Amtstierärztlicher Dienst
Ausgabe 3/2016
Amtstierärztlicher Dienst
Ausgabe 3/2016
Mögliche Straftatbestände bei der Haltung von Sauen in Kastenständen
Sauen, die in Kastenständen untergebracht sind, wird nahezu jedes artgemäße Verhalten unmöglich gemacht, so dass diese Form der Haltung nicht tiergerecht ist. Im Kastenstand entstehen den Tieren Schmerzen und Leiden. Werden Sauen in Kastenständen untergebracht, die ihnen auch kein artgemäßes Ruheverhalten (Liegen in Seitenlage mit ausgestrecktem Kopf und ausgestreckten Gliedmaßen) ermöglichen und sie in eine unbequeme und schmerzhafte Liegeposition zwingen, überschreiten diese Leiden die Grenze zur Erheblichkeit. Wenn bei Kontrollen solche Sachverhalte festgestellt werden, sollte daher überprüft werden, ob nicht der Verdacht auf eine Straftat gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG vorliegt und es sollten entsprechende Anordnungen nach § 16a Tierschutzgesetz getroffen werden. Bei Neubauten sollten tiergerechtere Haltungsformen gewählt werden.
AutorInnen:
J. Moritz, S. Schönreiter
Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstraße 2
85764 Oberschleißheim
M. Erhard
Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung
Veterinärwissenschaftliches Department
Ludwig-Maximilians-Universität
München
Die Geschichte der Veterinärämter in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg wurde 1952 aus den ehemaligen Ländern Baden, Württemberg und dem preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern-Sigmaringen gebildet. Wie auf allen Rechtsgebieten mussten auch auf dem Gebiet des Veterinärwesens die aus diesen drei Ländern überkommenen Strukturen vereinheitlicht werden. Die Ein-Mann-Dienststellen der Regierungsveterinärräte (die beamteten Tierärzte) wurden 1974 zu Staatlichen Veterinärämter zusammengefasst; diese wurden 1995 in die Stadt- und Landkreise eingegliedert. Die bei den Gemeinden beschäftigten Fleischbeschau-tierärzte nahmen neben den beamteten Tierärzten auch Aufgaben auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung wahr. 1995 wurde die Zuständigkeit für die Fleischbeschau auf die Kreise verlagert und die Fleischbeschautierärzte in den Kreisdienst übernommen. Schließlich gab es noch den Wirtschaftskontrolldienst als Fachdienst des Polizeivollzugsdienstes, der zuständig war für die Durchführung der Lebensmittelkontrollen einschließlich Probennahme. Er hatte seinen Ursprung im Reichsnahrungsmittelgesetz von 1879, das die Lebensmittelkontrolle ausschließlich Polizeibeamten zugewiesen hatte. 2005 wurden die Aufgaben des Wirtschaftskontrolldienstes auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Die nachfolgend zu berichtende Zeit hat der Verfasser von 1981 bis 1995 als vollbesoldeter Gemeindetierarzt, danach bis 2015 als beamteter Tierarzt in der baden-württembergischen Veterinärverwaltung miterlebt.
Autor:
B. Hofschulte
Seesiedlung 2
17252 Mirow
Antibiotikameldungen an die HIT- Datenbank
Erfahrungen aus der Sicht einer Kreisordnungsbehörde
Landwirtschaftliche Betriebe mit Therapiehäufigkeiten oberhalb der Kennzahl 2 sind gesetzlich zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes verpflichtet, Grundlage für die Ermittlung der Therapiehäufigkeit bilden die an die HIT-Datenbank gemeldeten Daten. Anhand der Auswertung der Antibiotikameldungen für einen Landkreis ist seit dem Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle eine Reduktion der antibiotischen Einzelgaben sowie eine Verringerung der durchschnittlich behandelten Anzahl an Tieren und der oralen Verabreichung von Antibiotika ersichtlich. Bei den Meldungen für zur Mast bestimmten Rindern und Schweinen ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Verschiebung der eingesetzten Wirkstoffklassen hin zu Wirkstoffklassen mit besonderer Bedeutung für den Menschen. Für die Verifizierung der gemeldeten Daten durch die Überwachungsbehörde fehlen in der HIT-Datenbank bislang verpflichtende Angaben zum Behandlungsdatum, zur Dosierung in mg/kg sowie zum Gewicht der behandelten Tiere.
