Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 1/2017

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 1/2017

Der Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands und die Empfehlungen zu seiner Umsetzung

Die Ausführungen zum Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands und zu den Empfehlungen zu seiner  Umsetzung in wichtigen tierärztlichen Tätigkeitsfeldern geben einen Überblick über die Entstehung und das Anliegen beider Dokumente. Es werden die Selbstverpflichtungen der deutschen Tierärzteschaft zum moralisch begründet richtigen Handeln dargelegt und inwieweit diese den sich ändernden gesellschaftlichen Erwartungen auf dem Gebiet der Mensch-Tier-Beziehungen gerecht werden. Abschließend wird erörtert, welche normative Bedeutung den beiden Dokumenten für die deutsche Tierärzteschaft zukommt.

Autoren:
Th. Blaha, P. Kunzmann
c/o Th.
Blaha
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT)
Wiesenweg 11
49456 Bakum

Die Nutzung der HI-Tier-Rinder-Datenbank unter epidemiologischen Aspekten

Die HI-Tier-Datenbank bietet neben zahlreichen Eingabe- und Abfrageoptionen unter anderem bezüglich Tierbewegungen, Tiergesundheitsstatus, etc. auch die Möglichkeit, epidemiologische Ermittlungen durchzuführen. Hierbei werden verschiedene Bereiche der täglichen Fragestellungen abgedeckt.

AutorIn:
P. Wenning, A. Holle
c/o A. Holle
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV)
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Zoonotische Infektionen mit Mycobacterium tuberculosis bei Rindern – Konsequenzen für staatliche Bekämpfungsvorschriften

Aktualisierung der Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes

Die Rindertuberkulose ist eine weltweit bedeutsame Zoonose, welche vornehmlich durch Mycobacterium (M.) bovis und M. caprae verursacht wird. In Deutschland konnte unlängst der nunmehr seit zwei Jahrzehnten bestehende „anerkannt  Rindertuberkulose-freie Status“ durch die Ergebnisse eines landesweiten Monitorings untermauert werden. Labordiagnostische Weiterentwicklungen haben in den letzten Jahren zur Aufnahme einer differenzierten diagnostischen Kaskade in die Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (RindTbV) geführt. Die vorliegende Arbeit beschreibt jedoch zwei Fälle von M. tuberculosis-Einträgen in Rinderbestände sowie die damit verbundenen diagnostischen Schwierigkeiten und Probleme für den Vollzug.

AutorInnen:
T. Eisenberg, H.-J. Bätza, I. Moser, S. A. Barth, S. Andres, M. Zschöck, Ch. Menge
c/o Ch. Menge
Friedrich-Loeffler-Institut
Institut für molekulare Pathogenese
Naumburger Straße 96a
07743 Jena

25 Jahre Monitoring in Baden-Württemberg (1991 – 2015) 

Salmonellenbekämpfung bei Legehennen – eine Erfolgsgeschichte

Anfang der 1990er Jahre wurden vermehrt humane Infektionen durch Salmonellen beobachtet. Häufig konnte dabei ein Zusammenhang mit dem Verzehr von Frischei haltigen Produkten hergestellt werden. In der Folge wurden die Hühnerbestände zunächst auf freiwilliger Ebene und später verpflichtend auf Salmonellen untersucht. Die Entwicklung der rechtlichen Vorgaben, sowie der Untersu-chungsbefunde in baden-württembergischen Legehennenbetrieben werden geschildert und diskutiert.

Autor:
J. Emele
Geflügelgesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Talstraße 17
88326 Aulendorf

Rohmilchausgabeautomaten in Selbstbedienung

Aufstellung, Betrieb und technische Ausstattung
Milcherzeuger setzen vermehrt für die Milchab-Hof-Abgabe Rohmilchaus-gabeautomaten in Selbstbedienung ein. Es gab bislang keine bundeseinheitliche Festlegung bezüglich Aufstellung und Betrieb von Rohmilchausgabeautomaten. Durch diese fehlenden Standards befinden sich z. Z. Anlagen im Einsatz die möglicherweise, durch Verwendung ungeeigneter Materialien und fehlerhafter Konstruktion auf Dauer keine Betriebssicherheit gewährleisten.

