Amtstierärztlicher Dienst
Ausgabe 4/2020
Amtstierärztlicher Dienst
Ausgabe 4/2020
Fachliche Einschätzung des Risikos einer Übertragung von ASP auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen
Am 14.10.2020 bat das BMEL um eine fachliche Einschätzung des Risikos einer Übertragung von ASP auf Schweine, die in Auslaufhaltungen bzw. Freilandhaltungen gehalten werden, einschließlich um Angabe von Maßnahmen, wie ein solches Risiko vermindert/vermieden werden kann. Die Bitte bezog sich auf Haltungen sowohl in ASP-Restriktionsgebieten als auch in ASP freien Gebieten. Auch einbezogen werden soll eine von HE am 07.10.2020 übersandte Fragestellung zu „Bioschweineställen“ in Form von „Offenfrontställen“ bzw. „drei Flächen Buchten“ (im gefährdeten Gebiet).
Quelle:
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Organisation der ASP-Probennahme und Kadaverbergung in einem wild- und waldreichen Kreis an der Grenze zu Belgien
Ausgehend von den Erfahrungen des KSP-Geschehens in der Eifel zwischen 2000 und 2010 werden Maßnahmen beschrieben, wie es der Jägerschaft möglichst einfach gemacht werden kann, dem Veterinäramt Tierseuchenproben zeitnah und kostengünstig zukommen zu lassen. Darüber hinaus werden Maßnahmen eines waldreichen Kreises mit einer hohen Wildschweinedichte beschrieben, wie potentiell seuchenverdächtige Wildschweinekadaver unter Einhaltung hygienischer Standards sicher beprobt werden können.
Autor:
J. Weins
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Behördliche Interaktionen beim Nachweis von Listeria monocytogenes in einem Lebensmittelbetrieb in Bayern
Mit Hilfe eines Fallbeispiels werden die behördlichen Interaktionen beim Nachweis von L. monocytogenes in einem Fleisch verarbeitenden Betrieb dargestellt. Von der Probenahme beim Lebensmittelunternehmer durch die zuständige Behörde (amtliche Probe) über die Untersuchung im mikrobiologischen Labor des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bis hin zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung der Probe und der Kommunikation innerhalb und zwischen den Behörden, werden die verschiedenen Abläufe und Zusammenhänge beleuchtet. Zugleich wird veranschaulicht, wie Betriebskontrollen durch die zuständige Behörde mit Unterstützung der verantwortlichen Abteilung des LGL durchgeführt werden. Insgesamt wird das Zusammenspiel der Institutionen auf behördlicher Ebene bei einem Nachweis von L. monocytogenes in kompakter Weise wiedergegeben.
AutorInnen:
K. K. Nguyen, H Diepolder, M. Endres, G. Schulze, U. Messelhäußer
c/o K. K. Nguyen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Schädlingsbekämpfung: Kann, Muss oder Soll?
Hintergründe, Notwendigkeit und Bewertung der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung
Durch den weltweiten Warenverkehr nimmt die Verbreitung von Schädlingen kontinuierlich zu. Nicht selten werden sie, geschützt durch Verpackungen, in die Lebensmittelbetriebe eingeschleppt. Der folgende Beitrag fasst zusammen, warum manche Tiere als Schädling eingestuft werden und weist auf die Notwendigkeit der Früherkennung sowie der professionellen Bekämpfung eines festgestellten Befalls hin.
Autor:
T. F. Voigt
Postfach 1217
69511 Laudenbach/Bergstraße
FAQ Zoonosen
Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die zwischen Tier und Mensch übertragen werden. Dies geht in beide Richtungen, auch der Mensch kann Infektionserreger auf Tiere übertragen (Anthropozoonose). Man geht davon aus, dass ungefähr zwei Drittel aller Infektionserreger, die beim Menschen eine Rolle spielen, aus dem Tierreich stammen, bei den neuen Infektionskrankheiten („emerging infectious diseases“) sind es sogar drei Viertel. Zoonosen kommen weltweit bei den unterschiedlichsten Tierarten vor, aber nicht alle führen bei einer Übertragung auf den Menschen zu schweren Verläufen oder gar zum Tod.
Quelle:
Friedrich-Loeffler-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Die Stechfliege: ein gefährlicher Krankheitsüberträger für Schweine
Die Gemeine Stechfliege (lat.: Stomoxys calcitrans) – auch bekannt als „Wadenstecher“ – ist weltweit verbreitet und sieht der Stubenfliege ähnlich. Großer Unterschied: Die Stechfliege besitzt einen Stechrüssel, durch den sie Blut saugt. Während dieser Blutmahlzeit kann sie auf ihre Wirtstiere Krankheiten übertragen, auch auf den Menschen. Inwieweit Schweine durch die Stechfliege gefährdet sind, untersuchte eine Studie der Vetmeduni Vienna.
