Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 1/2019

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 1/2019

Schadnagerbefall im Lebensmitteleinzelhandel

Handlungsoptionen beim unterstützenden Einsatz von Wildkameras

Ein Befall mit Schadnagern kann im Lebensmitteleinzelhandel zu umfangreichen lebensmittelrechtlichen Maßnahmen, bis hin zu Betriebsschließungen führen. Ergänzend zu einem etablierten klassischen Schädlingsmonitoring können Wildkameras wertvolle zusätzliche Informationen für die Lebensmittelüberwachung, den Lebensmittelunternehmer sowie den vor Ort eingesetzten Schädlingsbekämpfer liefern.

Autoren:
J. Lewitzki, M. Geisenberger
Landratsamt Weilheim-Schongau
Veterinäramt – Amt für Verbraucherschutz
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim

Bunthörnchen-Bornavirus 1

Aufgrund der Gefahr der Übertragung auf den Menschen empfiehlt das FLI, alle Hörnchenhaltungen auf VSBV-1 (variegated squirrel bornavirus 1) untersuchen zu lassen und in positiven Beständen gezielte Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. In dem Artikel werden Fragen zum Bunthörnchen-Bornavirus (Verbreitung, klinisches Bild, Diagnostik, Bekämpfung etc.) erläutert.

Kontaktanschrift:
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems

Tücher, Schwämme, Reinigungsutensilien – Keimschleudern in Lebensmittelbetrieben

Bei lebensmittelrechtlichen Kontrollen durch Lebensmittelkontrolleure der Landeshauptstadt Stuttgart erhobene Küchenschwämme, -tücher und Spülutensilien wurden grobsinnlich und mikrobiologisch am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUAS) untersucht. Es handelte sich um insgesamt 60 Proben aus unterschiedlichen Nutzungsbereichen, wie Oberflächen-, Hände-, Arbeitsgeräte- und Geschirrreinigung sowie Tücher zum Abdecken von Lebensmitteln oder unter einem Schneidbrett.

AutorInnen:
A. Pantchev, D. Otto-Kuhn, S. Horlacher, Th. Stegmanns
c/o Th. Stegmanns
Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hauptstätter Str. 58
70178 Stuttgart

Fragen und Antworten zur Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT)

Die BT ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern, die durch das BT-Virus (BTV) hervorgerufen und durch Insekten übertragen wird. Derzeit sind 29 Serotypen des BTV bekannt. In dem Artikel werden Fragen zu BT erläutert.

Korrespondierende AutorInnen:
Blaha, Th. Miller
Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum
Löwenbreitestraße 18 / 20
88326 Aulendorf

Von lästig bis tödlich – Ektoparasiten beim Geflügel

Parasiten kommen beim Geflügel häufig vor und können als harmlose Lästlinge auftreten, aber auch zu gehäuften Todesfällen in Beständen führen. Ektoparasiten treiben ihr Unwesen im Federkleid oder auf der Haut. Einige wichtige Vertreter aus der täglichen Routinediagnostik und Möglichkeiten, wie man befallenen Tieren helfen kann, werden hier vorgestellt.

Autor:
Geflügelgesundheitsdienst Aulendorf
Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf
Diagnostikzentrum
Löwenbreitestraße 18 / 20
88326 Aulendorf

Ferkelkastration – wo stehen wir?

Bestandsaufnahme aus Sicht einer Amtstierärztin

Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration sowie die möglichen Alternativen werden aktuell intensiv diskutiert. Aufgrund der beschlossenen letztmaligen Fristverlängerung bis zum 01. Januar 2020 besteht nun eine erhöhte Dringlichkeit, eine tierschutzgerechte und praktikable Alternative zur derzeit praktizierten betäubungslosen Ferkelkastration zu etablieren.