Autor:
K. Könneke
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dezernat 15
Eintrachtweg 19
30173 Hannover

Kühltemperaturen im Lebensmittelhandel

Daten und Fakten über manipulierte Kühltemperaturen
Die Sicherheit von kühlpflichtigen Lebensmitteln ist nur durch eine unterbrechungslose Einhaltung der Kühlkette erfüllbar. Um dies zu erreichen, müssen in Betriebsstätten durch den Lebensmittelunternehmer notwendige Voraussetzungen analysiert und eingerichtet sein, damit das notwendige Temperaturgeschehen (Temperaturverlauf) gesichert ist.

Autor:
B. Meyer
Landkreis Verden
Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz

Alveoläre Echinokokkose bei Wildschwein und Biber in Bayern

Die alveoläre Echinokokkose bei den Zwischenwirten Wildschwein und Biber wird im Rahmen der Wildbrethygiene in Bayern regelmäßig festgestellt und ist fl eischhygienerechtlich relevant. In den Jahren 2005 bis 2016 wurden 19 Organproben mit spezifischen Veränderungen zur weiteren Abklärung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingesandt und dort pathologisch-anatomisch sowie parasitologisch untersucht. Dieser Artikel beschreibt typische morphologische Veränderungen, anhand derer der Verdacht auf Finnen von Echinococcus multilocularis bei der Fleischuntersuchung ausgesprochen werden kann, und fasst die wichtigsten Aspekte zur Infektionsgefahr für den Menschen und fleischhygienerechtlichen Konsequenzen bei einem Nachweis von Finnen zusammen.

AutorInnen:
J. Drdlicek, M. Müller, J. Ehrlein, Th. Ewringmann, A. Hafner-Marx, U. Ebert, W. Breuer, B. K. Weber, A. Kupca,
S. Bork-Mimm, F. Th. Just
c/o Drdlicek/Müller/Just
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Landesinstitut Tiergesundheit II
Sachgebiet Pathologie, Parasitologie und Bienenkrankheiten (TG 6)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Schlachtung gravider Rinder

Bei der Schlachtung gravider Rinder stehen nicht nur die Belange des Schutzes des Muttertieres im Vordergrund, sondern auch die Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden bei dem Fetus. Dieser Zwischenbericht des drängenden und nach Lösung suchenden Themas ist eine Darstellung der aktuellen Sachlage in einem Schlachtbetrieb für das Jahr 2016.

Autorin:
L. Koiou
Landratsamt Enzkreis
Verbraucherschutz und Veterinäramt
Stuttgarter Straße 23
75179 Pforzheim

Antibiotikamonitoring nach Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle

Erfahrungsbericht über die Umsetzung der Kontrollen in einem Veterinäramt
Durch die 16. AMG-Novelle ist für die Veterinärämter ein zusätzlicher Überwachungsaufwand entstanden, der sich seit dem Erfassungszeitraum 2014 / II in halbjährlichem Turnus wiederholt. Die Datenextraktion und risikoorientierte  Kontrollvorplanung erfordern aufgrund der Datenmasse und Komplexität des Systems einen hohen Zeiteinsatz vom Überwachungspersonal. Die Erfahrung zeigt, dass unter den Tierhaltern ein steigendes Bewusstsein für den Arzneimittelbereich entsteht und der Einsatz von Antibiotikum kritischer hinterfragt wird.

Autorin:
M. Peer
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Hohenlohekreis
Hindenburgstraße 58
74613 Öhringen

Arzneimittelanwendung bei der Honigbiene

Rechtsverstöße durch den Imker und deren Ahndung
Arzneimittelanwendungen durch Imker am Bienenvolk sind häufig fehlerbehaftet und aufgrund der restriktiven Regelungen des Arzneimittelgesetzes handelt es sich bei Rechtsverstößen oft um Straftaten. Wogegen dürfen Bienenvölker unter welchen Bedingungen behandelt werden? Wo liegen die Problemfelder und wie gilt es damit umzugehen?

Autor:
G. Reinarz
Landratsamt Heidenheim
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim

Kupferversorgung bei Rindern in Mecklenburg-Vorpommern: Mangel oder Überschuss?

Die Kupferversorgung von Rindern ist je nach Haltungsform und Nutzungsrichtung sehr unterschiedlich. Zur Beurteilung der Versorgungs-Situation in Mecklenburg-Vorpommern wurden die Ergebnisse der Kupferbestimmung aus 256 Lebern ausgewertet, welche 2008 bis zum Herbst 2016 im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes und von Sektionstieren untersucht wurden. Die Auswertung erfolgte unter Berücksichtigung der Haltungsform der Herkunftsbetriebe.