Autor:
L. Schwarz
Universitätsklinik für Schweine
Veterinärmedizinische Universität
A-Wien
Grassilage als Ursache von Rindersalmonellose – ein Fallbericht
In dieser Falldarstellung wird das Vorgehen in einem Milchviehbetrieb beschrieben, in dem ein Salmonelleneintrag über eine kontaminierte Grassilage nachgewiesen werden konnte. Das Infektionsgeschehen zeichnete sich durch eine hohe Infektionsrate innerhalb der Herde aus. Eindeutig durch die Salmonellen hervorgerufene klinische Auffälligkeiten konnten in der Herde nicht festgestellt werden. Es wurde das beim Rind bisher nur sporadisch festgestellte Serovar Salmonella Thompson nachgewiesen. Als Eintragsquelle der Salmonellen in den Milchviehbetrieb konnte eine verfütterte Grassilage ermittelt werden. Die Sanierung des Rinderbestandes wurde durch die Eliminierung der kontaminierten Grassilage, die Impfung der Rinder und ein betriebsinternes Hygienemanagement durchgeführt.
Autor:
S. Wilke
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hochsauerlandkreis
Dünnefeldweg 13
59872 Meschede
Zur Qualzuchteigenschaft – § 11 b TierSchG – und zur Beweiskraft des amtstierärztlichen Gutachtens
Mit Urteil vom 02.07.2018 (Az.: 1 A 52/16) hat des Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht sich u.a. zu der Frage geäußert, wann von einer verbotenen Qualzucht i.S.d. § 11 TierSchG auszugehen ist. Es ging im konkreten Fall nicht um systematisch selektierte Eigenschaften, die zur Erreichung eines bestimmten Zuchtzieles herausgezüchtet werden und dem Tier dann Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Es ging hier vielmehr ausschließlich um eine vererbbare Erkrankung (Hüftgelenks- Dysplasie und Ellbogen-Dysplasie beim Hund).
Autor:
D. Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Aufnahme von Wildtieren
Das VG Darmstadt (Az.: 5 L 1/11 DA) musste sich mit der Frage befassen, ab wann die Aufnahme einzelner, ggf. pflegebedürftiger Wildtiere erlaubnispflichtig ist. Eine Tierschützerin lag im Rechtsstreit mit dem zuständigen Veterinäramt, weil sie Igel und auch andere Tiere aufgenommen hatten, um sie gesund zu pflegen. Streitig war unter anderem, ob die Aufnahme vereinzelter Wildtiere bereits dazu führt, dass eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 11 Tier- SchG vorliegt.
Autor:
D. Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Inbesitznahme kranker oder verletzter Tiere
Das OVG Rheinland-Pfalz (Az.: 8 A 10469/14) hat die Rechtmäßigkeit einer Verfügung bestätigt, mit dem einem Tierfreund die Inbesitznahme von Schwänen zum Zweck des Gesundpflegens untersagt worden war.
Autor:
D. Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Wissenschaftliche und praktische Evaluierung der Kastration zur Minimierung herrenloser und verwilderter Katzen
In diesem Beitrag werden die Erfahrungen und Ergebnisse aus einem Projekt des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) bezogen auf freilebende Katzenpopulationen im städtischen Bereich und ländlichen Raum im Zeitraum 2017 bis 2019 dargestellt. Ziel des Projektes war die Herausarbeitung einer Entscheidungshilfe für die ermächtigten Gemeinden beim Erlass von Rechtsverordnungen nach §13b TierSchG auf Basis der gesammelten Erkenntnisse.
AutorInnen:
R. V. House, A. Zimmermann, A. Krüger, W. Gaede, A. Tyrpe
c/o R. V. House
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich Veterinärmedizin
Haferbreiter Weg 132-135
39576 Stendal
Anmerkungen zum Transport nicht-entwöhnter Kälber
In dieser Arbeit sollen die Fragen geklärt werden, 1. ob und in welchem Ausmaß bei Langstreckentransporten dem Bedürfnis nach Tränke- und Futteraufnahme nicht-entwöhnter Kälber genüge getan werden kann und 2. ob nicht-entwöhnte Kälber bei Langstreckentransporten in Zusammenhang mit der Tränke- und Futteraufnahme Schmerzen, Leiden und Schäden erfahren.
