Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 4/2019

Amtstierärztlicher Dienst

Ausgabe 4/2019

Zur Auslegung der Begriffe „Beförderung“ und „Beförderungsdauer“ in der EU-Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005

Bei Tiertransporten nach der Europäischen Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 müssen Ver- und Entladezeiten der Tiere in die Beförderungsdauer ebenso eingerechnet werden wie unter der Geltung der vormaligen Richtlinie 91/628/EWG in die Transportdauer. Es ist ausgeschlossen, dass der terminologische Wechsel von „Transport“ (in der vormaligen Richtlinie) zu „Beförderung“ (in der jetzigen Verordnung) dazu führen kann, dass sich die Zeiten, nach deren Ablauf den Tieren Ruhepausen bzw. Ruhezeiten mit Ausladen gewährt werden müssen, durch die Nicht-Einrechnung der Verladezeiten gegenüber der früheren, nach der Richtlinie geltenden Rechtslage verlängert haben..

Autoren:
CH. Maisack
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden

Rabisch
Waldstr. 13
A-9170 Ferlach

Stellungnahme der österreichischen Veterinärverwaltung zur Diskussion über die Definition von Transportzeiten und Beförderungsdauer gemäß der EU Verordnung 1/2005 über Tierschutz beim Transport

Aus Sicht der österreichischen Veterinärverwaltung zählen zum Transport zweifellos auch die damit verbundenen Ent- und Beladungen und sind die dafür benötigten Zeiten daher jedenfalls in die Transportdauer einzurechnen. Der Artikel beschäftigt sich mit Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.

Autor*innen:
N. Klinger, Ch. Oberleitner-Tschan, U. Herzog
Österreichische Veterinärverwaltung

„Topf Secret“ – Vereinfachte Transparenz für die Verbraucher oder datenschutzwidrige Verfolgung eigener Interessen?

Als Folge einer Lebensmittelkrise wurde das Verbraucherinformationsgesetz – VIG – im Mai 2018 mit dem primären Normschutzziel eingeführt, dass den Verbrauchern durch Informationen über Lebensmittelunternehmen und ggf. Rechtsverstöße das Kaufverhalten erleichtert werden soll. Durch diesen voraussetzungslosen Informationsanspruch sollte das Vertrauen in die Lebensmittelwirtschaft und die Lebensmittelüberwachung gestärkt werden. Die Evaluation des Gesetzes im Jahr 2010 hat die Befürchtungen vieler Überwachungsbehörden im Anhörungsverfahren zum Gesetz bestätigt, dass der Informationsanspruch nahezu ausschließlich von NGO, Journalisten und Mitbewerbern in Anspruch genommen wird und dass die Verfahren wertvolle Ressourcen der Überwachungsbehörden zu Lasten der klassischen Kontrolltätigkeit binden.

Autor:
S. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Veterinäramt
Pappelallee 10
73037 Göppingen

„Topf Secret“ – Wahrnehmung berechtigter Verbraucherinteressen oder Rechtsmissbrauch?

Die zunehmende Forderung nach Transparenz im Lebensmittelsektor hat im letzten Jahrzehnt zur Schaffung zahlreicher Transparenzvorschriften geführt, die die Information einzelner Personen auf Anfrage oder der breiten Öffentlichkeit qua Gesetz vorsehen. Für beide Arten der Informationsveröffentlichung wurden im Rahmen zahlreicher gerichtlicher Verfahren „Spielregeln“ durch die Rechtsprechung erarbeitet, um die Interessen aller Beteiligten angemessen zu wahren. Die neue Plattform „Topf Secret“ stellt eine rechtliche „Chimäre“ dar und wirft daher die Frage auf, ob aufgrund deren besonderer Konstruktion bei Veröffentlichungen über die Plattform nicht auch die rechtlichen Grundlagen einer Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1a LFGB analog gelten.

Autor:
C. Comans
cibus Rechtsanwälte
Auf der Brück 46
51645 Gummersbach

Mast von Pekingenten ohne adäquate Wasserversorgung

Eine Bewertung der tierschutzrelevanten Aspekte

Die Wasserversorgung von Pekingenten, die zur Fleischerzeugung gehalten werden, erfolgt häufig ausschließlich über Nippel- oder Cuptränken. Diese erlauben den Tieren nicht, zumindest den Kopf einzutauchen, um artgemäß ihr Gefieder zu pflegen. Die Verhaltenseinschränkungen durch das nicht adäquate Wasserangebot und die damit einhergehenden erheblichen Leiden für die Tiere werden ausführlich diskutiert und aus tierschutzrechtlicher Sicht bewertet.

