Amtstierärztlicher Dienst 2/2019 – Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 2/2019

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 2/2019

Tiertransporte in Drittstaaten – zur (fehlenden) Strafbarkeit von Amtsveterinären

Erwiderung auf den Artikel von Maisack/Rabitsch, ATD, 2018, 209

Eine Reihe von Veröffentlichungen, die sich mit der Erteilung von Vorlaufattesten und der Erteilung von Genehmigungen für den Export von Tieren in Drittstaaten befasst haben, haben zuletzt Unruhe unter Veterinärbehörden einzelner Bundesländer verursacht, da deren Verfasser die Rechtsauffassung vertreten haben, Amtsveterinäre könnten sich möglicherweise wegen Beihilfe an späteren Tierschutzverletzungen im Ausland strafbar machen.

Autoren:
W. Scheuerl, S. Glock
GvW Graf von Westphalen
Poststr. 9
20354 Hambug

Verwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben

Die Verwendung von Pasten und Gelen zur Taubenvergrämung ist dann tierschutzwidrig, wenn sie die physikalische Eigenschaft des Klebers haben und ein direkter Kontakt zwischen Tauben und Vergrämungsmittel möglich ist.

Autor:
M. König
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg

Bundeslandübergreifende Tierversuche

Dieser Artikel zeigt aktuelle Probleme auf, die im Zuge des Anzeige- oder Genehmigungsverfahrens von räumlich groß angelegtenTierversuchen auftreten, und damit die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Behörden betreffen. Er adressiert nicht nur die originären Genehmigungsbehörden, sondern auch alle anderen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, die im Zuge ihrer Überwachungstätigkeit mit diesem Thema betraut sind.

AutorIn:
S. Wenzel
Regierungspräsidium Gießen
Veterinärdezernat
Schanzenfeldstr. 8
35578 Wetzlar

Cußler
Paul-Ehrlich-Iinstitut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biometrische Arzneimittel
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
63225 Langen

Die Rindertuberkulose – ein Risiko für den Verbraucher?

Konservativen Schätzungen der WHO zufolge erkranken weltweit mindestens 147.000 Menschen jährlich an der durch Mycobacterium bovis und M. caprae verursachten Zoonose; 12.500 Menschen sterben an ihren Folgen. Als Hauptreservoir für die obligat pathogenen Bakterien gilt das Rind – die Erreger der bovinen Tuberkulose sind allerdings wirtsunspezifisch und können bei einer Vielzahl von Säugetieren generalisierte Erkrankungen hervorrufen.

Autor*innen:
K. Schwaiger, S. Dorn-In, M. Gareis
c/o K. Schwaiger
Ludwig-Maximilians-Universität München
Tierärztliche Fakultät
Lehrstuhl für Lebensmittelsicherheit
Schönleutner Str. 8
85764 Oberschleißheim

Qualitätsmanagement und amtliche Kontrollen 

Das Audit als Überprüfung mit zunehmender Bedeutung

Lebensmittelskandale und andere Krisen sind mit wirtschaftlichen Schäden und Vertrauensverlusten gegenüber den Behörden verbunden. Sie führen zu Forderungen nach Verbesserungen in den Überwachungssystemen. Die Suche nach „Verantwortlichen “ und ggf. Personalveränderungen sind üblich. Inzwischen zielt die Krisennachbereitung und -prävention aber auch zunehmend auf die Frage von etwaigen Verbesserungsmöglichkeiten in den Überwachungssystemen ab. Der beitrag stellt die vorteile eines effektiven Qualitätsmanagements und einschlägige Erfahrungen dar.

Autor:
S. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73037 Göppingen

Aktuelles aus dem FLI zur West-Nil-Virus-Situation

Erstmalig wurde das West-Nil-Virus bei 12 Vögeln und 2 Pferden im Jahr 2018 in Deutschland nachgewiesen. Infektionen mit diesem Virus stellen eine anzeigepflichtige Tierseuche dar, für die derzeit keine nationale Bekämpfungs-verordnung vorhanden ist. Daher sollte sich das tierseuchenrechtliche Vorgehen auf das Tiergesundheitsgesetz stützen. Entsprechende Empfehlungen des FLI werden erläutert. Weiterhin wird auf die derzeit gültige Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (STIKoVet) zur Immunisierung von Pferden gegen das West-Nil-Virus eingegangen. Da es auch zu einem massenhaften Sterben von Wild- und Zugvögeln in Folge einer Usutu-Virus-Infektion gekommen ist, sind zukünftige Forschungsbestrebungen auf ein verstärktes Monitoring von Vögeln, Pferden und Mücken in den sogenannten „Hot-Spot-Regionen“ ausgerichtet.

Autor*innen:
U. Ziegler, M. Keller, F. Michel, A. Globig, N. Denzin, M. Eiden, C. Fast, J. Gethmann, M. Bastian, M. H. Groschup, F. J. Conraths
c/o U. Ziegler
Friedrich-Loeffler-Institut
Institut für neue und neuartige Tierseuchenerreger
Südufer 10
17493 Greifswald – Insel Riems

Eine staatliche Gesundheitsdatenbank

nötig, möglich, überfällig

Die Notwendigkeit einer staatlichen Tiergesundheitsdatenbank wird in diesem Artikel erneut erläutert. Sie ist jederzeit einzurichten, wie anhand der Rechtsgrundlagen und der praktischen Beispiele darstellbar ist.

