Amtstierärztlicher Dienst 1/2016 – Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 1/2016

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 1/2016

Verbreitung multiresistenter Keime über eine Krankenhausküche

Ein Fallbericht über einen lebensmittelbedingten Ausbruch mit Carbapenem-resistenten Enterobacteriaceae (4-MRGN) in einem südhessischen Klinikum

Multiresistente gramnegative Keime („MRGN“) stellen ein zunehmendes Problem in der Krankenhausversorgung dar, insbesondere wenn sie auch gegen die Reserveantibiotika aus der Gruppe der Carbapeneme resistent sind („4-MRGN“). Im Rahmen eines Ausbruchgeschehens an einem südhessischen Klinikum wurden 4-MRGN aus dem Klinikbetrieb in den Küchenbereich verschleppt und konnten sich im dortigen Abwassersystem festsetzen. Durch Hygienefehler im Küchenbetrieb kam es zu einer Einschleppung dieser Keime aus dem Abwasserbereich in verzehrfertige Lebensmittel. Über die Klinikküche konnten sich die multiresistenten Keime und deren Resistenzgene somit im gesamten Klinikbetrieb verteilen. Nach unserer Einschätzung sind mit 4-MRGN kontaminierte verzehrfertige Lebensmittel – zumindest in der Krankenhausver-sorgung – als nicht sicher im Sinne von Art. 14 der VO (EG) Nr. 178 / 2002 zu bewerten. Durch die Umsetzung lebensmittelrechtlicher Maßnahmen im Küchenbetrieb konnte der Ausbruch gestoppt werden. Nach hiesiger Kenntnis handelt sich um die erste Beschreibung eines lebensmittelbedingten Ausbruchsgeschehens mit 4-MRGN. Die Erkenntnisse aus dem Fall ergeben Handlungsbedarf für vergleichbare Lebensmittelunternehmer und die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Autoren:
T. Lackner
Regierungspräsidium Darmstadt
68278 Darmstadt

C. Schulze
Landkreis Groß-Gerau
Fachdienst Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Wilhelm-Seipp-Str. 9
64521 Groß-Gerau

A. P. Schiffmann
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Schubertsr. 60
35392 Gießen

Überwachung von Tagesmüttern als Lebensmittelunternehmer

Erfahrungen aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Vorpommern-Greifswald

Tagesmütter werden in Deutschland als Lebensmittelunternehmer im Sinne der VO (EG) 178 / 2002 angesehen. Sie müssen als solche die Anforderungen des EU-Lebensmittelhygienerechtes erfüllen und dürfen nur sichere Lebensmittel im Sinne des Artikels 14 genannter Verordnung an die ihnen anvertrauten Kinder verabreichen. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungs-behörden haben bei der Kontrolle von Tagespflegeeinrichtungen (Tagesmüttern) erhebliche Ermessensspielräume und nutzen diese auch. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden Tagesmütter anlassbezogen überwacht. Dabei wird auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt gesetzt. Die lebensmittelhygienischen Voraussetzungen für die Versorgung von Kindern mit Lebensmitteln durch Tagesmütter wurden in einem Merkblatt zusammengefasst.

Korrespondierende Autorin:
D. Barner
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Demminer Str. 71-74
17389 Anklam

Einfluss von Serotitiden auf die mikrobiologische Qualität von Broilerfleisch

Weltweit werden bei der kommerziellen Hähnchenaufzucht fibrinös-eitrige Gelenksentzündungen beobachtet. Die Entstehung dieses Krankheitsbildes wird durch viele Faktoren beeinflusst und resultiert in hochgradigen klinischen Veränderungen nach dem Tod der Tiere. Zur Klärung, inwieweit dies mikrobiologische Lebensmittelsicherheits- und Prozesshygienekriterien von Geflügelfleisch beeinträchtigen kann, untersuchten Wiebke et al. den Einfluss von fibrinös-eitriger Polyserositis auf mikrobiologische Parameter von Hähnchenschlachtkörpern. Die Ergebnisse zeigen, dass die Läsionen am Schlachtkörper nicht zu höheren Keimzahlen oder Kontaminationsraten des Fleisches im Vergleich zu Tieren ohne Polyserositis führten.