Autor*innen:
J. Moritz, I. Bolle, M. Erhard, E. Rauch
c/o J. Moritz
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim

Einfluss der regionalen Struktur auf die amtstierärztlichen Aufgaben im Tierschutzbereich

Die Tierschutzarbeit hat in den Veterinärämtern einen hohen Stellenwert. Bei einer Vergleichsanalyse zweier Landkreise in Baden-Württemberg zeigt sich, dass sich Wohnort, Wohnumfeld sowie die Bevölkerungsstruktur direkt auf die gehaltenen Tierarten und auf den Tierschutz in den beiden Veterinärämtern auswirken.

Autorin:
D. Schneider
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Veterinäramt und Verbraucherschutz
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch

Schulterulzera bei Sauen

Tierschutzfachliche Bewertung und Prävention

Schulterulzera entstehen durch eine übermäßige Kompression des Gewebes über dem Tuber spina scapulae. Die Erkrankung, von der Sauen in einstreuloser Haltung besonders betroffen sind, beginnt während der Geburt und ersten Säugetage, wenn die Sauen länger in Seitenlage liegen. Risikofaktoren für die Entstehung von Schulterulzera sind Lahmheiten, mäßiger Ernährungszustand und die frühere Erkrankung an einem Schulterulkus. Zur Vorbeuge von Schulterulzera wurde ein klinischer Score entwickelt, der auf den genannten Risikofaktoren basiert.

Autor*innen:
E. große Beilage, D. Meyer, M. Hewicker-Trautwein, L. Kreienbrock, M. Hartmann, Ch. Vogel
c/o E. große Beilage
Stiftung tierärztliche Hochschule Hannover
Außenstelle für Epidemiologie
Büscheler Str. 9
49456 Bakum

Varroose-Befallsdiagnose vermindert Bienenverluste

Die Varroakontrolle bleibt weiterhin zentrale Aufgabe für die Bienengesundheit!

Besonders milde Winter und Frühjahre lassen die Vegetation vorauseilen und lösen so einen sehr frühen Brutbeginn bei den Bienenvölkern aus. Auf diese Weise verlängert sich die Brutspanne bis zum Sommer oft um viele Wochen. Längeres Brüten bedeutet jedoch auch die Varroamilbe beste Vermehrungsbedingungen.

Korrespondenzadresse:
Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf
– Diagnostikzentrum –
88326 Aulendorf

Mikrobielle Belastung von rohem Hundefutter (BARF)

Hundebesitzer füttern ihre Tiere zunehmend mit rohen Futtermitteln. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren fest etabliert und auch das Angebot an so genannten BARF-Produkten. gehört inzwischen zum Standard im Zoofachhandel. Auch im Online-Handel bieten seit Jahren eine Reihe von Firmen eine breite Palette diverser Produkte aus dem Bereich BARF an. Untersuchungen haben gezeigt, dass diese rohen Futtermittel häufig mikrobiell belastet sind. Damit dürften diese Futtermittel zunächst weniger eine unmittelbare Gefahr für den gesunden Hund als vielmehr eine ernstzunehmende Infektionsquelle für die im Haushalt lebenden Menschen darstellen. In der Futtermittelüberwachung stellt sich die Frage, wie mit solchen Futtermitteln umzugehen ist, wenn entsprechende Kontaminationen gefunden werden.

Autoren:
J. Schulte-Domhof
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf

Bötcher
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Futtermittelinstitut Stade
Heckenweg 6
21680 Stade

Infektion mit dem West-Nil-Virus (WNV) beim Pferd

Im Zuge der Klimaerwärmung finden durch Stechmücken oder Zecken übertragene Krankheitserreger aus tropischen oder subtropischen Regionen zunehmend ihren Weg in unsere gemäßigten Zonen. Dazu gehört auch das West-Nil-Virus (WNV), ein Verwandter des Gelbfieber- und FSME-Virus, das auf Menschen, Pferde und Vögel übertragbar ist.