Autor:
G. Pannwitz
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Feldstr. 85a
17489 Greifswald

Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen

Aktualisierung der Desinfektionsrichtlinie des BMEL

Die im § 7 des Tierseuchengesetzes erwähnten Mittel und Verfahren, die bei einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion sicherstellen,dass Tierseuchenerreger unwirksam gemacht werden, wurden1993 in Form einer Richtlinie (D-RL) erarbeitet. Die letzte grundlegende Überarbeitung der D-RL erfolgte 2007. Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde das Friedrich-Loeffler-Institut gebeten, die Richtlinieerneut zu überarbeiten.

Autor*innen:
I. Michels, H.A. Scheinemann, J. Schinköthe, S. Reiche, C. Menge
c/o C. Menge
Institut für molekulare Pathogenese
Friedrich-Loeffler-Institut
Naumburger STr. 96a
07743 Jena

Klassisches Borna Disease Virus 1 (BoDV-1)

Der Reservoirwirt des „klassischen“ borna disease virus 1 (BoDV-1) ist die Feldspitzmaus. Das Virus kann auf natürlichem und experimentellem Weg allerdings auch auf weitere Säugetierarten, sogenannte Fehlwirt, übertragen werden, in denen es zu schweren Gehirnentzündungen kommen Kann. In diesem Arteikel werden Verbreitungsgebiet, Erreger, Übertragung, klinisches Bild, Diagnostik und Bekämpfung beschrieben.

Kontakt:
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifwald Insel Riems

Abrenzung Tierarzneimittel vs. Futtermittel – (k)ein Problem?

In der Theorie sollten einzelne Produktkategorien wie Arzneimittel und Futtermittel aufgrund ihrer rechtlichen Definitionen eindeutig voneinander getrennt sein. In der Praxis aber gibt es immer wieder Grenzfälle, in denen die korrekte Zuordnung problematisch ist. Dieser Artikel stellt die rechtlichen Grundlagen sowie das Vorgehen bei der Abgrenzung von Tierarznei- und Futtermitteln vor und zeigt die Komplexität der Produkteinstufung anhand diverser Praxisbeispiele auf.

Autor:
O. el-Atma
Arzneimitteluntersuchungsstelle Baden-Württemberg
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe
Weißenburger Str. 3
76187 Karlsruhe

Tiertransporte in Drittstaaten – zur (fehlenden) Strafbarkeit von Amtsveterinären

Erwiderung auf den Artikel von Maisack/Rabitsch, ATD, 2018, 209

Eine Reihe von Veröffentlichungen, die sich mit der Erteilung von Vorlaufattesten und der Erteilung von Genehmigungen für den Export von Tieren in Drittstaaten befasst haben, haben zuletzt Unruhe unter Veterinärbehörden einzelner Bundesländer verursacht, da deren Verfasser die Rechtsauffassung vertreten haben, Amtsveterinäre könnten sich möglicherweise wegen Beihilfe an späteren Tierschutzverletzungen im Ausland strafbar machen.

Autoren:
W. Scheuerl, S. Glock
GvW Graf von Westphalen
Poststr. 9
20354 Hambug

Verwendung von Klebepasten als Vergrämungsmittel für Tauben

Die Verwendung von Pasten und Gelen zur Taubenvergrämung ist dann tierschutzwidrig, wenn sie die physikalische Eigenschaft des Klebers haben und ein direkter Kontakt zwischen Tauben und Vergrämungsmittel möglich ist.

Autor:
M. König
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg

Bundeslandübergreifende Tierversuche

Dieser Artikel zeigt aktuelle Probleme auf, die im Zuge des Anzeige- oder Genehmigungsverfahrens von räumlich groß angelegtenTierversuchen auftreten, und damit die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Behörden betreffen. Er adressiert nicht nur die originären Genehmigungsbehörden, sondern auch alle anderen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, die im Zuge ihrer Überwachungstätigkeit mit diesem Thema betraut sind.

AutorIn:
S. Wenzel
Regierungspräsidium Gießen
Veterinärdezernat
Schanzenfeldstr. 8
35578 Wetzlar

Cußler
Paul-Ehrlich-Iinstitut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biometrische Arzneimittel
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
63225 Langen

Die Rindertuberkulose – ein Risiko für den Verbraucher?

Konservativen Schätzungen der WHO zufolge erkranken weltweit mindestens 147.000 Menschen jährlich an der durch Mycobacterium bovis und M. caprae verursachten Zoonose; 12.500 Menschen sterben an ihren Folgen. Als Hauptreservoir für die obligat pathogenen Bakterien gilt das Rind – die Erreger der bovinen Tuberkulose sind allerdings wirtsunspezifisch und können bei einer Vielzahl von Säugetieren generalisierte Erkrankungen hervorrufen.