Autoren:
A. Rabitsch
Tierärztliche Praxis Rosental
Waldstraße 13
A 9170 Ferlach
Marahrens
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)
Bramscher Allee 5
49565 Bramsche
Fachliche Einschätzung des Risikos einer Übertragung von ASP auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen
Am 14.10.2020 bat das BMEL um eine fachliche Einschätzung des Risikos einer Übertragung von ASP auf Schweine, die in Auslaufhaltungen bzw. Freilandhaltungen gehalten werden, einschließlich um Angabe von Maßnahmen, wie ein solches Risiko vermindert/vermieden werden kann. Die Bitte bezog sich auf Haltungen sowohl in ASP-Restriktionsgebieten als auch in ASP freien Gebieten. Auch einbezogen werden soll eine von HE am 07.10.2020 übersandte Fragestellung zu „Bioschweineställen“ in Form von „Offenfrontställen“ bzw. „drei Flächen Buchten“ (im gefährdeten Gebiet).
Quelle:
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Organisation der ASP-Probennahme und Kadaverbergung in einem wild- und waldreichen Kreis an der Grenze zu Belgien
Ausgehend von den Erfahrungen des KSP-Geschehens in der Eifel zwischen 2000 und 2010 werden Maßnahmen beschrieben, wie es der Jägerschaft möglichst einfach gemacht werden kann, dem Veterinäramt Tierseuchenproben zeitnah und kostengünstig zukommen zu lassen. Darüber hinaus werden Maßnahmen eines waldreichen Kreises mit einer hohen Wildschweinedichte beschrieben, wie potentiell seuchenverdächtige Wildschweinekadaver unter Einhaltung hygienischer Standards sicher beprobt werden können.
Autor:
J. Weins
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Behördliche Interaktionen beim Nachweis von Listeria monocytogenes in einem Lebensmittelbetrieb in Bayern
Mit Hilfe eines Fallbeispiels werden die behördlichen Interaktionen beim Nachweis von L. monocytogenes in einem Fleisch verarbeitenden Betrieb dargestellt. Von der Probenahme beim Lebensmittelunternehmer durch die zuständige Behörde (amtliche Probe) über die Untersuchung im mikrobiologischen Labor des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bis hin zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung der Probe und der Kommunikation innerhalb und zwischen den Behörden, werden die verschiedenen Abläufe und Zusammenhänge beleuchtet. Zugleich wird veranschaulicht, wie Betriebskontrollen durch die zuständige Behörde mit Unterstützung der verantwortlichen Abteilung des LGL durchgeführt werden. Insgesamt wird das Zusammenspiel der Institutionen auf behördlicher Ebene bei einem Nachweis von L. monocytogenes in kompakter Weise wiedergegeben.
AutorInnen:
K. K. Nguyen, H Diepolder, M. Endres, G. Schulze, U. Messelhäußer
c/o K. K. Nguyen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Schädlingsbekämpfung: Kann, Muss oder Soll?
Hintergründe, Notwendigkeit und Bewertung der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung
Durch den weltweiten Warenverkehr nimmt die Verbreitung von Schädlingen kontinuierlich zu. Nicht selten werden sie, geschützt durch Verpackungen, in die Lebensmittelbetriebe eingeschleppt. Der folgende Beitrag fasst zusammen, warum manche Tiere als Schädling eingestuft werden und weist auf die Notwendigkeit der Früherkennung sowie der professionellen Bekämpfung eines festgestellten Befalls hin.
Autor:
T. F. Voigt
Postfach 1217
69511 Laudenbach/Bergstraße
FAQ Zoonosen
Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die zwischen Tier und Mensch übertragen werden. Dies geht in beide Richtungen, auch der Mensch kann Infektionserreger auf Tiere übertragen (Anthropozoonose). Man geht davon aus, dass ungefähr zwei Drittel aller Infektionserreger, die beim Menschen eine Rolle spielen, aus dem Tierreich stammen, bei den neuen Infektionskrankheiten („emerging infectious diseases“) sind es sogar drei Viertel. Zoonosen kommen weltweit bei den unterschiedlichsten Tierarten vor, aber nicht alle führen bei einer Übertragung auf den Menschen zu schweren Verläufen oder gar zum Tod.
Quelle:
Friedrich-Loeffler-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Die Stechfliege: ein gefährlicher Krankheitsüberträger für Schweine
Die Gemeine Stechfliege (lat.: Stomoxys calcitrans) – auch bekannt als „Wadenstecher“ – ist weltweit verbreitet und sieht der Stubenfliege ähnlich. Großer Unterschied: Die Stechfliege besitzt einen Stechrüssel, durch den sie Blut saugt. Während dieser Blutmahlzeit kann sie auf ihre Wirtstiere Krankheiten übertragen, auch auf den Menschen. Inwieweit Schweine durch die Stechfliege gefährdet sind, untersuchte eine Studie der Vetmeduni Vienna.