Autorin:
B. Bertelt
Kreis Paderborn
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Kleiner Beutenkäfer – Ist der Kleine Beutenkäfer in Italien unter Kontrolle?
Interview mit Dr. Franco Mutinelli
Der Kleine Beutenkäfer, Aethina tumida, stammt ursprünglich aus Afrika südlich der Sahara. Durch Bienentransporte gelangte er bereits 1996 nach Nord-Amerika und 2002 nach Australien. Dort verursacht er zumindest in tropischen und subtropischen Regionen Schäden bei Bienenvölkern und in Lagern von Honigwaben. In der Europäischen Union ist der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer anzeigepflichtig. Der Import von Bienenvölkern in die Europäische Union ist verboten und der von Bienenköniginnen an bestimmte Auflagen gebunden (Verordnung EU 206/2010). Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen wurde am 5. September 2014 erstmals in der Europäischen Union ein Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer in Bienenvölkern im italienischen Kalabrien entdeckt. Verschiedene sich teilweise widersprechende Berichte über den Ablauf und den derzeitigen Stand der Bekämpfung beunruhigen die Imker. Der Experte der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) Dr. Wolfgang Ritter nutzte am Rande einer Veranstaltung der Europäischen Kommission die Gelegenheit, dem italienischen Experten für Bienenkrankheiten und zuständigen Amtstierarzt Dr. Franco Mutinelli vom nationalen Referenzlabor für Bienenkrankheiten in Italien einige Fragen zu stellen und die Antworten aus dem Englischen ins Deutsche zu übersetzen.
Autor:
W. Ritter
Referenzlabor der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE)
am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
Rückverfolgbarkeit von Tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten
Ergebnisse eines Audits
Im Rahmen des FVO-Audits FVO zur Rückverfolgbarkeit von TNP/FP in 2014 wurden in Nordrhein-Westfalen schwerwiegende Feststellungen getroffen. Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 richtet sich an die Unternehmer. Das rechtskonforme Handeln liegt in der Verantwortlichkeit der Unternehmer. Die europäischen Rechtsvorschriften wurden hinsichtlich der Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit bei TNP/FP nur unzureichend durch die Unternehmen umgesetzt. Der vorliegende Artikel soll daher informieren und sensibilisieren. Das Überwachungssystem wurde in Nordrhein-Westfalen nach dem Audit neu justiert. Insbesondere wurde ein landesweiter Ansatz in 2015 erarbeitet. Die Überwachung in Nordrhein-Westfalen erfolgt nunmehr nach einheitlichen Vorgaben. Wesentliche Elemente des nunmehr landesweiten Überwachungssystems sind eine standardisierte Risikobewertung der Betriebe sowie einheitliche Kontrollberichte. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift RahmenÜberwachung (AVV Rüb) soll um die Tierischen Nebenprodukte ergänzt werden. Damit soll ein bundesweit einheitlicher Rahmen für die Überwachung von TNP/FP geschaffen werden. NW begrüßt dieses Vorhaben des Bundes.
Korrespondierender Autor:
J. Hies
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf
Trichinen bei Hausschweinen und Hunden
Vorkommen in Vorpommern-Greifswald und eine epidemiologische Bewertung für Deutschland
Im November 2011 wurde bei zwei Hausschweinen einer Greifswalder Kleinsthaltung Trichinella spiralis in der Fleischuntersuchung nachgewiesen. Die Larvendichte in der Muskulatur (Poolprobe beider Tiere) betrug 55,3 Larven pro Gramm (Lpg). Die Untersuchung zweier weiterer Schweine aus der Nachbar-haltung ergab im Januar 2012 Trichinellen in der Skelettmuskulatur eines Tieres (>1 Lpg). Dies sind aktuell die einzigen Nachweise bei Hausschweinen in Deutschland seit 2012. Ebenfalls im November 2011 reagierten die beiden Hunde des ersten Bestandes blutserologisch positiv auf Trichinella-Antikörper. Ein Hund wurde im Juli 2012 post mortem untersucht und wies Trichinella spiralis in der Skelettmuskulatur auf (1.3-3.8 Lpg). Diese Ergebnisse trugen zur Ermittlung des lokalen Infektionszyklus bei. Unter Zugrundelegung aller Untersuchungsergebnisse in Deutschland in den letzten 20 Jahren haben Betriebe, die die Anforderungen der Anlage 2 und 3 der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) erfüllen, a priori ein vernachlässigbares Risiko für eine Trichinellen-Infektion. Diese Betriebe können die Anforderungen der Anlage IV der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 erfüllen und von der verpflichtenden Trichinenuntersuchung ausgenommen werden. Dabei bliebe die Untersuchung von Schweinen aus Kleinstbeständen, aus Auslauf- oder Freilandhaltungen sowie von Wildschweinen unberührt.