bearbeitet von:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus

Besitz- und Eigentumsentzug nach § 16a Tierschutzgesetz

In der Praxis und nach der Systematik des § 16a Tierschutzgesetz können in besonders schwerwiegenden Tierschutzfällen eine vorläufige Fortnahme von Tieren, eine Haltungsuntersagung und schließlich auch ein Eigentumsentzug 1 gegenüber dem jeweiligen Halter und Eigentümer erforderlich werden 2. Eine völlig einheitliche behördliche Vorgehensweise hatte sich insbesondere hinsichtlich des schwerwiegenden Rechtseingriffs eines Eigentumsentzugs noch nicht entwickelt. So sahen beispielsweise viele Tierschutzbehörden und mehrfach das VG Stuttgart 3 die tierschutzrechtliche Einziehung als rechtmäßig an. Dagegen hat beispielsweise das VG Karlsruhe in einem Beschluss 4 vom Januar 2014 noch darauf verwiesen, dass eine Umdeutung einer behördlichen Einziehungsanordnung in eine Veräußerungsanordnung ggf. im Hauptsacheverfahren zu prüfen sei. Der VGH Mannheim hat nun mit unanfechtbarem Beschluss 5 vom September 2014 eine Hundefortnahme, eine ergänzende Tierhaltungsuntersagung und insbesondere auch die behördliche Einziehungsanordnung für 19 Hunde als rechtmäßig angesehen und die Beschwerde gegen den vorausgegangenen Beschluss des VG Stuttgart zurückgewiesen.

Autor:
S. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73033 Göppingen

Zur Drittauflage des Kommentars zum Tierschutzgesetz von Hirt/Maisack/Moritz

Der Kommentar zum Tierschutzgesetz von Almuth Hirt, Christoph Maisack und Johanna Moritz ist am 18. Dezember 2015 in der dritten Auflage erschienen. Auf 1210 Seiten werden u. a. die Verhaltensbedürfnisse aller üblichen Nutztiere und die rechtlichen Voraussetzungen für ein behördliches Eingreifen gegenüber tierschutzwidrigen Vorgängen beschrieben. Ausführlich wird auch auf aktuelle und streitige Themen eingegangen, u. a. auf das rituelle betäubungslose Schlachten (Schächten, s. S. 248 – 266), auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Durchführung von Tierversuchen (s. S. 302 – 313, 331 – 349 und 352 – 360), auf zentrale Gesetzesbegriffe wie den „vernünftigen Grund“ (s. S. 102 – 120 und 487 – 489) und auf das Gebot zu verhaltensgerechter Unterbringung von Tieren (s. S. 130 – 141) sowie den Umgang mit Fund- und herrenlosen Tieren (s. S. 55 – 60). Ein etwa 50 Seiten umfassendes Literaturverzeichnis sowie ein überaus umfangreiches Sachverzeichnis runden das Buch ab.

Autor:
C. Maisack
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Kernerplatz 2
70182 Stutttgart

Gegendarstellung zum Artikel von Hr. Dr. Tuengerthal:

„Überlegungen zum sachgerechten Betäuben von Welsen durch Eingabe derselben in Eiswasser“ veröffentlicht in „Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle“ 3/2015 auf den Seiten 160 bis 162

Herr Dr. Tuengerthal fasst in diesem Artikel aus seiner Sicht die aktuelle Rechtslage zum Thema Fischschlachtung in Deutschland und der Schweiz zusammen und nimmt Bezug auf Untersuchungen von Hr. Prof. Steinhagen aus den Jahren 2012 und 2013. Er kommt zu dem Schluss, dass aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse die Eiswassermethode mit der „geringsten Belastung für die afrikanischen Welse verbunden ist“ und daher die deutsche und die eidgenössische Gesetzgebung dahingehend angepasst werden sollten. Diese Aussage ist jedoch aus fachlicher Sicht nicht zutreffend. Die Eiswasserbetäubung ist vielmehr tierschutzwidrig und daher aus gutem Grund rechtlich nicht zulässig.