AutorInnen:
C. Wolf, E. Hagemann, P. Wolf, S. Gerst
c/o C. Wolf
Landesamt für Landwirtschaft,Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18
18159 Rostock

Kein Gegensatz zwischen tierärztlicher Schweigepflicht und Tierschutz

Die in den Berufsordnungen der Landestierärztekammern und im Strafgesetzbuch (StGB) verankerte Schweigepflicht des Tierarztes wird oft in einen Gegensatz zu dessen Stellung als berufener Schützer der Tiere gebracht. Dazu gibt es aber keinen Grund. Zwar macht sich ein Tierarzt nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, wenn er unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes anvertraut oder sonst bekannt geworden ist. Wie aber bereits aus dem Merkmal „unbefugt“ hervorgeht, ist der Tierarzt von seiner Schweigepflicht entbunden, wenn öffentliche Belange die Bekanntgabe seiner Feststellungen (z. B. in Form einer Anzeige an die Überwachungsbehörde oder einer Strafanzeige) erforderlich machen.

Autor:
Ch. Maisack
Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Dircksenstraße 47
10178 Berlin

Kritische Anmerkungen zur Wurfabnahme in der Hundezucht

An dem Beispiel eines Tierschutzfalles wird die Praxis der Behandlung von Hundewelpen bei der Wurfabnahme erläutert. Die Tätowierung, das Setzen des Transponders und die Blutentnahme zwecks DNA- Bestimmung sind Arbeitsfelder, die in einigen Vereinen den Zuchtwarten übertragen wurden. Der Artikel ordnet diese Aktivitäten rechtlich ein und kommt zu dem Fazit, dass Handlungsbedarf besteht.

Autorin:
G. Maaß
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Königin-Luise-Straße 92
14195 Berlin

Enthornungsverbot bei erwachsenen Rindern

§ 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz normiert ein grundsätzliches Verbot der Enthornung von erwachsenen Rindern. Die Ausnahmetatbestände des Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) sind abschließend in dieser Norm genannt. Die tierärztliche Indikation muss sich auf das Tier selbst beziehen, dessen Enthornung angedacht ist. Die geforderte Einzelfallbetrachtung lässt einen Bezug auf eine ganze Tierart, Tiergruppe oder Tiere in bestimmten Haltungsformen nicht zu.

AutorIn:
Th. Leifeld, U. Engelking
Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung
Kreis Wesel
Jülicher Straße 4
46483 Wesel

Eine tierschutzwidrige Rackhaltung von Schlangen

Ein Fallbericht
Eine Schlangenzüchterin beantragte für die Zucht von Königspythons (Python regius) die ausschließliche Haltung in einem sogenannten Racksystem. Das zuständige Veterinäramt verband die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz jedoch mit Auflagen, die eine deutliche Einschränkung der Rackhaltung vorsahen. Die daraufhin von der Züchterin erhobene Klage beim Verwaltungsgericht wurde ebenso wie der beim Oberverwaltungsgericht gestellte Antrag auf Berufung abgewiesen.

Autorinnen:
E. Schneeloch, K. Henders
c/o K. Henders
Stadt Mönchengladbach
Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach

Ernährung und Tierschutz beim Nutzgeflügel

Die Ernährung des Nutzgeflügels orientiert sich klassischerweise am Bedarf für Erhaltung und Leistung der jeweiligen Individuen in Abhängigkeit von der Nutzung. Per se ist das für die Tierernährung keine besondere Herausforderung, wenn nicht gleichzeitig Diskussionen im Tierwohl und Tierschutz in der Nutzgeflügelhaltung deutlich an Brisanz gewonnen hätten. Im Spannungsfeld von Leistung, Tiergesundheit (Darm, Fußballen- und Skelettgesundheit sowie metabolische Probleme) und Wirtschaftlichkeit und Tierschutz (Federpicken, artgerechte Ernährung, etc.) ist die Tierernährung heute besonders gefordert. Unter Beachtung des genetisch determinierten hohen Leistungspotentials bewegt man sich häufig auf einem schmalen Grat zwischen dem, was die für die maximale Leistung notwendig wäre und den Erfahrungen aus der Tierernährung, die auch dem Tierschutzgedanken in der Fütterung einen größeren Stellenwert geben.