AutorInnen:
G. Pannwitz, H. Kerlikowski
Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Vorpommern-Greifswald
Anklam
Ch. Baumbach, Peter Wolf
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Rostock
J. P. Teifke
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Insel Riems
A. Mayer-Scholl, K. Nöckler
Bundesinstitut für Risikobewertung
Berlin
Das nationale Früherkennungs-System Tiergesundheit in der Schweiz
In den letzten Jahren hat das Auftreten von neuen und exotischen Tierseuchen wie zum Beispiel der Blauzungenkrankheit oder dem Schmallenberg-Virus sowie von altbekannten Tierseuchen, wie z. B. der Tuberkulose oder der Maul- und Klauenseuche, weltweit deutlich zugenommen. Treibende Faktoren, die diese unerwünschte Entwicklung fördern, sind der weltweite Handel, die Migration und insbesondere der Klimawandel, der es ehemals exotischen Krankheitserregern ermöglicht, sich in unseren Breitengraden festzusetzen und auszubreiten. Mit grosser Wahrscheinlichkeit muss jederzeit auch in der Schweiz mit der Einschleppung solcher Krankheiten gerechnet werden. Es ist daher unerlässlich, dass eine Einschleppung von Tierseuchen mit Hilfe geeigneter Früherkennungsprogramme rasch entdeckt wird, um deren Verbreitung mit den damit verbundenen hohen direkten und indirekten Schäden zu verhindern beziehungsweise das Risiko dafür zu minimieren. Die Autorinnen stellen das neue Früherkennungs-System Tiergesundheit der Schweiz vor.
Autorinnen:
D. Hadorn, S. Balmer, R. Hauser, R. Struchen, A. Nigsch
Eidgenössisches Departement des Innern
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Abteilung Tiergesundheit
Fachbereich Früherkennung & Überwachung Tiergesundheit
Schwarzenburgstrasse 155
CH-3003 Bern
Effekt von kombinierten Reinigungsverfahren auf Biofilme
Einige Lebensmittelinfektionserreger können Biofilme auf Oberflächen bilden und so über eine höhere Resistenz gegenüber Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verfügen. Die Autoren Bang und Kang überprüften den Einsatz eines kombinierten Verfahrens mit chemischen Agenzien und Dampf-behandlung auf die Biofilm-Reduktion von EHEC, Listerien und Salmonellen.
Bearbeitet von:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus
Die neue DIN 10536 Cook & Chill Verfahren – Hygieneanforderungen
Ein Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in der Gemeinschaftsverpflegung
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 regelt im Artikel 8 die Erstellung einzelstaatlicher Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis. Neben branchenspezifischen Leitlinien gibt es auch die Möglichkeit, einzelstaatliche Leitlinien durch ein nationales Normungsgremium zu entwickeln. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland das Deutsche Institut für Normung e. V. Im Folgenden wird die neue DIN 10536 Cook & Chill Verfahren – Hygieneanforderungen besprochen.
Autor:
Th. Reiche
Vorsitzender Arbeitskreis Außer-Haus Verpflegung im DIN
Obersaulheimer Straße 15R
55291 Saulheim
Qualzuchten
Behördliche Anordnung zur Kastration ist rechtmäßig !
Mit Urteil vom 24. September 2015 (Az.: 7 K 202.14) entschied das Verwaltungsgericht Berlin über die Frage, ob es zulässig ist, die Kastration von Tieren, die unter den Qualzucht-Paragraphen 11b des TierSchG fallen, behördlich anzuordnen. Die Züchterin von Nacktkatzen versuchte, gegen eine solche Anordnung vorzugehen, scheiterte jedoch vor Gericht.
Autor:
D. Rössel
Am Wiesenhang 5
61462 Königstein
Werbung für kupierte Hunde im Internet
Das Präsentieren von Fotos zählt nicht als „Ausstellen von Tieren“ und darf nicht verboten werden!
Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte über die Frage zu entscheiden, ob es zulässig ist, Fotos von kupierten Hunden in werbendem Zusammenhang im Internet zu präsentieren (Az.: 20 A 1403/10).
Autor:
D. Rössel
Am Wiesenhang 5
61462 Königstein
Haltung und Zucht von Tigern in Oberschwaben – ein Fallbericht
In diesem Artikel wird der behördliche Umgang mit einer privaten Tigerhaltung dargestellt. Es werden die rechtlichen Grundlagen erläutert sowie die Entwicklung der Haltung mit den aufgetretenen Problemen der Verhinderung von Nachzuchten beschrieben. Nach einer längeren Vorarbeit konnten ein Zuchtverbot durchgesetzt und die Abgabe der Jungtiere organisiert werden.
Autorin:
A. Oltmanns
Landratsamt Biberach
Kreisveterinäramt
Rollinstraße 17
88400 Biberach an der Riss
Bedarfsgerechte Fütterung und Tierschutz beim Schwein
In den letzten Jahren haben sich diverse Bedingungen in der Schweinehaltung wesentlich geändert. Die Betriebsstrukturen und das Management an sich sind grundverschieden zu dem früherer Zeiten. Das genetische Potential der Tiere heute ermöglicht ein Leistungsniveau in der Schweinezucht und in abgeschwächter Form auch in der Mast, das vor Jahren noch nicht denkbar war. Trotz fortschreitender Professionalisierung und sehr gutem Wissensstand in allen Fragen die Tierhaltung, das Management, die Fütterung etc. betreffend, kann es für die Tierhalter schwierig werden, in jedem Fall die Erfordernisse von bedarfsgerechter Ernährung, Tierschutz, dem was man heute unter dem Begriff „Tierwohl“ zusammenfasst und einer betriebswirtschaftlich darstellbaren Produktion unter einen Hut zu bringen.
Korrespondierende Autorin:
Ch. Rüben
Region Hannover
Team Veterinärwesen
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
30169 Hannover
Mögliche Straftatbestände bei der Haltung von Sauen in Kastenständen
Sauen, die in Kastenständen untergebracht sind, wird nahezu jedes artgemäße Verhalten unmöglich gemacht, so dass diese Form der Haltung nicht tiergerecht ist. Im Kastenstand entstehen den Tieren Schmerzen und Leiden. Werden Sauen in Kastenständen untergebracht, die ihnen auch kein artgemäßes Ruheverhalten (Liegen in Seitenlage mit ausgestrecktem Kopf und ausgestreckten Gliedmaßen) ermöglichen und sie in eine unbequeme und schmerzhafte Liegeposition zwingen, überschreiten diese Leiden die Grenze zur Erheblichkeit. Wenn bei Kontrollen solche Sachverhalte festgestellt werden, sollte daher überprüft werden, ob nicht der Verdacht auf eine Straftat gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG vorliegt und es sollten entsprechende Anordnungen nach § 16a Tierschutzgesetz getroffen werden. Bei Neubauten sollten tiergerechtere Haltungsformen gewählt werden.
AutorInnen:
J. Moritz, S. Schönreiter
Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstraße 2
85764 Oberschleißheim
M. Erhard
Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung
Veterinärwissenschaftliches Department
Ludwig-Maximilians-Universität
München
Die Geschichte der Veterinärämter in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg wurde 1952 aus den ehemaligen Ländern Baden, Württemberg und dem preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern-Sigmaringen gebildet. Wie auf allen Rechtsgebieten mussten auch auf dem Gebiet des Veterinärwesens die aus diesen drei Ländern überkommenen Strukturen vereinheitlicht werden. Die Ein-Mann-Dienststellen der Regierungsveterinärräte (die beamteten Tierärzte) wurden 1974 zu Staatlichen Veterinärämter zusammengefasst; diese wurden 1995 in die Stadt- und Landkreise eingegliedert. Die bei den Gemeinden beschäftigten Fleischbeschau-tierärzte nahmen neben den beamteten Tierärzten auch Aufgaben auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung wahr. 1995 wurde die Zuständigkeit für die Fleischbeschau auf die Kreise verlagert und die Fleischbeschautierärzte in den Kreisdienst übernommen. Schließlich gab es noch den Wirtschaftskontrolldienst als Fachdienst des Polizeivollzugsdienstes, der zuständig war für die Durchführung der Lebensmittelkontrollen einschließlich Probennahme. Er hatte seinen Ursprung im Reichsnahrungsmittelgesetz von 1879, das die Lebensmittelkontrolle ausschließlich Polizeibeamten zugewiesen hatte. 2005 wurden die Aufgaben des Wirtschaftskontrolldienstes auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Die nachfolgend zu berichtende Zeit hat der Verfasser von 1981 bis 1995 als vollbesoldeter Gemeindetierarzt, danach bis 2015 als beamteter Tierarzt in der baden-württembergischen Veterinärverwaltung miterlebt.