Korrespondierender Autor:
V. Harter. 
Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim

Die neue Tiergesundheitsverordnung der EU kurz vor Veröffentlichung

Der Entwurf der EU-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu übertragbaren Krankheiten, „Regulation on transmissible animal diseases“ ehemals „Animal Health Law“ genannt, befindet sich kurz vor Veröffentlichung. Die am 15. April 2014 beschlossene und im September 2014 bestätigte Version des EU-Parlaments zum Entwurf der Verordnung wurde dem nach monatelanger Diskussion entwickelte Kompromisstext des Europäischen Rates (Vertreter der Mitgliedstaaten) gegenübergestellt und mit Vertretern der EU-Kommission im Rahmen der sogenannten „Trilog-Gespräche“ in den letzten Monaten verhandelt. Dem Ergebnis dieser Verhandlungen ist im Europäischen Rat zugestimmt worden. Das ca. 330 Seiten umfassende Rechtswerk sei hier in Kürze dargestellt.

Autorin:
C. Rossi-Broy
VLA Tempelhof-Schönesberg
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Epidemiologische Analyse in einem Legehennenbetrieb nach dem Ausbruch von Salmonella enteritidis

Im November 2013 wurde durch die amtliche Probennahme in einem Legehennenbetrieb in Nordrhein-Westfalen Salmonella enteritidis festgestellt. Der Betrieb wurde daraufhin gesperrt und gemäß der Salmonellen-Verordnung gemaßregelt. Im Rahmen der Seuchenbekämpfung wurden umfangreiche epidemiologische Ermittlungen in dem Ausbruchsbetrieb durchgeführt. Der nachfolgende Artikel soll den Verlauf und die Ergebnisse dieser Ermittlungen darstellen. Des Weiteren soll aufgezeigt werden, dass eine regelmäßige Impfung gegen Salmonellen alleine nicht ausreicht, den Eintrag von Salmonellen in einen Bestand zu verhindern, sondern dass nur durch ein konsequentes Hygienemanagement sowohl die Einschleppung als auch die Ausbreitung von Salmonellen im Bestand verhindert werden kann.

Autorin:
N. Cirocki
Veterinärwesen
für die Städte Remscheid. Solingen, Wuppertal

Übung macht den Meister, Erfahrungen aus einer Tierseuchenübung

Der Erzgebirgskreis besteht seit dem 1.8.2008. Er wurde im Rahmen einer Kreisgebiets und Funktionalreform in Sachsen aus den Altlandkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg gebildet. Im Laufe der darauf folgenden Jahre wurden auch die Verwaltungsstrukturen angepasst. In dem nun einwohnerreichsten Landkreis Sachsens befindet sich das Referat LÜVA (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt) an den zwei Standorten in Aue und Marienberg. Vor diesem Hintergrund sowie im Lichte des neuen Tiergesundheitsgesetzes und speziell der neueren seuchenhygienischen Herausforderungen durch die Gefahr aufgrund der Afrikanischen Schweinepest in Europa wurde eine Tierseuchenübung im grenznahen Gebiet zur Tschechischen Republik durchgeführt. Ziel war die Überprüfung der Tierseuchenalarmplanung sowie einzelner Konzepte des Personenschutzes und Probentransportes sowie der generellen Ablaufplanung im Zusammenspiel der beteiligten Kräfte. Neben den Abklatschpräparaten, die den Erfolg von abschließenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen überprüfen sollten, wurde ein neuartiges Konzept erprobt, welches unter Verwendung von fluoreszierenden Farbstoffen dasselbe Ziel verfolgt. Die Planung und der Ablauf der Übung werden hier übersichtlich dargestellt und die „lessons learned“ kurz diskutiert.