AutorInnen:
C. Rüben, J. Hankel, L. Klingenberg, C. Visscher
c/o C. Rüben
Region Hannover
Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Der Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands und die Empfehlungen zu seiner Umsetzung

Die Ausführungen zum Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte Deutschlands und zu den Empfehlungen zu seiner  Umsetzung in wichtigen tierärztlichen Tätigkeitsfeldern geben einen Überblick über die Entstehung und das Anliegen beider Dokumente. Es werden die Selbstverpflichtungen der deutschen Tierärzteschaft zum moralisch begründet richtigen Handeln dargelegt und inwieweit diese den sich ändernden gesellschaftlichen Erwartungen auf dem Gebiet der Mensch-Tier-Beziehungen gerecht werden. Abschließend wird erörtert, welche normative Bedeutung den beiden Dokumenten für die deutsche Tierärzteschaft zukommt.

Autoren:
Th. Blaha, P. Kunzmann
c/o Th.
Blaha
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT)
Wiesenweg 11
49456 Bakum

Die Nutzung der HI-Tier-Rinder-Datenbank unter epidemiologischen Aspekten

Die HI-Tier-Datenbank bietet neben zahlreichen Eingabe- und Abfrageoptionen unter anderem bezüglich Tierbewegungen, Tiergesundheitsstatus, etc. auch die Möglichkeit, epidemiologische Ermittlungen durchzuführen. Hierbei werden verschiedene Bereiche der täglichen Fragestellungen abgedeckt.

AutorIn:
P. Wenning, A. Holle
c/o A. Holle
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV)
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Zoonotische Infektionen mit Mycobacterium tuberculosis bei Rindern – Konsequenzen für staatliche Bekämpfungsvorschriften

Aktualisierung der Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes

Die Rindertuberkulose ist eine weltweit bedeutsame Zoonose, welche vornehmlich durch Mycobacterium (M.) bovis und M. caprae verursacht wird. In Deutschland konnte unlängst der nunmehr seit zwei Jahrzehnten bestehende „anerkannt  Rindertuberkulose-freie Status“ durch die Ergebnisse eines landesweiten Monitorings untermauert werden. Labordiagnostische Weiterentwicklungen haben in den letzten Jahren zur Aufnahme einer differenzierten diagnostischen Kaskade in die Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (RindTbV) geführt. Die vorliegende Arbeit beschreibt jedoch zwei Fälle von M. tuberculosis-Einträgen in Rinderbestände sowie die damit verbundenen diagnostischen Schwierigkeiten und Probleme für den Vollzug.

AutorInnen:
T. Eisenberg, H.-J. Bätza, I. Moser, S. A. Barth, S. Andres, M. Zschöck, Ch. Menge
c/o Ch. Menge
Friedrich-Loeffler-Institut
Institut für molekulare Pathogenese
Naumburger Straße 96a
07743 Jena

25 Jahre Monitoring in Baden-Württemberg (1991 – 2015) 

Salmonellenbekämpfung bei Legehennen – eine Erfolgsgeschichte

Anfang der 1990er Jahre wurden vermehrt humane Infektionen durch Salmonellen beobachtet. Häufig konnte dabei ein Zusammenhang mit dem Verzehr von Frischei haltigen Produkten hergestellt werden. In der Folge wurden die Hühnerbestände zunächst auf freiwilliger Ebene und später verpflichtend auf Salmonellen untersucht. Die Entwicklung der rechtlichen Vorgaben, sowie der Untersu-chungsbefunde in baden-württembergischen Legehennenbetrieben werden geschildert und diskutiert.

Autor:
J. Emele
Geflügelgesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Talstraße 17
88326 Aulendorf

Rohmilchausgabeautomaten in Selbstbedienung

Aufstellung, Betrieb und technische Ausstattung
Milcherzeuger setzen vermehrt für die Milchab-Hof-Abgabe Rohmilchaus-gabeautomaten in Selbstbedienung ein. Es gab bislang keine bundeseinheitliche Festlegung bezüglich Aufstellung und Betrieb von Rohmilchausgabeautomaten. Durch diese fehlenden Standards befinden sich z. Z. Anlagen im Einsatz die möglicherweise, durch Verwendung ungeeigneter Materialien und fehlerhafter Konstruktion auf Dauer keine Betriebssicherheit gewährleisten.