Autor:
B. Hofschulte
Seesiedlung 2
17252 Mirow
Antibiotikameldungen an die HIT- Datenbank
Erfahrungen aus der Sicht einer Kreisordnungsbehörde
Landwirtschaftliche Betriebe mit Therapiehäufigkeiten oberhalb der Kennzahl 2 sind gesetzlich zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes verpflichtet, Grundlage für die Ermittlung der Therapiehäufigkeit bilden die an die HIT-Datenbank gemeldeten Daten. Anhand der Auswertung der Antibiotikameldungen für einen Landkreis ist seit dem Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle eine Reduktion der antibiotischen Einzelgaben sowie eine Verringerung der durchschnittlich behandelten Anzahl an Tieren und der oralen Verabreichung von Antibiotika ersichtlich. Bei den Meldungen für zur Mast bestimmten Rindern und Schweinen ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Verschiebung der eingesetzten Wirkstoffklassen hin zu Wirkstoffklassen mit besonderer Bedeutung für den Menschen. Für die Verifizierung der gemeldeten Daten durch die Überwachungsbehörde fehlen in der HIT-Datenbank bislang verpflichtende Angaben zum Behandlungsdatum, zur Dosierung in mg/kg sowie zum Gewicht der behandelten Tiere.
Autorin:
B. Bertelt
Kreis Paderborn
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Kleiner Beutenkäfer – Ist der Kleine Beutenkäfer in Italien unter Kontrolle?
Interview mit Dr. Franco Mutinelli
Der Kleine Beutenkäfer, Aethina tumida, stammt ursprünglich aus Afrika südlich der Sahara. Durch Bienentransporte gelangte er bereits 1996 nach Nord-Amerika und 2002 nach Australien. Dort verursacht er zumindest in tropischen und subtropischen Regionen Schäden bei Bienenvölkern und in Lagern von Honigwaben. In der Europäischen Union ist der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer anzeigepflichtig. Der Import von Bienenvölkern in die Europäische Union ist verboten und der von Bienenköniginnen an bestimmte Auflagen gebunden (Verordnung EU 206/2010). Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen wurde am 5. September 2014 erstmals in der Europäischen Union ein Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer in Bienenvölkern im italienischen Kalabrien entdeckt. Verschiedene sich teilweise widersprechende Berichte über den Ablauf und den derzeitigen Stand der Bekämpfung beunruhigen die Imker. Der Experte der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) Dr. Wolfgang Ritter nutzte am Rande einer Veranstaltung der Europäischen Kommission die Gelegenheit, dem italienischen Experten für Bienenkrankheiten und zuständigen Amtstierarzt Dr. Franco Mutinelli vom nationalen Referenzlabor für Bienenkrankheiten in Italien einige Fragen zu stellen und die Antworten aus dem Englischen ins Deutsche zu übersetzen.
Autor:
W. Ritter
Referenzlabor der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE)
am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg
Rückverfolgbarkeit von Tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten
Ergebnisse eines Audits
Im Rahmen des FVO-Audits FVO zur Rückverfolgbarkeit von TNP/FP in 2014 wurden in Nordrhein-Westfalen schwerwiegende Feststellungen getroffen. Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 richtet sich an die Unternehmer. Das rechtskonforme Handeln liegt in der Verantwortlichkeit der Unternehmer. Die europäischen Rechtsvorschriften wurden hinsichtlich der Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit bei TNP/FP nur unzureichend durch die Unternehmen umgesetzt. Der vorliegende Artikel soll daher informieren und sensibilisieren. Das Überwachungssystem wurde in Nordrhein-Westfalen nach dem Audit neu justiert. Insbesondere wurde ein landesweiter Ansatz in 2015 erarbeitet. Die Überwachung in Nordrhein-Westfalen erfolgt nunmehr nach einheitlichen Vorgaben. Wesentliche Elemente des nunmehr landesweiten Überwachungssystems sind eine standardisierte Risikobewertung der Betriebe sowie einheitliche Kontrollberichte. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift RahmenÜberwachung (AVV Rüb) soll um die Tierischen Nebenprodukte ergänzt werden. Damit soll ein bundesweit einheitlicher Rahmen für die Überwachung von TNP/FP geschaffen werden. NW begrüßt dieses Vorhaben des Bundes.
