Amtstierärztlicher Dienst
Ausgabe 4/2021
Amtstierärztlicher Dienst
Ausgabe 4/2021
Einsatzmöglichkeiten von amtlichen Tierärzten und amtlichen Fachassistenten in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei als Haustiere gehaltenen Huftieren im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen
Durch die Verordnung (EU) 2017/625 und die zugehörige delegierte Verordnung (EU) 2019/624 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 wurden die Anforderungen an die amtlichen Kontrollen in Schlachtbetrieben gemeinschaftlich neu geregelt. Hierbei wurden insbesondere die Einsatzgebiete für amtliche Fachassistenten und amtliche Tierärzte weiterführend geregelt. Diese Regelungen werden mit Blick auf die praktische Umsetzung in kleinen, mittleren und großen Schlachtbetrieben betrachtet.
Autor:
P. Steinig
Kreis Gütersloh
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Goethestr. 12
33330 Gütersloh
Zur Zulässigkeit von mündlichen Verwaltungsakten bei Kontrollen vor Ort
Behördliche Anordnungen zur Gefahrenabwehr nach Art. 138 der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen
In der Überwachungspraxis sind vorab mündliche Anordnungen bekannt und bewährt. Damit können Gefahren für Lebensmittel, Tiere und Verbraucher in Notfällen rasch beseitigt werden. Gemäß Art. 138 Abs. 3 Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen sind Unternehmen oder deren Vertreter schriftlich über die in Art. 1 und 2 genannten behördlichen Maßnahmen zu informieren. Daraus resultieren Behauptungen, dass mündliche Anordnungen möglicherweise nicht mehr zulässig seien. Diese Fragestellung wird nachfolgend beleuchtet.
Autor:
S. Ludwig
Veterinäramt Göppingen
Pappelallee 10
73037 Göttingen
Zur Trinkwasserversorgung des deutschen Einsatzkontingents in Mali, Afrika
Die Versorgung mit Trinkwasser ist für militärische Einsätze essentiell. Dabei ist es logistisch möglich, den Trinkwasserbedarf durch Versorgung aus Deutschland zu decken. Am Beispiel des MINUSMA-Einsatzes in Mali wird ein Überblick über die in diesem Zusammenhang durchgeführten veterinärmedizinischen Untersuchungen, erhobenen Befunde und getroffenen Maßnahmen im Jahre 2020 berichtet.
Autorin:
N. Gohrke
Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Kiel
Abteilung A
Kopperpahler Allee 120
24119 Kronshagen
Schächten ohne Genehmigung der zuständigen Behörde – ein Fallbericht
In dieser Falldarstellung wird das Auftreffen einer amtlichen Tierärztin auf mehrere frisch in Zerlegung befindende Schafe beschrieben, denen unmittelbar zuvor ohne Genehmigung der zuständigen Behörde auf einem Hinterhof ohne Betäubung mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten wurde.
Autorin:
S. Hunger
Aschersleben
Tierwohl in der Nutztierhaltung national erfassen
Das Projekt „Nationales Tierwohl-Monitoring“ möchte die Grundlagen zur Datenerfassung für eine objektive und umfassende Berichterstattung zum Tierwohl landwirtschaftlich genutzter Tiere schaffen. Ziel ist es, Indikatoren auszuwählen, die Aussagen zum Status quo des Tierwohls während der Haltung des Transports und der Schlachtung von Nutztieren ermöglichen.
Autorinnen:
R. Magner, U. Schultheiß
c/o R. Magner
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V.
Bartningstr. 9
64289 Darmstadt
Neue EU-Tiergesundheitsvorschriften für den Handel mit Tieren und tierischen Produkten
Mit der schrittweisen Einführung des neuen EU-Tiergesundheitsrechts wurden die Tiergesundheitsbestimmungen für den Handel innerhalb der Union, den Eingang von Tieren und tierischen Erzeugnissen in die Union sowie vielen anderen Aspekten in einen einheitlichen Rechtsrahmen zusammengefasst. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick auf die neuen Bestimmungen und weist auf einzelne neue oder abweichende Tiergesundheitsbestimmungen für den internationalen Handel hin.
Autorin:
B. Hoffmann
Bundesministeriumfür Ernährung und Landwirtschaft
Referat 323
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Biosicherheit nach dem AHL insbesondere auch mit Blick auf die ASP
Ein zentraler Punkt des Animal Health Law (AHL) und aufgrund der AHL erlassenen Verordnungen ist die Eigenverantwortung der Tierhalter für die Tiergesundheit inklusive der Verhinderung der Einschleppung in die Bestände und Ausbreitung von Tierseuchen aus den Beständen. Sehr deutlich wird dies bei der Betrachtung des Themas Biosicherheit oder, wie es im AHL heißt, der Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren.