Autor:
L. Schwarz
Universitätsklinik für Schweine
Veterinärmedizinische Universität
A-Wien
Grassilage als Ursache von Rindersalmonellose – ein Fallbericht
In dieser Falldarstellung wird das Vorgehen in einem Milchviehbetrieb beschrieben, in dem ein Salmonelleneintrag über eine kontaminierte Grassilage nachgewiesen werden konnte. Das Infektionsgeschehen zeichnete sich durch eine hohe Infektionsrate innerhalb der Herde aus. Eindeutig durch die Salmonellen hervorgerufene klinische Auffälligkeiten konnten in der Herde nicht festgestellt werden. Es wurde das beim Rind bisher nur sporadisch festgestellte Serovar Salmonella Thompson nachgewiesen. Als Eintragsquelle der Salmonellen in den Milchviehbetrieb konnte eine verfütterte Grassilage ermittelt werden. Die Sanierung des Rinderbestandes wurde durch die Eliminierung der kontaminierten Grassilage, die Impfung der Rinder und ein betriebsinternes Hygienemanagement durchgeführt.
Autor:
S. Wilke
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hochsauerlandkreis
Dünnefeldweg 13
59872 Meschede
Zur Qualzuchteigenschaft – § 11 b TierSchG – und zur Beweiskraft des amtstierärztlichen Gutachtens
Mit Urteil vom 02.07.2018 (Az.: 1 A 52/16) hat des Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht sich u.a. zu der Frage geäußert, wann von einer verbotenen Qualzucht i.S.d. § 11 TierSchG auszugehen ist. Es ging im konkreten Fall nicht um systematisch selektierte Eigenschaften, die zur Erreichung eines bestimmten Zuchtzieles herausgezüchtet werden und dem Tier dann Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Es ging hier vielmehr ausschließlich um eine vererbbare Erkrankung (Hüftgelenks- Dysplasie und Ellbogen-Dysplasie beim Hund).
Autor:
D. Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Aufnahme von Wildtieren
Das VG Darmstadt (Az.: 5 L 1/11 DA) musste sich mit der Frage befassen, ab wann die Aufnahme einzelner, ggf. pflegebedürftiger Wildtiere erlaubnispflichtig ist. Eine Tierschützerin lag im Rechtsstreit mit dem zuständigen Veterinäramt, weil sie Igel und auch andere Tiere aufgenommen hatten, um sie gesund zu pflegen. Streitig war unter anderem, ob die Aufnahme vereinzelter Wildtiere bereits dazu führt, dass eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 11 Tier- SchG vorliegt.
Autor:
D. Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Inbesitznahme kranker oder verletzter Tiere
Das OVG Rheinland-Pfalz (Az.: 8 A 10469/14) hat die Rechtmäßigkeit einer Verfügung bestätigt, mit dem einem Tierfreund die Inbesitznahme von Schwänen zum Zweck des Gesundpflegens untersagt worden war.
Autor:
D. Rössel
Kronberger Straße 9
61462 Königstein
Wissenschaftliche und praktische Evaluierung der Kastration zur Minimierung herrenloser und verwilderter Katzen
In diesem Beitrag werden die Erfahrungen und Ergebnisse aus einem Projekt des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) bezogen auf freilebende Katzenpopulationen im städtischen Bereich und ländlichen Raum im Zeitraum 2017 bis 2019 dargestellt. Ziel des Projektes war die Herausarbeitung einer Entscheidungshilfe für die ermächtigten Gemeinden beim Erlass von Rechtsverordnungen nach §13b TierSchG auf Basis der gesammelten Erkenntnisse.
AutorInnen:
R. V. House, A. Zimmermann, A. Krüger, W. Gaede, A. Tyrpe
c/o R. V. House
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Fachbereich Veterinärmedizin
Haferbreiter Weg 132-135
39576 Stendal
Anmerkungen zum Transport nicht-entwöhnter Kälber
In dieser Arbeit sollen die Fragen geklärt werden, 1. ob und in welchem Ausmaß bei Langstreckentransporten dem Bedürfnis nach Tränke- und Futteraufnahme nicht-entwöhnter Kälber genüge getan werden kann und 2. ob nicht-entwöhnte Kälber bei Langstreckentransporten in Zusammenhang mit der Tränke- und Futteraufnahme Schmerzen, Leiden und Schäden erfahren.
Autoren:
A. Rabitsch
Tierärztliche Praxis Rosental
Waldstraße 13
A 9170 Ferlach
Marahrens
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)
Bramscher Allee 5
49565 Bramsche
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
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ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.
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