Korrespondierende Autoren:
M. Pfeffer
Institut für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen
Veterinärmedizinische Fakultät Universität Leipzig
An den Tierkliniken 1
04103 Leipzig

M. Stein
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz

Sanierung eines Gebietes im Landkreis Amberg-Sulzbach von Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

Im Jahr 2015 gelang es unter Aufsicht und Koordination durch das Veterinäramt Amberg und Einsatz von Fachpersonal, ein Teilgebiet des Landkreises Amberg-Sulzbach von Amerikanischer Faulbrut der Bienen zu sanieren. Die Diagnostik mittels Futterkranzproben war belastbar. Die Therapie der mit AFB befallenen Bienenstände durch Kunstschwarmverfahren hatte sich als effektiv und ausreichend erwiesen. Kontrolluntersuchungen des Erfolgs der Kunstschwarmverfahren wurden zwei Monate danach durchgeführt. Die Durchführung der Futterkranzprobenahmen und insbesondere der Kunstschwarmverfahren sowie die Beseitigung von infi ziertem Bienenmaterial durch die Bienengesundheitswarte waren wesentliche Voraussetzungen für das Gelingen des Projekts. Hilfreich für die Akzeptanz war, dass die Kosten für die Untersuchung der Futterkranzproben und Entschädigungen in Höhe von 50 % des gemeinen Wertes der Bienenvölker bei der Durchführung der Kunstschwarmverfahren durch die Bayer. Tierseuchenkasse übernommen wurde.

Autor:
W. Pilz
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Veterinäramt
Hockermühlstr. 53
92224 Amberg

Risikoorientierte Planung der Überwachung tierärztlicher Hausapotheken

Konzept zur Weiterentwicklung und Diskussion eines bundeseinheitlichen Vorgehens

Der Artikel spricht sich für die Einführung eines standardisierten und bundeseinheitlichen Systems der Festlegung der notwendigen Häufigkeit der amtlichen risikoorientierten Überwachung tierärztlicher Hausapotheken aus. Er führt mit der Darstellung der derzeitigen Situation in das Thema ein und stellt eine Methode vor, nach der ein System der risikoorientierten Überwachung eingeführt werden könnte. Es werden Vor- und Nachteile der Verfahrensweise diskutiert und ein Fazit gezogen. Der risikoorientierte Ansatz wäre zeitgemäßer und schafft Anreize zur Erhöhung der Eigenverantwortung der praktizierenden Tierärzte. Auch wäre damit eine gezielte einheitliche Überwachung über Bundesländergrenzen hinweg zu gewährleisten.

Autor:
K. Giffey
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Verbreitung multiresistenter Keime über eine Krankenhausküche

Ein Fallbericht über einen lebensmittelbedingten Ausbruch mit Carbapenem-resistenten Enterobacteriaceae (4-MRGN) in einem südhessischen Klinikum

Multiresistente gramnegative Keime („MRGN“) stellen ein zunehmendes Problem in der Krankenhausversorgung dar, insbesondere wenn sie auch gegen die Reserveantibiotika aus der Gruppe der Carbapeneme resistent sind („4-MRGN“). Im Rahmen eines Ausbruchgeschehens an einem südhessischen Klinikum wurden 4-MRGN aus dem Klinikbetrieb in den Küchenbereich verschleppt und konnten sich im dortigen Abwassersystem festsetzen. Durch Hygienefehler im Küchenbetrieb kam es zu einer Einschleppung dieser Keime aus dem Abwasserbereich in verzehrfertige Lebensmittel. Über die Klinikküche konnten sich die multiresistenten Keime und deren Resistenzgene somit im gesamten Klinikbetrieb verteilen. Nach unserer Einschätzung sind mit 4-MRGN kontaminierte verzehrfertige Lebensmittel – zumindest in der Krankenhausver-sorgung – als nicht sicher im Sinne von Art. 14 der VO (EG) Nr. 178 / 2002 zu bewerten. Durch die Umsetzung lebensmittelrechtlicher Maßnahmen im Küchenbetrieb konnte der Ausbruch gestoppt werden. Nach hiesiger Kenntnis handelt sich um die erste Beschreibung eines lebensmittelbedingten Ausbruchsgeschehens mit 4-MRGN. Die Erkenntnisse aus dem Fall ergeben Handlungsbedarf für vergleichbare Lebensmittelunternehmer und die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Autoren:
T. Lackner
Regierungspräsidium Darmstadt
68278 Darmstadt

C. Schulze
Landkreis Groß-Gerau
Fachdienst Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Wilhelm-Seipp-Str. 9
64521 Groß-Gerau