Autorin:
U. Gerdes
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Brühlstr. 9
30169 Hannover
Beurteilung alternativer Überwachungsansätze zum Erhalt der Freiheit von BVD in regionalen Rinderpopulationen
Nach zehn Jahren verpflichtender Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) in Deutschland steht die Erkrankung in vielen Bundesländern kurz vor der Tilgung oder ist, wie in Sachsen-Anhalt, bereits getilgt. Infolgedessen kommt nun die Frage auf, ob die hohen Kosten der Untersuchungen aller neugeborenen Kälber auf BVD-Antigen auch für die Phase nach der Tilgung und für die Überwachung einer freien Population gerechtfertigt sind. Ziel dieses Projekts in Sachsen-Anhalt war es, am Beispiel der Rinderpopulation des Landes alternative und kostengünstigere Überwachungsmaßnahmen bezüglich ihrer Tauglichkeit zur schnellen Entdeckung und Wiedertilgung eines BVD-Ausbruchs innerhalb der Population zu testen.
Autor*innen:
A. Koch, M. lange, B. Ewert, M. lindner, R. House, K. Albrecht, H.-H. Thulke
c/o A. Koch
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Werner-von-Siemens-Ring 14a
39116 Magdeburg
Anwendung moderner Sequenziermethoden für bakterielle Tierseuchenerreger und Tierkrankheitserreger
Zur Bekämpfung bakterieller Tierseuchen und Krankheiten hat die Genotypisierung der Erreger zum Verständnis von Infektionswegen und zur Aufklärung von Ausbrüchen in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Technik per se und ihre mögliche Verwendung im Fachgebiet Öffentliches Veterinärwesen mit Bezug zu bakteriellen Erregern sollen in diesem Beitrag beleuchtet werden.
Autoren:
J. Linde, H. Neubauer
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Friedrich-Loeffler-Institut
Institut für bakterielle Infektionen und Zoonosen
Naumburger Str. 96a
07743 Jena
Einsatzmöglichkeiten von amtlichen Tierärzten und amtlichen Fachassistenten in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei als Haustiere gehaltenen Huftieren im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen
Durch die Verordnung (EU) 2017/625 und die zugehörige delegierte Verordnung (EU) 2019/624 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 wurden die Anforderungen an die amtlichen Kontrollen in Schlachtbetrieben gemeinschaftlich neu geregelt. Hierbei wurden insbesondere die Einsatzgebiete für amtliche Fachassistenten und amtliche Tierärzte weiterführend geregelt. Diese Regelungen werden mit Blick auf die praktische Umsetzung in kleinen, mittleren und großen Schlachtbetrieben betrachtet.
Autor:
P. Steinig
Kreis Gütersloh
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Goethestr. 12
33330 Gütersloh
Zur Zulässigkeit von mündlichen Verwaltungsakten bei Kontrollen vor Ort
Behördliche Anordnungen zur Gefahrenabwehr nach Art. 138 der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen
In der Überwachungspraxis sind vorab mündliche Anordnungen bekannt und bewährt. Damit können Gefahren für Lebensmittel, Tiere und Verbraucher in Notfällen rasch beseitigt werden. Gemäß Art. 138 Abs. 3 Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen sind Unternehmen oder deren Vertreter schriftlich über die in Art. 1 und 2 genannten behördlichen Maßnahmen zu informieren. Daraus resultieren Behauptungen, dass mündliche Anordnungen möglicherweise nicht mehr zulässig seien. Diese Fragestellung wird nachfolgend beleuchtet.
Autor:
S. Ludwig
Veterinäramt Göppingen
Pappelallee 10
73037 Göttingen
Zur Trinkwasserversorgung des deutschen Einsatzkontingents in Mali, Afrika
Die Versorgung mit Trinkwasser ist für militärische Einsätze essentiell. Dabei ist es logistisch möglich, den Trinkwasserbedarf durch Versorgung aus Deutschland zu decken. Am Beispiel des MINUSMA-Einsatzes in Mali wird ein Überblick über die in diesem Zusammenhang durchgeführten veterinärmedizinischen Untersuchungen, erhobenen Befunde und getroffenen Maßnahmen im Jahre 2020 berichtet.