Korrespondierender Autor:
J. Hies
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf
Trichinen bei Hausschweinen und Hunden
Vorkommen in Vorpommern-Greifswald und eine epidemiologische Bewertung für Deutschland
Im November 2011 wurde bei zwei Hausschweinen einer Greifswalder Kleinsthaltung Trichinella spiralis in der Fleischuntersuchung nachgewiesen. Die Larvendichte in der Muskulatur (Poolprobe beider Tiere) betrug 55,3 Larven pro Gramm (Lpg). Die Untersuchung zweier weiterer Schweine aus der Nachbar-haltung ergab im Januar 2012 Trichinellen in der Skelettmuskulatur eines Tieres (>1 Lpg). Dies sind aktuell die einzigen Nachweise bei Hausschweinen in Deutschland seit 2012. Ebenfalls im November 2011 reagierten die beiden Hunde des ersten Bestandes blutserologisch positiv auf Trichinella-Antikörper. Ein Hund wurde im Juli 2012 post mortem untersucht und wies Trichinella spiralis in der Skelettmuskulatur auf (1.3-3.8 Lpg). Diese Ergebnisse trugen zur Ermittlung des lokalen Infektionszyklus bei. Unter Zugrundelegung aller Untersuchungsergebnisse in Deutschland in den letzten 20 Jahren haben Betriebe, die die Anforderungen der Anlage 2 und 3 der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) erfüllen, a priori ein vernachlässigbares Risiko für eine Trichinellen-Infektion. Diese Betriebe können die Anforderungen der Anlage IV der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 erfüllen und von der verpflichtenden Trichinenuntersuchung ausgenommen werden. Dabei bliebe die Untersuchung von Schweinen aus Kleinstbeständen, aus Auslauf- oder Freilandhaltungen sowie von Wildschweinen unberührt.
AutorInnen:
G. Pannwitz, H. Kerlikowski
Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Vorpommern-Greifswald
Anklam
Ch. Baumbach, Peter Wolf
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Rostock
J. P. Teifke
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Insel Riems
A. Mayer-Scholl, K. Nöckler
Bundesinstitut für Risikobewertung
Berlin
Das nationale Früherkennungs-System Tiergesundheit in der Schweiz
In den letzten Jahren hat das Auftreten von neuen und exotischen Tierseuchen wie zum Beispiel der Blauzungenkrankheit oder dem Schmallenberg-Virus sowie von altbekannten Tierseuchen, wie z. B. der Tuberkulose oder der Maul- und Klauenseuche, weltweit deutlich zugenommen. Treibende Faktoren, die diese unerwünschte Entwicklung fördern, sind der weltweite Handel, die Migration und insbesondere der Klimawandel, der es ehemals exotischen Krankheitserregern ermöglicht, sich in unseren Breitengraden festzusetzen und auszubreiten. Mit grosser Wahrscheinlichkeit muss jederzeit auch in der Schweiz mit der Einschleppung solcher Krankheiten gerechnet werden. Es ist daher unerlässlich, dass eine Einschleppung von Tierseuchen mit Hilfe geeigneter Früherkennungsprogramme rasch entdeckt wird, um deren Verbreitung mit den damit verbundenen hohen direkten und indirekten Schäden zu verhindern beziehungsweise das Risiko dafür zu minimieren. Die Autorinnen stellen das neue Früherkennungs-System Tiergesundheit der Schweiz vor.