Autor:
K. Könneke
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dezernat 15
Eintrachtweg 19
30173 Hannover

Kühltemperaturen im Lebensmittelhandel

Daten und Fakten über manipulierte Kühltemperaturen
Die Sicherheit von kühlpflichtigen Lebensmitteln ist nur durch eine unterbrechungslose Einhaltung der Kühlkette erfüllbar. Um dies zu erreichen, müssen in Betriebsstätten durch den Lebensmittelunternehmer notwendige Voraussetzungen analysiert und eingerichtet sein, damit das notwendige Temperaturgeschehen (Temperaturverlauf) gesichert ist.

Autor:
B. Meyer
Landkreis Verden
Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz

Alveoläre Echinokokkose bei Wildschwein und Biber in Bayern

Die alveoläre Echinokokkose bei den Zwischenwirten Wildschwein und Biber wird im Rahmen der Wildbrethygiene in Bayern regelmäßig festgestellt und ist fl eischhygienerechtlich relevant. In den Jahren 2005 bis 2016 wurden 19 Organproben mit spezifischen Veränderungen zur weiteren Abklärung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingesandt und dort pathologisch-anatomisch sowie parasitologisch untersucht. Dieser Artikel beschreibt typische morphologische Veränderungen, anhand derer der Verdacht auf Finnen von Echinococcus multilocularis bei der Fleischuntersuchung ausgesprochen werden kann, und fasst die wichtigsten Aspekte zur Infektionsgefahr für den Menschen und fleischhygienerechtlichen Konsequenzen bei einem Nachweis von Finnen zusammen.

AutorInnen:
J. Drdlicek, M. Müller, J. Ehrlein, Th. Ewringmann, A. Hafner-Marx, U. Ebert, W. Breuer, B. K. Weber, A. Kupca,
S. Bork-Mimm, F. Th. Just
c/o Drdlicek/Müller/Just
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Landesinstitut Tiergesundheit II
Sachgebiet Pathologie, Parasitologie und Bienenkrankheiten (TG 6)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Schlachtung gravider Rinder

Bei der Schlachtung gravider Rinder stehen nicht nur die Belange des Schutzes des Muttertieres im Vordergrund, sondern auch die Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden bei dem Fetus. Dieser Zwischenbericht des drängenden und nach Lösung suchenden Themas ist eine Darstellung der aktuellen Sachlage in einem Schlachtbetrieb für das Jahr 2016.

Autorin:
L. Koiou
Landratsamt Enzkreis
Verbraucherschutz und Veterinäramt
Stuttgarter Straße 23
75179 Pforzheim

Antibiotikamonitoring nach Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle

Erfahrungsbericht über die Umsetzung der Kontrollen in einem Veterinäramt
Durch die 16. AMG-Novelle ist für die Veterinärämter ein zusätzlicher Überwachungsaufwand entstanden, der sich seit dem Erfassungszeitraum 2014 / II in halbjährlichem Turnus wiederholt. Die Datenextraktion und risikoorientierte  Kontrollvorplanung erfordern aufgrund der Datenmasse und Komplexität des Systems einen hohen Zeiteinsatz vom Überwachungspersonal. Die Erfahrung zeigt, dass unter den Tierhaltern ein steigendes Bewusstsein für den Arzneimittelbereich entsteht und der Einsatz von Antibiotikum kritischer hinterfragt wird.

Autorin:
M. Peer
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Hohenlohekreis
Hindenburgstraße 58
74613 Öhringen

Arzneimittelanwendung bei der Honigbiene

Rechtsverstöße durch den Imker und deren Ahndung
Arzneimittelanwendungen durch Imker am Bienenvolk sind häufig fehlerbehaftet und aufgrund der restriktiven Regelungen des Arzneimittelgesetzes handelt es sich bei Rechtsverstößen oft um Straftaten. Wogegen dürfen Bienenvölker unter welchen Bedingungen behandelt werden? Wo liegen die Problemfelder und wie gilt es damit umzugehen?

Autor:
G. Reinarz
Landratsamt Heidenheim
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim

Kupferversorgung bei Rindern in Mecklenburg-Vorpommern: Mangel oder Überschuss?

Die Kupferversorgung von Rindern ist je nach Haltungsform und Nutzungsrichtung sehr unterschiedlich. Zur Beurteilung der Versorgungs-Situation in Mecklenburg-Vorpommern wurden die Ergebnisse der Kupferbestimmung aus 256 Lebern ausgewertet, welche 2008 bis zum Herbst 2016 im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes und von Sektionstieren untersucht wurden. Die Auswertung erfolgte unter Berücksichtigung der Haltungsform der Herkunftsbetriebe.