Autorin:
M. Schütz
Regierungspräsidium Gießen
Veterinärdezernat
Schanzenfeldstr. 8
35578 Wetzlar

Ergänzung zum Aufsatz „Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten“

Die Schlussfolgerungen im in der Überschrift zitierten Aufsatz, erschienen in: Amtstierärztlicher
Dienst und Lebensmittelkontrolle, 25. Jahrgang – 4/2018, S. 209 bis 215, werden nochmals dargestellt. Auf den sogenannten Gehilfen-Vorsatz wird eingegangen.

Autoren:
Ch. Maisack
Büro der Landesbeauftragten für Tierschutzangelegenheiten
Hessisches Ministerium f. Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Rabitsch
Waldstraße 13
A – 9170 Ferlach

Tierschutzrechtliche Einziehung von Tieren

Kostentragungspflicht für den Halter kann auch über eine Einziehung hinaus bestehen

In der Praxis und nach der Systematik des Tierschutzgesetzes können bei besonders schwerwiegenden Tierschutzfällen eine vorläufige Fortnahme von Tieren auf Kosten des Halters und ggf. auch weiterführende Maßnahmen bis hin zu einem Eigentumsentzug gegenüber unzuverlässigen Haltern und Eigentümern erforderlich werden. Für den Eigentumsentzug nehmen neben Veräußerungsanordnungen die mit weniger rechtlichen Risiken behafteten Einziehungsanordnungen als Voraussetzung für eine folgende Übereignung der Tiere an zuverlässige Dritte weiterhin zu.

Autor:
S. Ludwig
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Landratsamt Göppingen
Pappelallee 10
73037 Göppingen

Illegaler Welpenhandel – Auswertung von Fällen 2017

Deutscher Tierschutzbund veröffentlicht Datenauswertung

Im Jahr 2017 war die Anzahl der Fälle von illegalem Heimtierhandel in Deutschland doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor. Das zeigt eine im November 2018 veröffentlichte Auswertung, in welcher durch Medienberichte oder betroffene Tierheime bekannt gewordene Fälle untersucht wurden. Insbesondere die zu früh von der Mutter getrennten, kranken Hundewelpen bringen die Tierheime, die bei der Notunterbringung für die Behörden einspringen, immer noch an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.

Autorinnen:
A. Furler-Mihali, L. Hoth, M. Gerlach, H. Mackensen
c/o L. Hoth
Deutscher Tierschutzbund e. V.
Spechtstraße 1
85579 Neubiberg

Süßwasserzierfische: Überarbeitung des TVT Merkblattes Nr. 125

Die Checkliste für die Beurteilung der vorübergehenden Haltung von Süßwasserzierfischen bei Importeuren und Großhändlern (Merkblatt Nr. 125) der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) wurde grundlegend überarbeitet. Zu dem Zweck wurde erstmalig ein Arbeitskreis gegründet, der neben Mitgliedern des Arbeitskreises 8 der TVT auch Vertreter der European Association of Fish Pathologists und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e. V. umfasste. Das überarbeitete Merkblatt 125 wurde mit einer Präambel ergänzt, in der auf die Haltungsnorm des Tierschutzgesetzes (§ 2) verwiesen wird und in der dargelegt wird, dass die Festlegung konkreter Grenzwerte, z. B. zur Besatzdichte, Beckengröße oder auch Wasserparametern in der Regel nicht möglich und auch nicht zielführend ist. Die Anforderungen des Merkblatts beziehen sich auf die vorübergehende und nicht auf eine dauerhafte Haltung von Süßwasserzierfischen. Die Bedeutung der Vorbeugung wird in der Präambel hervorgehoben. Für 2019 ist beabsichtigt, die Checkliste zur Überprüfung von Süßwasser-Zierfischhaltungen im Zoofachhandel (TVT-Merkblatt Nr. 37) in gleicher Weise zu überarbeiten.