A. P. Schiffmann
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Schubertsr. 60
35392 Gießen

Überwachung von Tagesmüttern als Lebensmittelunternehmer

Erfahrungen aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Vorpommern-Greifswald

Tagesmütter werden in Deutschland als Lebensmittelunternehmer im Sinne der VO (EG) 178 / 2002 angesehen. Sie müssen als solche die Anforderungen des EU-Lebensmittelhygienerechtes erfüllen und dürfen nur sichere Lebensmittel im Sinne des Artikels 14 genannter Verordnung an die ihnen anvertrauten Kinder verabreichen. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungs-behörden haben bei der Kontrolle von Tagespflegeeinrichtungen (Tagesmüttern) erhebliche Ermessensspielräume und nutzen diese auch. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden Tagesmütter anlassbezogen überwacht. Dabei wird auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt gesetzt. Die lebensmittelhygienischen Voraussetzungen für die Versorgung von Kindern mit Lebensmitteln durch Tagesmütter wurden in einem Merkblatt zusammengefasst.

Korrespondierende Autorin:
D. Barner
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Demminer Str. 71-74
17389 Anklam

Einfluss von Serotitiden auf die mikrobiologische Qualität von Broilerfleisch

Weltweit werden bei der kommerziellen Hähnchenaufzucht fibrinös-eitrige Gelenksentzündungen beobachtet. Die Entstehung dieses Krankheitsbildes wird durch viele Faktoren beeinflusst und resultiert in hochgradigen klinischen Veränderungen nach dem Tod der Tiere. Zur Klärung, inwieweit dies mikrobiologische Lebensmittelsicherheits- und Prozesshygienekriterien von Geflügelfleisch beeinträchtigen kann, untersuchten Wiebke et al. den Einfluss von fibrinös-eitriger Polyserositis auf mikrobiologische Parameter von Hähnchenschlachtkörpern. Die Ergebnisse zeigen, dass die Läsionen am Schlachtkörper nicht zu höheren Keimzahlen oder Kontaminationsraten des Fleisches im Vergleich zu Tieren ohne Polyserositis führten.

bearbeitet von:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus

Besitz- und Eigentumsentzug nach § 16a Tierschutzgesetz

In der Praxis und nach der Systematik des § 16a Tierschutzgesetz können in besonders schwerwiegenden Tierschutzfällen eine vorläufige Fortnahme von Tieren, eine Haltungsuntersagung und schließlich auch ein Eigentumsentzug 1 gegenüber dem jeweiligen Halter und Eigentümer erforderlich werden 2. Eine völlig einheitliche behördliche Vorgehensweise hatte sich insbesondere hinsichtlich des schwerwiegenden Rechtseingriffs eines Eigentumsentzugs noch nicht entwickelt. So sahen beispielsweise viele Tierschutzbehörden und mehrfach das VG Stuttgart 3 die tierschutzrechtliche Einziehung als rechtmäßig an. Dagegen hat beispielsweise das VG Karlsruhe in einem Beschluss 4 vom Januar 2014 noch darauf verwiesen, dass eine Umdeutung einer behördlichen Einziehungsanordnung in eine Veräußerungsanordnung ggf. im Hauptsacheverfahren zu prüfen sei. Der VGH Mannheim hat nun mit unanfechtbarem Beschluss 5 vom September 2014 eine Hundefortnahme, eine ergänzende Tierhaltungsuntersagung und insbesondere auch die behördliche Einziehungsanordnung für 19 Hunde als rechtmäßig angesehen und die Beschwerde gegen den vorausgegangenen Beschluss des VG Stuttgart zurückgewiesen.