Korrespondenzadresse:
Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf
– Diagnostikzentrum –
88326 Aulendorf

Zur Auslegung der Begriffe „Beförderung“ und „Beförderungsdauer“ in der EU-Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005

Bei Tiertransporten nach der Europäischen Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 müssen Ver- und Entladezeiten der Tiere in die Beförderungsdauer ebenso eingerechnet werden wie unter der Geltung der vormaligen Richtlinie 91/628/EWG in die Transportdauer. Es ist ausgeschlossen, dass der terminologische Wechsel von „Transport“ (in der vormaligen Richtlinie) zu „Beförderung“ (in der jetzigen Verordnung) dazu führen kann, dass sich die Zeiten, nach deren Ablauf den Tieren Ruhepausen bzw. Ruhezeiten mit Ausladen gewährt werden müssen, durch die Nicht-Einrechnung der Verladezeiten gegenüber der früheren, nach der Richtlinie geltenden Rechtslage verlängert haben..

Autoren:
CH. Maisack
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden

Rabisch
Waldstr. 13
A-9170 Ferlach

Stellungnahme der österreichischen Veterinärverwaltung zur Diskussion über die Definition von Transportzeiten und Beförderungsdauer gemäß der EU Verordnung 1/2005 über Tierschutz beim Transport

Aus Sicht der österreichischen Veterinärverwaltung zählen zum Transport zweifellos auch die damit verbundenen Ent- und Beladungen und sind die dafür benötigten Zeiten daher jedenfalls in die Transportdauer einzurechnen. Der Artikel beschäftigt sich mit Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.

Autor*innen:
N. Klinger, Ch. Oberleitner-Tschan, U. Herzog
Österreichische Veterinärverwaltung

„Topf Secret“ – Vereinfachte Transparenz für die Verbraucher oder datenschutzwidrige Verfolgung eigener Interessen?

Als Folge einer Lebensmittelkrise wurde das Verbraucherinformationsgesetz – VIG – im Mai 2018 mit dem primären Normschutzziel eingeführt, dass den Verbrauchern durch Informationen über Lebensmittelunternehmen und ggf. Rechtsverstöße das Kaufverhalten erleichtert werden soll. Durch diesen voraussetzungslosen Informationsanspruch sollte das Vertrauen in die Lebensmittelwirtschaft und die Lebensmittelüberwachung gestärkt werden. Die Evaluation des Gesetzes im Jahr 2010 hat die Befürchtungen vieler Überwachungsbehörden im Anhörungsverfahren zum Gesetz bestätigt, dass der Informationsanspruch nahezu ausschließlich von NGO, Journalisten und Mitbewerbern in Anspruch genommen wird und dass die Verfahren wertvolle Ressourcen der Überwachungsbehörden zu Lasten der klassischen Kontrolltätigkeit binden.

Autor:
S. Ludwig
Landratsamt Göppingen
Veterinäramt
Pappelallee 10
73037 Göppingen

„Topf Secret“ – Wahrnehmung berechtigter Verbraucherinteressen oder Rechtsmissbrauch?

Die zunehmende Forderung nach Transparenz im Lebensmittelsektor hat im letzten Jahrzehnt zur Schaffung zahlreicher Transparenzvorschriften geführt, die die Information einzelner Personen auf Anfrage oder der breiten Öffentlichkeit qua Gesetz vorsehen. Für beide Arten der Informationsveröffentlichung wurden im Rahmen zahlreicher gerichtlicher Verfahren „Spielregeln“ durch die Rechtsprechung erarbeitet, um die Interessen aller Beteiligten angemessen zu wahren. Die neue Plattform „Topf Secret“ stellt eine rechtliche „Chimäre“ dar und wirft daher die Frage auf, ob aufgrund deren besonderer Konstruktion bei Veröffentlichungen über die Plattform nicht auch die rechtlichen Grundlagen einer Veröffentlichung gem. § 40 Abs. 1a LFGB analog gelten.

Autor:
C. Comans
cibus Rechtsanwälte
Auf der Brück 46
51645 Gummersbach

Mast von Pekingenten ohne adäquate Wasserversorgung

Eine Bewertung der tierschutzrelevanten Aspekte

Die Wasserversorgung von Pekingenten, die zur Fleischerzeugung gehalten werden, erfolgt häufig ausschließlich über Nippel- oder Cuptränken. Diese erlauben den Tieren nicht, zumindest den Kopf einzutauchen, um artgemäß ihr Gefieder zu pflegen. Die Verhaltenseinschränkungen durch das nicht adäquate Wasserangebot und die damit einhergehenden erheblichen Leiden für die Tiere werden ausführlich diskutiert und aus tierschutzrechtlicher Sicht bewertet.