Autor*innen:
K. Schwaiger, S. Dorn-In, M. Gareis
c/o K. Schwaiger
Ludwig-Maximilians-Universität München
Tierärztliche Fakultät
Lehrstuhl für Lebensmittelsicherheit
Schönleutner Str. 8
85764 Oberschleißheim

Qualitätsmanagement und amtliche Kontrollen 

Das Audit als Überprüfung mit zunehmender Bedeutung

Lebensmittelskandale und andere Krisen sind mit wirtschaftlichen Schäden und Vertrauensverlusten gegenüber den Behörden verbunden. Sie führen zu Forderungen nach Verbesserungen in den Überwachungssystemen. Die Suche nach „Verantwortlichen “ und ggf. Personalveränderungen sind üblich. Inzwischen zielt die Krisennachbereitung und -prävention aber auch zunehmend auf die Frage von etwaigen Verbesserungsmöglichkeiten in den Überwachungssystemen ab. Der beitrag stellt die vorteile eines effektiven Qualitätsmanagements und einschlägige Erfahrungen dar.

Autor:
S. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73037 Göppingen

Aktuelles aus dem FLI zur West-Nil-Virus-Situation

Erstmalig wurde das West-Nil-Virus bei 12 Vögeln und 2 Pferden im Jahr 2018 in Deutschland nachgewiesen. Infektionen mit diesem Virus stellen eine anzeigepflichtige Tierseuche dar, für die derzeit keine nationale Bekämpfungs-verordnung vorhanden ist. Daher sollte sich das tierseuchenrechtliche Vorgehen auf das Tiergesundheitsgesetz stützen. Entsprechende Empfehlungen des FLI werden erläutert. Weiterhin wird auf die derzeit gültige Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (STIKoVet) zur Immunisierung von Pferden gegen das West-Nil-Virus eingegangen. Da es auch zu einem massenhaften Sterben von Wild- und Zugvögeln in Folge einer Usutu-Virus-Infektion gekommen ist, sind zukünftige Forschungsbestrebungen auf ein verstärktes Monitoring von Vögeln, Pferden und Mücken in den sogenannten „Hot-Spot-Regionen“ ausgerichtet.

Autor*innen:
U. Ziegler, M. Keller, F. Michel, A. Globig, N. Denzin, M. Eiden, C. Fast, J. Gethmann, M. Bastian, M. H. Groschup, F. J. Conraths
c/o U. Ziegler
Friedrich-Loeffler-Institut
Institut für neue und neuartige Tierseuchenerreger
Südufer 10
17493 Greifswald – Insel Riems

Eine staatliche Gesundheitsdatenbank

nötig, möglich, überfällig

Die Notwendigkeit einer staatlichen Tiergesundheitsdatenbank wird in diesem Artikel erneut erläutert. Sie ist jederzeit einzurichten, wie anhand der Rechtsgrundlagen und der praktischen Beispiele darstellbar ist.

Autor:
G. Pannwitz
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Feldstr. 85a
17489 Greifswald

Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen

Aktualisierung der Desinfektionsrichtlinie des BMEL

Die im § 7 des Tierseuchengesetzes erwähnten Mittel und Verfahren, die bei einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion sicherstellen,dass Tierseuchenerreger unwirksam gemacht werden, wurden1993 in Form einer Richtlinie (D-RL) erarbeitet. Die letzte grundlegende Überarbeitung der D-RL erfolgte 2007. Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde das Friedrich-Loeffler-Institut gebeten, die Richtlinieerneut zu überarbeiten.

Autor*innen:
I. Michels, H.A. Scheinemann, J. Schinköthe, S. Reiche, C. Menge
c/o C. Menge
Institut für molekulare Pathogenese
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Naumburger STr. 96a
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Klassisches Borna Disease Virus 1 (BoDV-1)

Der Reservoirwirt des „klassischen“ borna disease virus 1 (BoDV-1) ist die Feldspitzmaus. Das Virus kann auf natürlichem und experimentellem Weg allerdings auch auf weitere Säugetierarten, sogenannte Fehlwirt, übertragen werden, in denen es zu schweren Gehirnentzündungen kommen Kann. In diesem Arteikel werden Verbreitungsgebiet, Erreger, Übertragung, klinisches Bild, Diagnostik und Bekämpfung beschrieben.

Kontakt:
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17493 Greifwald Insel Riems

Abrenzung Tierarzneimittel vs. Futtermittel – (k)ein Problem?

In der Theorie sollten einzelne Produktkategorien wie Arzneimittel und Futtermittel aufgrund ihrer rechtlichen Definitionen eindeutig voneinander getrennt sein. In der Praxis aber gibt es immer wieder Grenzfälle, in denen die korrekte Zuordnung problematisch ist. Dieser Artikel stellt die rechtlichen Grundlagen sowie das Vorgehen bei der Abgrenzung von Tierarznei- und Futtermitteln vor und zeigt die Komplexität der Produkteinstufung anhand diverser Praxisbeispiele auf.

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ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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