Autor:
S. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73033 Göppingen

Zur Drittauflage des Kommentars zum Tierschutzgesetz von Hirt/Maisack/Moritz

Der Kommentar zum Tierschutzgesetz von Almuth Hirt, Christoph Maisack und Johanna Moritz ist am 18. Dezember 2015 in der dritten Auflage erschienen. Auf 1210 Seiten werden u. a. die Verhaltensbedürfnisse aller üblichen Nutztiere und die rechtlichen Voraussetzungen für ein behördliches Eingreifen gegenüber tierschutzwidrigen Vorgängen beschrieben. Ausführlich wird auch auf aktuelle und streitige Themen eingegangen, u. a. auf das rituelle betäubungslose Schlachten (Schächten, s. S. 248 – 266), auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Durchführung von Tierversuchen (s. S. 302 – 313, 331 – 349 und 352 – 360), auf zentrale Gesetzesbegriffe wie den „vernünftigen Grund“ (s. S. 102 – 120 und 487 – 489) und auf das Gebot zu verhaltensgerechter Unterbringung von Tieren (s. S. 130 – 141) sowie den Umgang mit Fund- und herrenlosen Tieren (s. S. 55 – 60). Ein etwa 50 Seiten umfassendes Literaturverzeichnis sowie ein überaus umfangreiches Sachverzeichnis runden das Buch ab.

Autor:
C. Maisack
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Kernerplatz 2
70182 Stutttgart

Gegendarstellung zum Artikel von Hr. Dr. Tuengerthal:

„Überlegungen zum sachgerechten Betäuben von Welsen durch Eingabe derselben in Eiswasser“ veröffentlicht in „Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle“ 3/2015 auf den Seiten 160 bis 162

Herr Dr. Tuengerthal fasst in diesem Artikel aus seiner Sicht die aktuelle Rechtslage zum Thema Fischschlachtung in Deutschland und der Schweiz zusammen und nimmt Bezug auf Untersuchungen von Hr. Prof. Steinhagen aus den Jahren 2012 und 2013. Er kommt zu dem Schluss, dass aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse die Eiswassermethode mit der „geringsten Belastung für die afrikanischen Welse verbunden ist“ und daher die deutsche und die eidgenössische Gesetzgebung dahingehend angepasst werden sollten. Diese Aussage ist jedoch aus fachlicher Sicht nicht zutreffend. Die Eiswasserbetäubung ist vielmehr tierschutzwidrig und daher aus gutem Grund rechtlich nicht zulässig.

Korrespondierender Autor:
V. Harter. 
Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim

Die neue Tiergesundheitsverordnung der EU kurz vor Veröffentlichung

Der Entwurf der EU-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu übertragbaren Krankheiten, „Regulation on transmissible animal diseases“ ehemals „Animal Health Law“ genannt, befindet sich kurz vor Veröffentlichung. Die am 15. April 2014 beschlossene und im September 2014 bestätigte Version des EU-Parlaments zum Entwurf der Verordnung wurde dem nach monatelanger Diskussion entwickelte Kompromisstext des Europäischen Rates (Vertreter der Mitgliedstaaten) gegenübergestellt und mit Vertretern der EU-Kommission im Rahmen der sogenannten „Trilog-Gespräche“ in den letzten Monaten verhandelt. Dem Ergebnis dieser Verhandlungen ist im Europäischen Rat zugestimmt worden. Das ca. 330 Seiten umfassende Rechtswerk sei hier in Kürze dargestellt.

Autorin:
C. Rossi-Broy
VLA Tempelhof-Schönesberg
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Epidemiologische Analyse in einem Legehennenbetrieb nach dem Ausbruch von Salmonella enteritidis

Im November 2013 wurde durch die amtliche Probennahme in einem Legehennenbetrieb in Nordrhein-Westfalen Salmonella enteritidis festgestellt. Der Betrieb wurde daraufhin gesperrt und gemäß der Salmonellen-Verordnung gemaßregelt. Im Rahmen der Seuchenbekämpfung wurden umfangreiche epidemiologische Ermittlungen in dem Ausbruchsbetrieb durchgeführt. Der nachfolgende Artikel soll den Verlauf und die Ergebnisse dieser Ermittlungen darstellen. Des Weiteren soll aufgezeigt werden, dass eine regelmäßige Impfung gegen Salmonellen alleine nicht ausreicht, den Eintrag von Salmonellen in einen Bestand zu verhindern, sondern dass nur durch ein konsequentes Hygienemanagement sowohl die Einschleppung als auch die Ausbreitung von Salmonellen im Bestand verhindert werden kann.