Autor*innen:
J. Moritz, I. Bolle, M. Erhard, E. Rauch
c/o J. Moritz
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim

Einfluss der regionalen Struktur auf die amtstierärztlichen Aufgaben im Tierschutzbereich

Die Tierschutzarbeit hat in den Veterinärämtern einen hohen Stellenwert. Bei einer Vergleichsanalyse zweier Landkreise in Baden-Württemberg zeigt sich, dass sich Wohnort, Wohnumfeld sowie die Bevölkerungsstruktur direkt auf die gehaltenen Tierarten und auf den Tierschutz in den beiden Veterinärämtern auswirken.

Autorin:
D. Schneider
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Veterinäramt und Verbraucherschutz
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch

Schulterulzera bei Sauen

Tierschutzfachliche Bewertung und Prävention

Schulterulzera entstehen durch eine übermäßige Kompression des Gewebes über dem Tuber spina scapulae. Die Erkrankung, von der Sauen in einstreuloser Haltung besonders betroffen sind, beginnt während der Geburt und ersten Säugetage, wenn die Sauen länger in Seitenlage liegen. Risikofaktoren für die Entstehung von Schulterulzera sind Lahmheiten, mäßiger Ernährungszustand und die frühere Erkrankung an einem Schulterulkus. Zur Vorbeuge von Schulterulzera wurde ein klinischer Score entwickelt, der auf den genannten Risikofaktoren basiert.

Autor*innen:
E. große Beilage, D. Meyer, M. Hewicker-Trautwein, L. Kreienbrock, M. Hartmann, Ch. Vogel
c/o E. große Beilage
Stiftung tierärztliche Hochschule Hannover
Außenstelle für Epidemiologie
Büscheler Str. 9
49456 Bakum

Varroose-Befallsdiagnose vermindert Bienenverluste

Die Varroakontrolle bleibt weiterhin zentrale Aufgabe für die Bienengesundheit!

Besonders milde Winter und Frühjahre lassen die Vegetation vorauseilen und lösen so einen sehr frühen Brutbeginn bei den Bienenvölkern aus. Auf diese Weise verlängert sich die Brutspanne bis zum Sommer oft um viele Wochen. Längeres Brüten bedeutet jedoch auch die Varroamilbe beste Vermehrungsbedingungen.

Korrespondenzadresse:
Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf
– Diagnostikzentrum –
88326 Aulendorf

Mikrobielle Belastung von rohem Hundefutter (BARF)

Hundebesitzer füttern ihre Tiere zunehmend mit rohen Futtermitteln. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren fest etabliert und auch das Angebot an so genannten BARF-Produkten. gehört inzwischen zum Standard im Zoofachhandel. Auch im Online-Handel bieten seit Jahren eine Reihe von Firmen eine breite Palette diverser Produkte aus dem Bereich BARF an. Untersuchungen haben gezeigt, dass diese rohen Futtermittel häufig mikrobiell belastet sind. Damit dürften diese Futtermittel zunächst weniger eine unmittelbare Gefahr für den gesunden Hund als vielmehr eine ernstzunehmende Infektionsquelle für die im Haushalt lebenden Menschen darstellen. In der Futtermittelüberwachung stellt sich die Frage, wie mit solchen Futtermitteln umzugehen ist, wenn entsprechende Kontaminationen gefunden werden.

Autoren:
J. Schulte-Domhof
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf

Bötcher
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Futtermittelinstitut Stade
Heckenweg 6
21680 Stade

Infektion mit dem West-Nil-Virus (WNV) beim Pferd

Im Zuge der Klimaerwärmung finden durch Stechmücken oder Zecken übertragene Krankheitserreger aus tropischen oder subtropischen Regionen zunehmend ihren Weg in unsere gemäßigten Zonen. Dazu gehört auch das West-Nil-Virus (WNV), ein Verwandter des Gelbfieber- und FSME-Virus, das auf Menschen, Pferde und Vögel übertragbar ist.

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ANSCHRIFT

Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de

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Tierärzte e. V.

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96260 Weismain
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