AutorInnen:
C. Wolf, E. Hagemann, P. Wolf, S. Gerst
c/o C. Wolf
Landesamt für Landwirtschaft,Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18
18159 Rostock

Kein Gegensatz zwischen tierärztlicher Schweigepflicht und Tierschutz

Die in den Berufsordnungen der Landestierärztekammern und im Strafgesetzbuch (StGB) verankerte Schweigepflicht des Tierarztes wird oft in einen Gegensatz zu dessen Stellung als berufener Schützer der Tiere gebracht. Dazu gibt es aber keinen Grund. Zwar macht sich ein Tierarzt nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar, wenn er unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes anvertraut oder sonst bekannt geworden ist. Wie aber bereits aus dem Merkmal „unbefugt“ hervorgeht, ist der Tierarzt von seiner Schweigepflicht entbunden, wenn öffentliche Belange die Bekanntgabe seiner Feststellungen (z. B. in Form einer Anzeige an die Überwachungsbehörde oder einer Strafanzeige) erforderlich machen.

Autor:
Ch. Maisack
Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Dircksenstraße 47
10178 Berlin

Kritische Anmerkungen zur Wurfabnahme in der Hundezucht

An dem Beispiel eines Tierschutzfalles wird die Praxis der Behandlung von Hundewelpen bei der Wurfabnahme erläutert. Die Tätowierung, das Setzen des Transponders und die Blutentnahme zwecks DNA- Bestimmung sind Arbeitsfelder, die in einigen Vereinen den Zuchtwarten übertragen wurden. Der Artikel ordnet diese Aktivitäten rechtlich ein und kommt zu dem Fazit, dass Handlungsbedarf besteht.

Autorin:
G. Maaß
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Königin-Luise-Straße 92
14195 Berlin

Enthornungsverbot bei erwachsenen Rindern

§ 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz normiert ein grundsätzliches Verbot der Enthornung von erwachsenen Rindern. Die Ausnahmetatbestände des Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) sind abschließend in dieser Norm genannt. Die tierärztliche Indikation muss sich auf das Tier selbst beziehen, dessen Enthornung angedacht ist. Die geforderte Einzelfallbetrachtung lässt einen Bezug auf eine ganze Tierart, Tiergruppe oder Tiere in bestimmten Haltungsformen nicht zu.

AutorIn:
Th. Leifeld, U. Engelking
Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung
Kreis Wesel
Jülicher Straße 4
46483 Wesel

Eine tierschutzwidrige Rackhaltung von Schlangen

Ein Fallbericht
Eine Schlangenzüchterin beantragte für die Zucht von Königspythons (Python regius) die ausschließliche Haltung in einem sogenannten Racksystem. Das zuständige Veterinäramt verband die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz jedoch mit Auflagen, die eine deutliche Einschränkung der Rackhaltung vorsahen. Die daraufhin von der Züchterin erhobene Klage beim Verwaltungsgericht wurde ebenso wie der beim Oberverwaltungsgericht gestellte Antrag auf Berufung abgewiesen.

Autorinnen:
E. Schneeloch, K. Henders
c/o K. Henders
Stadt Mönchengladbach
Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach

Ernährung und Tierschutz beim Nutzgeflügel

Die Ernährung des Nutzgeflügels orientiert sich klassischerweise am Bedarf für Erhaltung und Leistung der jeweiligen Individuen in Abhängigkeit von der Nutzung. Per se ist das für die Tierernährung keine besondere Herausforderung, wenn nicht gleichzeitig Diskussionen im Tierwohl und Tierschutz in der Nutzgeflügelhaltung deutlich an Brisanz gewonnen hätten. Im Spannungsfeld von Leistung, Tiergesundheit (Darm, Fußballen- und Skelettgesundheit sowie metabolische Probleme) und Wirtschaftlichkeit und Tierschutz (Federpicken, artgerechte Ernährung, etc.) ist die Tierernährung heute besonders gefordert. Unter Beachtung des genetisch determinierten hohen Leistungspotentials bewegt man sich häufig auf einem schmalen Grat zwischen dem, was die für die maximale Leistung notwendig wäre und den Erfahrungen aus der Tierernährung, die auch dem Tierschutzgedanken in der Fütterung einen größeren Stellenwert geben.

AutorInnen:
C. Rüben, J. Hankel, L. Klingenberg, C. Visscher
c/o C. Rüben
Region Hannover
Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.

In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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