Autorin:
N. Gohrke
Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Kiel
Abteilung A
Kopperpahler Allee 120
24119 Kronshagen
Schächten ohne Genehmigung der zuständigen Behörde – ein Fallbericht
In dieser Falldarstellung wird das Auftreffen einer amtlichen Tierärztin auf mehrere frisch in Zerlegung befindende Schafe beschrieben, denen unmittelbar zuvor ohne Genehmigung der zuständigen Behörde auf einem Hinterhof ohne Betäubung mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten wurde.
Autorin:
S. Hunger
Aschersleben
Tierwohl in der Nutztierhaltung national erfassen
Das Projekt „Nationales Tierwohl-Monitoring“ möchte die Grundlagen zur Datenerfassung für eine objektive und umfassende Berichterstattung zum Tierwohl landwirtschaftlich genutzter Tiere schaffen. Ziel ist es, Indikatoren auszuwählen, die Aussagen zum Status quo des Tierwohls während der Haltung des Transports und der Schlachtung von Nutztieren ermöglichen.
Autorinnen:
R. Magner, U. Schultheiß
c/o R. Magner
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V.
Bartningstr. 9
64289 Darmstadt
Neue EU-Tiergesundheitsvorschriften für den Handel mit Tieren und tierischen Produkten
Mit der schrittweisen Einführung des neuen EU-Tiergesundheitsrechts wurden die Tiergesundheitsbestimmungen für den Handel innerhalb der Union, den Eingang von Tieren und tierischen Erzeugnissen in die Union sowie vielen anderen Aspekten in einen einheitlichen Rechtsrahmen zusammengefasst. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick auf die neuen Bestimmungen und weist auf einzelne neue oder abweichende Tiergesundheitsbestimmungen für den internationalen Handel hin.
Autorin:
B. Hoffmann
Bundesministeriumfür Ernährung und Landwirtschaft
Referat 323
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Biosicherheit nach dem AHL insbesondere auch mit Blick auf die ASP
Ein zentraler Punkt des Animal Health Law (AHL) und aufgrund der AHL erlassenen Verordnungen ist die Eigenverantwortung der Tierhalter für die Tiergesundheit inklusive der Verhinderung der Einschleppung in die Bestände und Ausbreitung von Tierseuchen aus den Beständen. Sehr deutlich wird dies bei der Betrachtung des Themas Biosicherheit oder, wie es im AHL heißt, der Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren.
Autorin:
U. Gerdes
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Brühlstr. 9
30169 Hannover
Beurteilung alternativer Überwachungsansätze zum Erhalt der Freiheit von BVD in regionalen Rinderpopulationen
Nach zehn Jahren verpflichtender Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) in Deutschland steht die Erkrankung in vielen Bundesländern kurz vor der Tilgung oder ist, wie in Sachsen-Anhalt, bereits getilgt. Infolgedessen kommt nun die Frage auf, ob die hohen Kosten der Untersuchungen aller neugeborenen Kälber auf BVD-Antigen auch für die Phase nach der Tilgung und für die Überwachung einer freien Population gerechtfertigt sind. Ziel dieses Projekts in Sachsen-Anhalt war es, am Beispiel der Rinderpopulation des Landes alternative und kostengünstigere Überwachungsmaßnahmen bezüglich ihrer Tauglichkeit zur schnellen Entdeckung und Wiedertilgung eines BVD-Ausbruchs innerhalb der Population zu testen.
Autor*innen:
A. Koch, M. lange, B. Ewert, M. lindner, R. House, K. Albrecht, H.-H. Thulke
c/o A. Koch
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Werner-von-Siemens-Ring 14a
39116 Magdeburg
Anwendung moderner Sequenziermethoden für bakterielle Tierseuchenerreger und Tierkrankheitserreger
Zur Bekämpfung bakterieller Tierseuchen und Krankheiten hat die Genotypisierung der Erreger zum Verständnis von Infektionswegen und zur Aufklärung von Ausbrüchen in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Technik per se und ihre mögliche Verwendung im Fachgebiet Öffentliches Veterinärwesen mit Bezug zu bakteriellen Erregern sollen in diesem Beitrag beleuchtet werden.
Autoren:
J. Linde, H. Neubauer
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Friedrich-Loeffler-Institut
Institut für bakterielle Infektionen und Zoonosen
Naumburger Str. 96a
07743 Jena
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.
ANSCHRIFT
Bundesverband der beamteten
Tierärzte e. V.
In der Au 1
96260 Weismain
Tel.: 0951/ 97458737
E-Mail: info@amtstierarzt.de
©2023 Bbt e.V. I Made with ♥ and ☕ by msisdesign.