Kontakt:
D. W. Kleingeld
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Task-Force Veterinärwesen
Eintrachtweg 19
30173 Hannover

Schadnagerbefall im Lebensmitteleinzelhandel

Handlungsoptionen beim unterstützenden Einsatz von Wildkameras

Ein Befall mit Schadnagern kann im Lebensmitteleinzelhandel zu umfangreichen lebensmittelrechtlichen Maßnahmen, bis hin zu Betriebsschließungen führen. Ergänzend zu einem etablierten klassischen Schädlingsmonitoring können Wildkameras wertvolle zusätzliche Informationen für die Lebensmittelüberwachung, den Lebensmittelunternehmer sowie den vor Ort eingesetzten Schädlingsbekämpfer liefern.

Autoren:
J. Lewitzki, M. Geisenberger
Landratsamt Weilheim-Schongau
Veterinäramt – Amt für Verbraucherschutz
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim

Bunthörnchen-Bornavirus 1

Aufgrund der Gefahr der Übertragung auf den Menschen empfiehlt das FLI, alle Hörnchenhaltungen auf VSBV-1 (variegated squirrel bornavirus 1) untersuchen zu lassen und in positiven Beständen gezielte Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. In dem Artikel werden Fragen zum Bunthörnchen-Bornavirus (Verbreitung, klinisches Bild, Diagnostik, Bekämpfung etc.) erläutert.

Kontaktanschrift:
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems

Tücher, Schwämme, Reinigungsutensilien – Keimschleudern in Lebensmittelbetrieben

Bei lebensmittelrechtlichen Kontrollen durch Lebensmittelkontrolleure der Landeshauptstadt Stuttgart erhobene Küchenschwämme, -tücher und Spülutensilien wurden grobsinnlich und mikrobiologisch am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUAS) untersucht. Es handelte sich um insgesamt 60 Proben aus unterschiedlichen Nutzungsbereichen, wie Oberflächen-, Hände-, Arbeitsgeräte- und Geschirrreinigung sowie Tücher zum Abdecken von Lebensmitteln oder unter einem Schneidbrett.

AutorInnen:
A. Pantchev, D. Otto-Kuhn, S. Horlacher, Th. Stegmanns
c/o Th. Stegmanns
Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hauptstätter Str. 58
70178 Stuttgart

Fragen und Antworten zur Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT)

Die BT ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern, die durch das BT-Virus (BTV) hervorgerufen und durch Insekten übertragen wird. Derzeit sind 29 Serotypen des BTV bekannt. In dem Artikel werden Fragen zu BT erläutert.

Korrespondierende AutorInnen:
Blaha, Th. Miller
Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum
Löwenbreitestraße 18 / 20
88326 Aulendorf

Von lästig bis tödlich – Ektoparasiten beim Geflügel

Parasiten kommen beim Geflügel häufig vor und können als harmlose Lästlinge auftreten, aber auch zu gehäuften Todesfällen in Beständen führen. Ektoparasiten treiben ihr Unwesen im Federkleid oder auf der Haut. Einige wichtige Vertreter aus der täglichen Routinediagnostik und Möglichkeiten, wie man befallenen Tieren helfen kann, werden hier vorgestellt.

Autor:
Geflügelgesundheitsdienst Aulendorf
Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf
Diagnostikzentrum
Löwenbreitestraße 18 / 20
88326 Aulendorf

Ferkelkastration – wo stehen wir?

Bestandsaufnahme aus Sicht einer Amtstierärztin

Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration sowie die möglichen Alternativen werden aktuell intensiv diskutiert. Aufgrund der beschlossenen letztmaligen Fristverlängerung bis zum 01. Januar 2020 besteht nun eine erhöhte Dringlichkeit, eine tierschutzgerechte und praktikable Alternative zur derzeit praktizierten betäubungslosen Ferkelkastration zu etablieren.

