Tierarztpraxen bzw. Gesundheitsdienste mit großen Herausforderungen verbunden, insbesondere aufgrund der tendenziell kleinbetrieblich geprägten Struktur der Aquakultur in Deutschland und der geänderten Anforderungen in Verbindung mit Wassertierseuchen der Kategorien C und E.

Autor*in:
D. W. Kleingeld
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Task-Force Veterinärwesen
Standort Hannover
30173 Hannover

Zur Problematik der Betäubung und Schlachtung tropischer Riesengarnelen (Litopenaeus vannamei)

Lösungsmöglichkeiten für die heimische Aquakultur

Die Erzeugung tropischer Riesengarnelen in Warmwasser-Kreislaufanlagen ist in Deutschland ein relativ neues Aquakulturverfahren. Das Interesse daran wächst, zumal die Aufzucht in geschlossenen Systemen erfolgt, was hinsichtlich Nachhaltigkeit, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz Vorteile bietet. Allerdings verlangt der Markt rohe Garnelen, so dass die nach der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) zulässige Schlachtung bzw. Tötung durch Überführen in kochendes Wasser ausscheidet. Die ebenfalls zulässige Betäubung und Schlachtung bzw. Tötung durch elektrische Durchströmung hat Nachteile hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Gewährleistung des Arbeitsschutzes.

Autor*innen:
S, Hetz, D. W. Kleingeld, J. Moritz, H. Wedekind
c/o J. Moritz
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstraße 2
85764 Oberschleißheim

Tiergerechter Umbau von Mastschweineställen

Der Umbau der Tierhaltung hat seit der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung an Fahrt aufgenommen und wird als nationale Aufgabe gesehen. Die geforderten Haltungskonzepte stehen den bisherigen größtenteils diametral entgegen. Der Schwerpunkt soll künftig weniger auf möglichst sparsamer Arbeitserledigung, sondern mehr auf Tierwohl liegen. Nicht die Tiere sollen sich an die Haltungsverfahren anpassen, sondern umgekehrt. Dieser Wandel in den Betrachtungen der Tierhaltung verringert deutlich die Absatzchancen deutscher Produkte auf dem Weltmarkt, der aber aufgrund der hohen Produktionskosten in Deutschland auf mittlere und lange Sicht ohnehin in den Hintergrund gerät.

Autor*in:
R. Wiedmann
ehemals Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (Landesanstalt für Schweinezucht)
Hasenbühlsteige 25
72070 Tübingen

Am anderen Ende der Leine – mehr als nur Tierschutz

Tierfortnahmen im häuslichen Umfeld

In diesem Fallbericht zur Fortnahme eines Hundes aus einer gesundheitsgefährdenden Haltungssituation soll es vordergründig nicht um die fachlichen Fragestellungen zum Ablauf und zur Verbescheidung der tierschutzrechtlich gebotenen Maßnahmen gehen. Amtstierärzte sind weder Sozialarbeiter, Pädagogen noch Psychologen – als Garanten des Tierschutzes gilt das Hauptaugenmerk dem Tierwohl. Jeder Mitarbeiter eines Veterinäramtes kennt jedoch zwischenmenschlich schwierige und belastende Kontrollsituationen. Die soziale Kompetenz des Kontrollpersonals wird zunehmend zu einer Schlüsselkompetenz der täglichen Aufgabenwahrnehmung. Das Führen von Konflikt- und Krisengesprächen stellt in der heutigen Zeit eine elementare Herausforderung für den amtstierärztlichen Dienst und eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung der betroffenen Mitarbeiter dar. Es stellt sich die Frage, ob analog anderer Organisationsstrukturen auch im amtstierärztlichen Dienst verstärkt Supervisionen zur Aufarbeitung belastender Erlebnisse angeboten werden sollten.

Autor*in:
J. Lewitzki
Landratsamt Weilheim-Schongau
Veterinäramt / Amt für Verbraucherschutz
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim

Behördliches Vorgehen in einem Fall von Animal Hoarding

Im Rahmen einer behördlichen Tierschutzkontrolle wurde bei einem Tierhalterpaar ein Fall von Animal Hoarding festgestellt. Trotz der anfänglichen Verweigerung der Überprüfung, konnte diese mittels richterlichem Durchsuchungsbeschluss durchgesetzt werden. Es wurden über 70 Tiere aus insgesamt 15 Haustier-, Nutzier- und Wildtierarten gehalten. Insbesondere die hygienischen und räumlichen Verhältnisse waren teilweise sehr schlecht. Gegenüber den Tierhaltern wurde ein Wildtierhaltungs- und Betreuungsverbot verhängt und eine Bestandsreduktion unter Auflagen angeordnet. Es wurden zudem Bußgeldverfahren in erheblicher Höhe und ein Strafverfahren eingeleitet.

Autor*in:
A. Stöckle
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Zur Notwendigkeit von risikobasierten Kontrollen im Tierschutzvollzug

Im Beitrag wird die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes bei Kontrollen in den Fachbereichen Lebensmittel und Tierschutz verglichen. Während im Lebensmittelbereich über ein einheitliches Scoringsystem und die Einstufung in verschiedene Risikoklassen eine Kontrollhäufigkeit für jeden Betrieb festgelegt wird, erfolgt die Einstufung im Tierschutzbereich nicht flächendeckend einheitlich. Eine systematische Risikoeinstufung mit daran gebundener Kontrollhäufigkeit fehlt.

Autor*in:
M. Peer
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ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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Tierärzte e. V.

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