Autorin:
N. Cirocki
Veterinärwesen
für die Städte Remscheid. Solingen, Wuppertal

Übung macht den Meister, Erfahrungen aus einer Tierseuchenübung

Der Erzgebirgskreis besteht seit dem 1.8.2008. Er wurde im Rahmen einer Kreisgebiets und Funktionalreform in Sachsen aus den Altlandkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg gebildet. Im Laufe der darauf folgenden Jahre wurden auch die Verwaltungsstrukturen angepasst. In dem nun einwohnerreichsten Landkreis Sachsens befindet sich das Referat LÜVA (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt) an den zwei Standorten in Aue und Marienberg. Vor diesem Hintergrund sowie im Lichte des neuen Tiergesundheitsgesetzes und speziell der neueren seuchenhygienischen Herausforderungen durch die Gefahr aufgrund der Afrikanischen Schweinepest in Europa wurde eine Tierseuchenübung im grenznahen Gebiet zur Tschechischen Republik durchgeführt. Ziel war die Überprüfung der Tierseuchenalarmplanung sowie einzelner Konzepte des Personenschutzes und Probentransportes sowie der generellen Ablaufplanung im Zusammenspiel der beteiligten Kräfte. Neben den Abklatschpräparaten, die den Erfolg von abschließenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen überprüfen sollten, wurde ein neuartiges Konzept erprobt, welches unter Verwendung von fluoreszierenden Farbstoffen dasselbe Ziel verfolgt. Die Planung und der Ablauf der Übung werden hier übersichtlich dargestellt und die „lessons learned“ kurz diskutiert.

Korrespondierende Autoren:
M. Pfeffer
Institut für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen
Veterinärmedizinische Fakultät Universität Leipzig
An den Tierkliniken 1
04103 Leipzig

M. Stein
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz

Sanierung eines Gebietes im Landkreis Amberg-Sulzbach von Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen

Im Jahr 2015 gelang es unter Aufsicht und Koordination durch das Veterinäramt Amberg und Einsatz von Fachpersonal, ein Teilgebiet des Landkreises Amberg-Sulzbach von Amerikanischer Faulbrut der Bienen zu sanieren. Die Diagnostik mittels Futterkranzproben war belastbar. Die Therapie der mit AFB befallenen Bienenstände durch Kunstschwarmverfahren hatte sich als effektiv und ausreichend erwiesen. Kontrolluntersuchungen des Erfolgs der Kunstschwarmverfahren wurden zwei Monate danach durchgeführt. Die Durchführung der Futterkranzprobenahmen und insbesondere der Kunstschwarmverfahren sowie die Beseitigung von infi ziertem Bienenmaterial durch die Bienengesundheitswarte waren wesentliche Voraussetzungen für das Gelingen des Projekts. Hilfreich für die Akzeptanz war, dass die Kosten für die Untersuchung der Futterkranzproben und Entschädigungen in Höhe von 50 % des gemeinen Wertes der Bienenvölker bei der Durchführung der Kunstschwarmverfahren durch die Bayer. Tierseuchenkasse übernommen wurde.

Autor:
W. Pilz
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Veterinäramt
Hockermühlstr. 53
92224 Amberg

Risikoorientierte Planung der Überwachung tierärztlicher Hausapotheken

Konzept zur Weiterentwicklung und Diskussion eines bundeseinheitlichen Vorgehens

Der Artikel spricht sich für die Einführung eines standardisierten und bundeseinheitlichen Systems der Festlegung der notwendigen Häufigkeit der amtlichen risikoorientierten Überwachung tierärztlicher Hausapotheken aus. Er führt mit der Darstellung der derzeitigen Situation in das Thema ein und stellt eine Methode vor, nach der ein System der risikoorientierten Überwachung eingeführt werden könnte. Es werden Vor- und Nachteile der Verfahrensweise diskutiert und ein Fazit gezogen. Der risikoorientierte Ansatz wäre zeitgemäßer und schafft Anreize zur Erhöhung der Eigenverantwortung der praktizierenden Tierärzte. Auch wäre damit eine gezielte einheitliche Überwachung über Bundesländergrenzen hinweg zu gewährleisten.

Autor:
K. Giffey
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.

ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.

In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.