Autorin:
M. Schütz
Regierungspräsidium Gießen
Veterinärdezernat
Schanzenfeldstr. 8
35578 Wetzlar

Ergänzung zum Aufsatz „Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten“

Die Schlussfolgerungen im in der Überschrift zitierten Aufsatz, erschienen in: Amtstierärztlicher
Dienst und Lebensmittelkontrolle, 25. Jahrgang – 4/2018, S. 209 bis 215, werden nochmals dargestellt. Auf den sogenannten Gehilfen-Vorsatz wird eingegangen.

Autoren:
Ch. Maisack
Büro der Landesbeauftragten für Tierschutzangelegenheiten
Hessisches Ministerium f. Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Rabitsch
Waldstraße 13
A – 9170 Ferlach

Tierschutzrechtliche Einziehung von Tieren

Kostentragungspflicht für den Halter kann auch über eine Einziehung hinaus bestehen

In der Praxis und nach der Systematik des Tierschutzgesetzes können bei besonders schwerwiegenden Tierschutzfällen eine vorläufige Fortnahme von Tieren auf Kosten des Halters und ggf. auch weiterführende Maßnahmen bis hin zu einem Eigentumsentzug gegenüber unzuverlässigen Haltern und Eigentümern erforderlich werden. Für den Eigentumsentzug nehmen neben Veräußerungsanordnungen die mit weniger rechtlichen Risiken behafteten Einziehungsanordnungen als Voraussetzung für eine folgende Übereignung der Tiere an zuverlässige Dritte weiterhin zu.

Autor:
S. Ludwig
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Landratsamt Göppingen
Pappelallee 10
73037 Göppingen

Illegaler Welpenhandel – Auswertung von Fällen 2017

Deutscher Tierschutzbund veröffentlicht Datenauswertung

Im Jahr 2017 war die Anzahl der Fälle von illegalem Heimtierhandel in Deutschland doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor. Das zeigt eine im November 2018 veröffentlichte Auswertung, in welcher durch Medienberichte oder betroffene Tierheime bekannt gewordene Fälle untersucht wurden. Insbesondere die zu früh von der Mutter getrennten, kranken Hundewelpen bringen die Tierheime, die bei der Notunterbringung für die Behörden einspringen, immer noch an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.

Autorinnen:
A. Furler-Mihali, L. Hoth, M. Gerlach, H. Mackensen
c/o L. Hoth
Deutscher Tierschutzbund e. V.
Spechtstraße 1
85579 Neubiberg

Süßwasserzierfische: Überarbeitung des TVT Merkblattes Nr. 125

Die Checkliste für die Beurteilung der vorübergehenden Haltung von Süßwasserzierfischen bei Importeuren und Großhändlern (Merkblatt Nr. 125) der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) wurde grundlegend überarbeitet. Zu dem Zweck wurde erstmalig ein Arbeitskreis gegründet, der neben Mitgliedern des Arbeitskreises 8 der TVT auch Vertreter der European Association of Fish Pathologists und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e. V. umfasste. Das überarbeitete Merkblatt 125 wurde mit einer Präambel ergänzt, in der auf die Haltungsnorm des Tierschutzgesetzes (§ 2) verwiesen wird und in der dargelegt wird, dass die Festlegung konkreter Grenzwerte, z. B. zur Besatzdichte, Beckengröße oder auch Wasserparametern in der Regel nicht möglich und auch nicht zielführend ist. Die Anforderungen des Merkblatts beziehen sich auf die vorübergehende und nicht auf eine dauerhafte Haltung von Süßwasserzierfischen. Die Bedeutung der Vorbeugung wird in der Präambel hervorgehoben. Für 2019 ist beabsichtigt, die Checkliste zur Überprüfung von Süßwasser-Zierfischhaltungen im Zoofachhandel (TVT-Merkblatt Nr. 37) in gleicher Weise zu überarbeiten.

Kontakt:
D. W. Kleingeld
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Task-Force Veterinärwesen
Eintrachtweg 19
30173 Hannover

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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Tierärzte e. V.

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96260 Weismain
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E-Mail: info@amtstierarzt.de

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