Autorinnen:
D. Hadorn, S. Balmer, R. Hauser, R. Struchen, A. Nigsch
Eidgenössisches Departement des Innern
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Abteilung Tiergesundheit
Fachbereich Früherkennung & Überwachung Tiergesundheit
Schwarzenburgstrasse 155
CH-3003 Bern
Effekt von kombinierten Reinigungsverfahren auf Biofilme
Einige Lebensmittelinfektionserreger können Biofilme auf Oberflächen bilden und so über eine höhere Resistenz gegenüber Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verfügen. Die Autoren Bang und Kang überprüften den Einsatz eines kombinierten Verfahrens mit chemischen Agenzien und Dampf-behandlung auf die Biofilm-Reduktion von EHEC, Listerien und Salmonellen.
Bearbeitet von:
R. Pichner
Motschenbacher Mühle 1
95336 Mainleus
Die neue DIN 10536 Cook & Chill Verfahren – Hygieneanforderungen
Ein Beitrag zur Lebensmittelsicherheit in der Gemeinschaftsverpflegung
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 regelt im Artikel 8 die Erstellung einzelstaatlicher Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis. Neben branchenspezifischen Leitlinien gibt es auch die Möglichkeit, einzelstaatliche Leitlinien durch ein nationales Normungsgremium zu entwickeln. Diese Aufgabe übernimmt in Deutschland das Deutsche Institut für Normung e. V. Im Folgenden wird die neue DIN 10536 Cook & Chill Verfahren – Hygieneanforderungen besprochen.
Autor:
Th. Reiche
Vorsitzender Arbeitskreis Außer-Haus Verpflegung im DIN
Obersaulheimer Straße 15R
55291 Saulheim
Qualzuchten
Behördliche Anordnung zur Kastration ist rechtmäßig !
Mit Urteil vom 24. September 2015 (Az.: 7 K 202.14) entschied das Verwaltungsgericht Berlin über die Frage, ob es zulässig ist, die Kastration von Tieren, die unter den Qualzucht-Paragraphen 11b des TierSchG fallen, behördlich anzuordnen. Die Züchterin von Nacktkatzen versuchte, gegen eine solche Anordnung vorzugehen, scheiterte jedoch vor Gericht.
Autor:
D. Rössel
Am Wiesenhang 5
61462 Königstein
Werbung für kupierte Hunde im Internet
Das Präsentieren von Fotos zählt nicht als „Ausstellen von Tieren“ und darf nicht verboten werden!
Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte über die Frage zu entscheiden, ob es zulässig ist, Fotos von kupierten Hunden in werbendem Zusammenhang im Internet zu präsentieren (Az.: 20 A 1403/10).
Autor:
D. Rössel
Am Wiesenhang 5
61462 Königstein
Haltung und Zucht von Tigern in Oberschwaben – ein Fallbericht
In diesem Artikel wird der behördliche Umgang mit einer privaten Tigerhaltung dargestellt. Es werden die rechtlichen Grundlagen erläutert sowie die Entwicklung der Haltung mit den aufgetretenen Problemen der Verhinderung von Nachzuchten beschrieben. Nach einer längeren Vorarbeit konnten ein Zuchtverbot durchgesetzt und die Abgabe der Jungtiere organisiert werden.
Autorin:
A. Oltmanns
Landratsamt Biberach
Kreisveterinäramt
Rollinstraße 17
88400 Biberach an der Riss
Bedarfsgerechte Fütterung und Tierschutz beim Schwein
In den letzten Jahren haben sich diverse Bedingungen in der Schweinehaltung wesentlich geändert. Die Betriebsstrukturen und das Management an sich sind grundverschieden zu dem früherer Zeiten. Das genetische Potential der Tiere heute ermöglicht ein Leistungsniveau in der Schweinezucht und in abgeschwächter Form auch in der Mast, das vor Jahren noch nicht denkbar war. Trotz fortschreitender Professionalisierung und sehr gutem Wissensstand in allen Fragen die Tierhaltung, das Management, die Fütterung etc. betreffend, kann es für die Tierhalter schwierig werden, in jedem Fall die Erfordernisse von bedarfsgerechter Ernährung, Tierschutz, dem was man heute unter dem Begriff „Tierwohl“ zusammenfasst und einer betriebswirtschaftlich darstellbaren Produktion unter einen Hut zu bringen.
Korrespondierende Autorin:
Ch. Rüben
Region Hannover
Team Veterinärwesen
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
30169 Hannover
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
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Tierärzte e. V.
In der Au 1
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